Auf dem Spiel stehen jedoch die grundlegendsten Menschenrechte: das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Freiheit vor Folter oder anderer erniedrigender Behandlung – und nicht selten das Recht auf Leben.
Häusliche Gewalt als Menschenrechtsverletzung wahrzunehmen heisst, die Verhinderung von häuslicher Gewalt nicht mehr als ein Privatproblem der betroffenen Paare und Familien oder gar als «Frauenfrage» zu verstehen, sondern als öffentliche Aufgabe, die alle etwas angeht.
Ausgangspunkt für die Kampagnenarbeit von Amnesty International sind die Verpflichtungen des Staates, gegen häusliche Gewalt aktiv zu werden. Zehn Dimensionen dieser Verpflichtung sind im Dokument «Standards für staatliches Handeln im Bereich häusliche Gewalt» von Amnesty International zusammengefasst.
Berichte und aktuelle Aktionen von Amnesty International zu häuslicher Gewalt
Amnesty International recherchiert seit einigen Jahren in verschiedenen Ländern zum Ausmass häuslicher Gewalt und zu den erforderlichen staatlichen Massnahmen. In einzelnen Ländern gelang es dank der Zusammenarbeit mit einheimischen Frauenorganisationen und dem Druck von Amnesty, die Gesetzeslage zu verbessern.
Häusliche Gewalt in der Schweiz
Berichte zur Situation in sechs Kantonen (2006). Mehr dazu