In den vergangenen Jahren ist die Schweiz im Ranking der LGBTI-Freundlichkeit auf Rang 27 unter 49 Ländern in Europa zurückgefallen – auch deshalb, weil die Schweiz bislang zu den wenigen, in Europa verbliebenen Ländern gehörte, die keinerlei gesetzlichen Schutz vor «Hate speech» gegenüber LGBTI* haben. Mit dem heutigen Entscheid des Schweizer Stimmvolks ändert sich dies zumindest teilweise: Öffentliche Herabwürdigung und Aufrufe zu Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung sind nun strafbar, die Geschlechtsidentität wird von der erweiterten Strafnorm hingegen leider weiterhin nicht erfasst.
Amnesty hatte sich im Abstimmungskampf für ein JA engagiert, denn öffentliche Aufrufe zu Hass und Gewalt, die pauschale Herabsetzung und Diskriminierung sind eine Verletzung der Menschenwürde der Betroffenen und nicht Ausdruck der freien Meinungsäusserung. Kontroverse Diskussionen und kritische Meinungen etwa zur Frage der Heirat von Schwulen und Lesben werden vom erweiterten Strafartikel nicht betroffen sein - dies haben die Erfahrungen mit der seit 1995 bestehenden Anti-Rassismus-Strafnorm einwandfrei gezeigt.