Am 10. November hat das Bundesamt für Migration die Asylgesuche der drei Gefangenen abgewiesen, die seit 2002 im US-Gefangenenlager Guantánamo festgehalten werden. Die USA wollen die Männer aus Algerien, China und Libyen längst frei lassen. Der Schweizer Rechtsvertreter, Dominik Heinzer, beabsichtigt, beim Bundesverwaltungsgericht mit Unterstützung von Amnesty International Beschwerde einzureichen. Trotz der ablehnenden Haltung hat das Bundesamt in allen drei Fällen anerkannt, dass eine asylrelevante Gefährdung bei einer Rückkehr ins Heimatland vorliegt. Gleichzeitig rückte das BFM die Asylsuchenden aber in die Nähe von terroristischen Organisationen. «Das Bundesamt für Migration stützt sich vollumfänglich auf zweifelhafte und rechtsstaatlich problematische Informationen der US-Militärbehörden und der Herkunftsländer. In keinem der drei Fälle kam es zu einer Anklage wegen eines Terrorvergehens, geschweige denn zu einem Gerichtsverfahren», sagte Heinzer.
Das BFM hat im Entscheid festgehalten, dass die Betroffenen nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen seien, da ihnen seitens der USA keine Abschiebung in ihr Herkunftsland drohe. Wie die aktuellen Entwicklungen im Fall des Libyers aber zeigen, wollen die US-Behörden Guantánamo-Häftlinge trotz Foltergefahr in ihre Herkunftsländer zurückschaffen. «Die US-Behörden versuchen nun zum dritten Mal, Abdul Ra’ouf Al Quassim gegen seinen Willen nach Libyen zurück zu schicken. Dabei ist zu befürchten, dass er bei einer Rückkehr gefoltert oder in einem libyschen Gefängnis verschwinden würde. Das Überleben von Abdul Ra’ouf Al Quassim hängt von einem sicheren Drittland wie der Schweiz ab», erklärte die US-Anwältin Gitanjali Gutierrez vom Center for Constitutional Rights.
Die beiden US-Anwältinnen Doris Tennant und Ellen Lubell berichteten vom Asylsuchenden aus Algerien, den sie vor zwei Tagen im Gefangenenlager besucht hatten. Dem 33-jährigen beinamputierten Mann hatten die Gefängnisbehörden die medizinische Pflege und seine Prothese verweigert, um ihn zu Aussagen zu zwingen. Während seiner Haft wurde er wiederholt gefoltert. Die beiden Anwältinnen sind von der Unschuld des Algeriers überzeugt: «Unser Mandant hat in Pakistan humanitäre Hilfe geleistet. Er ist dort willkürliches Opfer von Kopfgeldjägern geworden, die ihn an die USA verkauft haben.»
Die USA stehen in der Verantwortung, das Lager Guantánamo sofort zu schliessen und den Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen, erklärte Seema Saifee, Anwältin des uigurischen Asylbewerbers. «Der designierte Präsident Barack Obama ist aber auf die Hilfe von europäischen Länder angewiesen. Die Schweizer Regierung kann mit gutem Beispiel voran gehen und den drei Männern humanitären Schutz gewähren. Damit leistet die Schweiz einen entschiedenen Beitrag zur Schliessung des Gefangenenlagers Guantánamo.»
Medienmitteilung veröffentlicht: Bern, 20. November 2008
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