«Das ist absolut inakzeptabel», sagte Daniel Bolomey, Generalsekretär von Amnesty International Schweiz. «Auf der einen Seite kritisiert die Schweiz die Methoden, die in Guantánamo angewandt werden und auf der anderen Seite ist sie dazu bereit, mit den Verantwortlichen dieses rechtslosen Raumes zusammenzuarbeiten, um an Informationen über mutmassliche ‚Terroristen’ in der Schweiz zu gelangen».
In der Tat hatte Bern dem FBI Namenslisten und Bilder von mutmasslichen, in der Schweiz festgehaltenen Islamisten übergeben, um mit Hilfe von Guantánamo-Häftlingen Informationen über diese Personen zu erhalten. Dies steht schwarz auf weiss im kürzlich veröffentlichten Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte.
Amnesty International hat sich mit einem Brief an die Bundesanwaltschaft und die Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte gewandt. Die Schweiz sei zwar dazu verpflichtet mit anderen Ländern im «Kampf gegen den Terrorismus» zusammenzuarbeiten. Bei diesen Kooperationen müssen jedoch Menschenrechte, das humanitäre Völkerrecht und das Flüchtlingsrecht strikt eingehalten werden.
Amnesty International fordert von der Schweizer Bundesanwaltschaft:
- sicherzustellen, dass ihre Vorgehensweise keine negativen Konsequenzen für die befragten Guantánamo-Häftlinge zur Folge hatte;
- keine Kontakte mit juristischen Instanzen im Ausland einzugehen, die dafür bekannt sind, die internationalen Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu missachten;
- zu bestätigen, dass keine Beweise, die durch die Befragungen in Guantánamo erlangt wurde, für die Prozesse in der Schweiz verwendet werden. Artikel 15 der Uno Anti-Folter-Konvention bestimmt klar, dass « jeder Vertragsstaat dafür Sorge zu tragen hat, dass Aussagen, die nachweislich durch Folter herbeigeführt worden sind, nicht als Beweis in einem Verfahren verwendet werde (…).» Die Schweiz hat diese Konvention ratifiziert und sich zu ihrer Einhaltung verpflichtet.