Die Initiative fordert konkret:
- Die Verankerung eines Gesetzgebungsauftrages, zur tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, auf Verfassungsebene.
- Das Recht, den Ort und die Art des Lebens frei wählen zu können und nicht gezwungen zu sein, in einem Heim zu leben.
- Das Ende der Diskriminierung in allen Lebensbereichen, wie beispielsweise beim Zugang zu Wohnraum, Bildung, Gesundheit, öffentlichen Verkehrsmitteln, Kultur, Dienstleistungen, Bauwerken etc.
- Mehr Unterstützung, um die Ausübung einer beruflichen oder politischen Tätigkeit zu erleichtern und voll am gesellschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen.
Die Initiative wird von einem breiten und überparteilichen Netzwerk unterstützt, das sich aus Selbstvertreter*innen engagierter Bürger*innen sowie verschiedenen Organisationen zusammensetzt. Die Unterschriftensammlung wird Ende April 2023 lanciert.
Die wichtigsten Gründe für die «Inklusionsinitiative:
- Zahlreiche Menschen mit Behinderungen in der Schweiz werden jeden Tag mit Benachteiligungen konfrontiert, die zu ihrer Ausgrenzung aus unserer Gesellschaft führen. Dies zu ändern setzt voraus, dass der Druck auf Bund und Kantone erhöht wird, die nötigen Massnahmen zu treffen.
- Teilhabe und Selbstbestimmung: Menschen mit Behinderungen sollen die persönlichen und technischen Ressourcen zur Verfügung stehen, damit sie selbstbestimmt an Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur etc. teilhaben und ihr Potenzial entfalten können.
- Gesellschaftlicher Wandel: Alle Menschen sollen ohne jegliche Diskriminierung vollumfänglich an der Gesellschaft teilhaben können.
- Eine inklusive Bewegung: Die Zivilgesellschaft, Menschen mit Behinderungen und zivilgesellschaftliche Organisationen setzen sich gemeinsam für die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Inklusion ist nicht nur das Ziel der Initiative, sondern auch der Weg dorthin soll inklusiv sein.
Die Initiative fordert folgende Anpassungen auf Verfassungsebene:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 8 Abs. 4
aufgehoben
Art. 8a
Rechte von Menschen mit Behinderungen
1 Das Gesetz sorgt für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Menschen mit Behinderungen haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen, insbesondere auch auf personelle und technische Assistenz.
2 Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihre Wohnform und den Ort, an dem sie wohnen, frei zu wählen; sie haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen.
Der neue Verfassungsartikel verpflichtet den Gesetzgeber, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu garantieren. Menschen mit Behinderung haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die Anpassungs- und Unterstützungsmassnahmen. Der neue Artikel nennt explizit den Anspruch auf persönliche und technische Assistenz sowie die freie Wahl des Lebensortes und der Lebensweise.
Amnesty Internationals Ziel ist eine Welt, in der die Menschenrechte für alle Menschen gleichermassen gelten. Vor diesem Hintergrund hat die Schweizer Sektion von Amnesty International die Einladung angenommen, die Inklusionsinitiative zu unterstützen. Denn die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind Menschenrechte. Die Schweiz ist verpflichtet zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen alle Menschenrechte voll und gleichberechtigt geniessen können. Entsprechend muss sie ihre tatsächliche Gleichstellung fördern und sie vor Diskriminierungen schützen. Die Schweiz muss die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ermöglichen sowie ihre Inklusion in unserer Gesellschaft vorantreiben.