Menschen mit Behinderungen wollen selbst entscheiden, wie und mit wem sie leben, sie wollen barrierefrei öffentliche Verkehrsmittel nutzen, arbeiten und ihre politischen Rechte wahrnehmen. Doch in der Schweiz kommt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nicht voran. Die Inklusions-Initiative will dies ändern: Sie fordert von Bund und Kantonen verbindliche Massnahmen zur rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung.
Freie Wahl von Wohnort und Wohnform
Die Inklusions-Initiative fordert die freie Wahl des Wohnortes und der Wohnform. Viele Menschen mit Behinderungen möchten selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben, werden aber daran gehindert. Noch immer sind viele Unterstützungsgelder an Institutionen gebunden. Dabei ist selbstbestimmtes Wohnen mit Assistenz bei mehr Lebensqualität oft sogar kostengünstiger. Hinzu kommt, dass heute der Wechsel des Wohnkantons nicht problemlos möglich ist. Dies ist eine massive Einschränkung der Grundrechte.
Mehr Selbstbestimmung mit Assistenz
Zwar gibt es heute bereits Assistenzleistungen, diese greifen aber klar zu kurz. Eine Person mit einer Sprachbehinderung zum Beispiel kann sich heute nicht die verbale Assistenz leisten, die sie zum Arbeiten braucht. Eine gehörlose Person, die sich politisch engagieren will, erhält nicht die benötigte Gebärdensprachdolmetschung. Betroffene bleiben von einem Teil des Lebens ausgeschlossen. Die Inklusions-Initiative verlangt deshalb, dass Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Verhältnismässigkeit die Assistenz, Hilfsmittel und Anpassungsmassnahmen erhalten, die für ihre tatsächliche Gleichstellung nötig ist.
Meilenstein für barrierefreie Demokratie
Gelebte Inklusion ist das Ziel der Initiative. Die Initiative wurde von Betroffenen lanciert und von einem breiten, überparteilichen Netzwerk aus Bürgerkomitees, Behindertenverbänden und Organisationen getragen. Sie wurde am 5. September mit über 108'000 beglaubigten Unterschriften eingereicht. In Absprache mit der Bundeskanzlei wurde eine provisorische Rampe auf der Bundesterrasse gebaut, damit Menschen mit Behinderungen zum ersten Mal ihre Unterschriftenboxen ohne Hindernisse übergeben konnten – ein Meilenstein für eine barrierefreie Demokratie!
Bilder von der Kundgebung am Tag der Einreichung der Initiative sehen Sie hier
Der Ball liegt beim Bundesrat
Nun ist die Politik am Zug. Der Bundesrat hat drei Monate Zeit, um mit einem Aussprachepapier auf die Inklusions-Initiative zu reagieren. Auch bei anderen hängigen Geschäften müssen Bundesrat und Parlament der Forderung nach rechtlicher und tatsächlicher Gleichstellung mehr Rechnung tragen. So zum Beispiel bei der Revision des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen IFEG oder der Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes BehiG.