Die bisher gültige Definition von Folter ist nicht geschlechtsneutral. Mit Folter ist traditionell vor allem die gezielte und schwere Misshandlung von Gefangenen – zumeist Männer – durch Vertreter eines Staates gemeint. Doch diese enge Sichtweise verschliesst die Augen vor vielen Formen von Gewalt und Misshandlungen, die Frauen und Mädchen zugefügt werden.
Vergewaltigung, häusliche Gewalt, sogenannte «Ehrendelikte», sexuelle Gewalt gegen Homosexuelle oder die Verweigerung der reproduktiven Rechte – diese unterschiedlichen Formen von geschlechtsbestimmter Gewalt werden oft nicht als Folter anerkannt. Diese Verbrechen werden eben nicht nur durch staatliche Akteure begangen , sondern oft durch nicht-staatliche Akteure, die teilweise mit staatlicher Duldung handeln.
Frauen ins Blickfeld rücken
Zwar wurden in den letzten Jahren zahlreiche Fortschritte im internationalen Recht und bei der Strafverfolgung von Folter erzielt, doch bestehen weiterhin Diskriminierungen gegen Frauen, die ihnen den Zugang zu Schutz und zu Wiedergutmachung erschweren.
ExpertInnen von Amnesty International, von anderen NGO und aus der Wissenschaft haben im Mai 2011 an einer Konferenz die Gender-Dimensionen von Folter diskutiert. Im Zentrum stand die Frage, wie das das internationale Recht, das vor Folter schützt, besser zum Schutz der Frauen und Mädchen eingesetzt werden kann. Der Bericht bietet Interessierten einen vertieften Einblick in die Problematik.
Lesen Sie den Bericht «Gender and Torture. Conference Report» (56 Seiten, Englisch).