Sexarbeit/Prostitution Für die Menschenrechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern

24. Juli 2015
An der Internationalen Ratstagung (ICM) 2015 von Amnesty International werden die Delegierten aus allen Sektionen die Eckpunkte einer möglichen Amnesty-Position zum Thema Sexarbeit diskutieren. Vorausgegangen ist ein über zweijähriger Konsultationsprozess innerhalb der weltweiten Amnesty-Bewegung.

Amnesty International engagiert sich seit langem gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und die Ausbeutung von Minderjährigen. Menschenrechtsverletzungen an Frauen, Männern und Transgender, die ihre Sexdienstleistungen verkaufen, sind zudem in zahlreichen Amnesty-Berichten zu ganz verschiedenen Ländern dokumentiert. Eine Grundsatzposition zum Thema Sexarbeit/Prostitution hat Amnesty bisher aber nicht.

Besonders verletzliche Gruppe

Menschen, die ihre Dienstleistungen im Sexgewerbe verkaufen, sind eine besonders verletzliche Gruppe, was die Menschenrechte angeht. Sie erleiden häufig physische und psychische Gewalt, werden willkürlich verhaftet, erpresst und schikaniert, müssen medizinische Zwangsuntersuchungen über sich ergehen lassen, und oft werden ihnen grundlegende soziale Rechte wie der Zugang zu Gesundheitsversorgung oder zu Wohnraum verweigert.

Wie können solche Menschenrechtsverletzungen verhindert werden, auf welche Weise können die Rechte Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern am besten präventiv geschützt werden? Als internationale Organisation, die sich mit der Kampagne «My Body, My Rights» unter anderem für sexuelle und reproduktive Rechte stark macht, sieht sich Amnesty International zunehmend in der Pflicht, zu dieser weltweit kontrovers diskutierten Frage Stellung zu nehmen. 2013 hat der Internationale Vorstand deshalb einen internen Diskussionsprozess darüber lanciert mit dem Ziel, eine Positionierung («Policy») zu verabschieden.

Breite Konsultation

In den Jahren 2013-2015 haben Mitarbeitende von Amnesty International Hunderte von Gesprächen mit Frauen, Männern und Transgender geführt, die in den verschiedensten Ländern und aus den verschiedensten Gründen im Sexgewerbe tätig sind, darunter auch Opfer von Menschenhandel Sie haben mit Interessenverbänden, Anwältinnen, Unterstützungsorganisationen, aber auch mit Gegnerinnen und Gegnern von Sexarbeit diskutiert, Frauen- und LGBT-Organisationen konsultiert und in Fallstudien auf vier Kontinenten die konkreten Auswirkungen von verschiedenen gesetzlichen Regelungen untersucht.

2014 wurden zudem die rund 60 Sektionen von Amnesty International konsultiert, welche grösstenteils wiederum ihre eigene Basis befragten und mit Interessenvertreterinnen und -vertretern innerhalb ihres eigenen Landes diskutierten.

An der Internationalen Ratstagung Anfang August 2015 sollen nun die Eckpunkte einer Amnesty-Policy zu Sexarbeit weiter diskutiert werden, damit eine solche in absehbarer Zeit verabschiedet werden kann. Ziel soll der höchstmögliche Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Personen sein, die im Sexgewerbe ihre Dienstleistungen verkaufen.