Guantánamo Schicksale 'Abd al Rahim Hussayn Muhammed al Nashiri

Januar 2012
Opfer von Folter und Verschwindenlassen, ihm drohen ein unfaires Verfahren und möglicherweise die Todesstrafe.

Der saudi-arabische Staatsbürger 'Abd al Rahim Hussayn Muhammed al Nashiri ist seit über neun Jahren in US-Gewahrsam, mehr als fünf davon verbrachte er in Guantánamo. Ihm soll demnächst vor einer Militärkommission der Prozess gemacht werden mit der Möglichkeit, zum Tode verurteilt zu werden.

'Abd al Nashiri wurde im Oktober 2002 in Dubai, der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate, von örtlichen Sicherheitskräften festgenommen und einen Monat später an US-Beamte übergeben. Obwohl bereits einige Monate nach seiner Festnahme im Jahr 2002 eine Anklage vor einem US-Bundesgericht gegen ihn vorlag, wurde 'Abd al Nashiri nicht unverzüglich vor Gericht gestellt, wie es das Völkerrecht vorschreibt. Stattdessen wurde er fast vier Jahre lang in Einrichtungen des US-Geheimdienstes CIA an unbekannten Orten in Haft gehalten.

«Waterboarding»

Während der geheimen Haft wurde er Opfer des Verschwindenlassens und war Foltermethoden wie etwa dem "Waterboarding" ausgesetzt. Dabei wird beim Gefangenen das Gefühl des Ertrinkens erzeugt. Öffentlich zugänglichen Informationen zufolge wurde 'Abd al Rahim al Nashiri Opfer von Fesselungen und dem sogenannten "Hooding", das heißt dem Überstülpen einer undurchsichtigen Kapuze über den Kopf des Gefangenen. Er wurde außerdem gezwungen, sich vollständig zu entkleiden sowie mit einer Handfeuerwaffe und einer Bohrmaschine bedroht.

Am 4. September 2006 wurde er nach Guantánamo überstellt, wo er sich bis heute in Haft befindet. Unter der Regierung von George W. Bush wurde Anklage gegen ihn vor einer Militärkommission erhoben und die Todesstrafe gefordert. Das Verfahren fand jedoch nicht mehr vor dem Regierungswechsel statt. Am 20. April 2011 gab das Pentagon unter der Regierung von Präsident Obama bekannt, dass 'Abd al Rahim al Nashiri auf der Grundlage des Gesetzes über Militärkommissionen (Military Commissions Act - MCA) von 2009 unter anderem des "Mordes unter Verstoß gegen das Kriegsrecht" und "Terrorismus" angeklagt werde. Ihm wird zur Last gelegt, dass er eine führende Rolle bei dem Anschlag auf das Kriegsschiff USS Cole am 12. Oktober 2000 im Jemen gehabt haben soll, bei dem 17 US-MarinesoldatInnen getötet und 40 weitere verletzt wurden. Er soll weiterhin in den Anschlag auf den französischen Öltanker MV Limburg im Golf von Aden am 6. Oktober 2002 verwickelt gewesen sein, bei dem ein Besatzungsmitglied ums Leben kam.

Bisher niemand zur Rechenschaft gezogen

Die Staatsanwaltschaft hat für die Todesstrafe als ein mögliches Strafmaß plädiert.

Dem wurde am 28. September 2011 durch den Vertreter der zuständigen Behörde für Militärkommissionen (Convening Authority) nachgekommen.Amnesty International lehnt die Todesstrafe bedingungslos ab. In internationalen Menschenrechtsnormen wird zwar anerkannt, dass manche Staaten die Todesstrafe beibehalten, die Verhängung und Vollstreckung eines Todesurteils sind jedoch verboten, sofern bei dem vorherigen Prozess nicht höchste Standards für faire Verfahren berücksichtigt werden. Die US-Militärkommissionen werden internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht gerecht. Die Verhängung eines Todesurteils bei Verfahren vor einer Militärkommission verstößt demnach gegen das Völkerrecht. Die Strafverfolgung von 'Abd al Nashiri sollte in einem fairen Verfahren vor einem Zivilgericht stattfinden, ohne die Möglichkeit, zum Tode verurteilt zu werden.

Bisher wurde niemand für die Menschenrechtsverletzungen an 'Abd al Nashiri zur Rechenschaft gezogen, darunter die Verletzung des Völkerrechts in Bezug auf Folter und Verschwindenlassen.