Interner Diskussionsprozess Prostitution und Menschenrechte

5. Februar 2014
Welcher Umgang mit Prostitution ist am besten geeignet, die Menschenrechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern zu schützen? Welche Regelungen erleichtern, welche erschweren die Verfolgung von Menschenhandel, Zwangsprostitution und anderen Menschenrechtsverletzungen in diesem Bereich? Ein internes Konsultationspapier zu diesen Fragen wird bei Amnesty International zurzeit intensiv diskutiert.

Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sind überall auf der Welt eine sehr verletzliche soziale Gruppe, gefangen in einem Teufelskreis von Ausbeutung, Diskriminierung und Gewalt. Wie ihre Menschenrechte am besten geschützt werden können, ist aber unter Völkerrechtsexpertinnen und -experten, NGOs und auch Prostituierten selbst höchst umstritten. Gemäss den geltenden internationalen Normen ist Prostitution nicht per se eine Menschenrechtsverletzung, sondern erst wenn Zwang, Gewalt, Nötigung oder Erpressung im Spiel sind.

Amnesty International engagiert sich im Rahmen ihrer Kampagnen für Frauenrechte seit langem gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und die Ausbeutung von Minderjährigen im Sexgewerbe. Menschenrechtsverletzungen an Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern sind zudem in zahlreichen Amnesty-Berichten zu ganz verschiedenen Ländern dokumentiert. Eine Grundsatzposition zum Thema Prostitution hat die Organisation bisher jedoch nicht.

An der Internationalen Ratstagung 2013 – dem obersten Organ von Amnesty International – wurde nun eine interne Konsultation zu diesem Thema lanciert. Hintergrund ist auch die neue globale Kampagne «Mein Körper - meine Rechte». Ein Positionsentwurf mit dem Titel «Entkriminalisierung der Sexarbeit» wird zurzeit unter Amnesty-Mitgliedern in den Sektionen intensiv und kontrovers diskutiert. Ziel ist die Verabschiedung einer demokratisch legitimierten Position - doch dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.