Guantánamo Schicksale Binyam Mohamed

Januar 2012
Aus der Haft entlassen, fordert Entschädigung für die in Haft erlittenen Menschenrechtsverletzungen.

Binyam Mohamed wurde in Äthiopien geboren und ging 1994 nach Großbritannien, um politisches Asyl zu beantragen. Er lebte sieben Jahre in Großbritannien und bekam ein Bleiberecht, während sein Asylantrag geprüft wurde.

Am 9. April 2002 wurde Binyam Mohamed in Karatschii (Pakistan) festgenommen und erst mehr als zwei Jahre später, am 19. September 2004, nach Guantánamo überführt. In der Zeit dazwischen wurde er rechtswidrig nach Marokko überstellt, wo er 18 Monate lang festgehalten wurde. Danach wurde er nach Afghanistan gebracht und dort zuerst in dem als "Dark Prison" bekannten Gefängnis unter CIA-Führung in Kabul und schließlich auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Bagram festgehalten.

«Dark Prison»

Im Februar 2009 wurde Binyam Mohamed freigelassen und nach Großbritannien gebracht. Ende 2009 befasste sich eine Richterin an einem US-Bezirksgerichts mit den vorliegenden Beweisen über an Binyam Mohamed begangenen Menschenrechtsverletzungen. Er gibt an, in Pakistan, Marokko und dem "Dark Prison" in Kabul Opfer von Folter und anderer Misshandlung geworden zu sein.

Die Richterin merkte an, dass die US-Regierung "die Richtigkeit von Binyam Mohameds Angaben über brutale Behandlung nicht anfechtet oder leugnet." Ebenso stellte sie fest, dass seine Vorwürfe durch "einige zuverlässige Indizien" gestützt werden, darunter die Detailliertheit der Angaben, ihre Widerspruchsfreiheit und die Tatsache, dass Binyam Mohamed "sehr energisch und öffentlich seine Forderungen vor britischen Gerichten verfolgt hat, nachdem er aus Guantánamo entlassen wurde". "Seine Hartnäckigkeit dabei, seine Geschichte zu erzählen", führte die Richterin an, "zeigt seinen Willen, seine Version der Ereignisse sowohl vor Gericht als auch vor der Öffentlichkeit zu beweisen."

«Die Regierung leugnet diese Beweise nicht.»

Sie sagte weiter: "Binyam Mohameds lange und brutale Haftzeit lastet schwer auf diesem Gericht… Binyam Mohameds Trauma dauerte zwei lange Jahre an. In dieser Zeit wurde er körperlich und seelisch gefoltert. Seine Genitalien wurden verstümmelt. Er wurde am Schlafen gehindert und bekam nichts zu essen. Er wurde von einem ausländischen Gefängnis ins nächste gebracht. Wärter hielten ihn tagelang in schmerzhaften Positionen fest. Er wurde gezwungen, viel zu laute Musik und die Schreie anderer Gefangener zu hören, während er in einer stockfinsteren Zelle eingeschlossen war. Ständig wurde er dazu gezwungen, sich und andere der Beteiligung an Plänen zur Gefährdung von Amerikanern zu bezichtigen. Die Regierung leugnet diese Beweise nicht."

"Auch wenn die Verhöre von unterschiedlichen Personen durchgeführt wurden - namenlose Pakistaner, Marokkaner, Amerikaner und Spezialagenten - steht außer Frage, dass Binyam Mohamend während seiner gesamten Haftzeit auf Anweisung der Vereinigten Staaten festgehalten wurde. Die Haftzentren und auch sein Aufenthaltsort innerhalb der Haftzentren wurden immer wieder gewechselt. Er wurde von Land zu Land gebracht, verhört und geschlagen, ohne Zugang zu einem Anwalt zu haben, bis er nach Guantánamo Bay kam..."

Trotz eines solchen juristischen Kommentars kamen die US-Behörden ihrer Verpflichtung nicht nach, diese Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen. Hinzu kommt, dass die Regierung unter Präsident Obama der Politik seines Vorgängers folgt und aktiv den Anspruch auf Entschädigung verwehrt.

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Binyam Mohamed war einer von fünf Klägern im Verfahren Mohamed gegen Jeppesen, in dem vor einem US-Bundesgericht der Vorwurf des Verschwindenlassens, Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung durch US-Beamte und Vertreter anderer Regierungen als Teil des Programms der CIA zur Überstellung von Gefangenen verhandelt wurde. Am 8. September 2010 stützte ein Bundesberufungsgericht mit sechs zu fünf Stimmen die Auffassung der US-Regierung, dass der Staat ein Recht auf Geheimhaltung habe. Die Klage wurde abgewiesen und beendete damit möglicherweise die Aussichten dieser Männer, in den USA Wiedergutmachung zu erlangen.

Die fünf Richter mit Mindermeinung warnten davor, dass diese Doktrin staatlicher Sicherheit "sehr gefährlich ist als Hilfsmittel, ein Fehlverhalten der Regierung unter dem Deckmantel der nationalen Sicherheit zu verdecken und damit die gültigen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verletzt, weswegen Gerichte es sehr restriktiv auslegen und nur auf die wichtigsten Regierungsgeheimnisse anwenden sollten." Sie beschuldigten die sechs Richter, die die Mehrheitsmeinung vertraten, "grundlos fast jedem Satz der Kläger ein 'angeblich' hinzuzufügen und die umfangreichen und öffentlich zugänglichen Beweise, die die Vorwürfe stützen, vorschnell abzuweisen." Die Richter mit Mindermeinung veröffentlichten einen Anhang, der auf 1.800 Seiten öffentliches Material zusammenfasste, das die Anschuldigungen der Kläger stützt.

Am 16. Mai 2011 lehnte der Oberste Gerichtshof der USA eine Anhörung im Fall Mohamed gegen Jeppesen ab, womit die Entscheidung des Berufungsgerichts Gültigkeit behält. Im November 2011 brachten die Männer ihren Fall vor die Interamerikanische Menschenrechtskommission. Ihr Fall ist noch anhängig.