Bis zur Stunde ist unklar, unter welchen Bedingungen die vier Uiguren von Guantánamo nach den Bermudas gebracht und ob die Betroffenen sowie deren AnwältInnen zuvor konsultiert wurden. «Die Behörden der USA und von Bermuda müssen sofort klären, ob und wie die Bewegungsfreiheit der freigelassenen Gefangenen eingeschränkt ist und welche Wiedereingliederungsmassnahmen angeboten werden. Nach über sieben Jahren willkürlicher Haft haben die Gefangenen ein Recht darauf, eine dauerhafte und ihren Bedürfnissen entsprechende Lösung zu erhalten. Es gibt keine dauerhafte Lösung ohne die Zustimmung der Betroffenen. Die vier Männer brauchen in jedem Aufnahmeland viel Hilfe, um sich ein neues Leben aufzubauen», erklärte Lukas Labhardt, Guantánamo-Experte von Amnesty International.
Das Bundesamt für Migration hat im November 2008 die Asylgesuche von drei Guantánamo-Häftlingen aus Libyen, Algerien und einem Uigur aus China abgelehnt. Amnesty International unterstützt eine laufende Beschwerde gegen diesen Entscheid vor dem Bundesverwaltungsgericht. Im Januar 2009 hatte der Bundesrat die Bereitschaft erklärt, die humanitäre Aufnahme von Guantánamo-Häftlingen in die Schweiz zu prüfen.
Medienmitteilung veröffentlicht: Zürich, 11. Juni 2009
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