Vor allem Mädchen und Frauen dürfen in vielen Gesellschaften ihren Ehemann nicht frei wählen. In manchen Ländern werden Ehen in frühem Alter geschlossen, obwohl die Verheiratung junger Mädchen, die nicht in der Lage sind, ihr informiertes Einverständnis zu sexuellen Beziehungen zu geben, gegen das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes verstösst. Auch in der Schweiz gibt es Zwangsverheiratungen. Genaue Zahlen zum Ausmass des Problems liegen aber nicht vor.
Schwierige Definition
Der Begriff Zwangsheirat wird sehr unterschiedlich definiert. In der Resolution 1468 des Europarats, die im Jahre 2005 verabschiedet wurde, wird Zwangsheirat als eine zwischen zwei Personen geschlossene Vereinigung bezeichnet, zu der mindestens eine der Personen nicht ihr volles und freies Einverständnis gegeben hat.
In einer Studie des Europarats zum Thema Zwangsheirat wird der Begriff hingegen verwendet, um sehr verschiedene Formen von Heirat zu bezeichnen, bei denen der Grundsatz der Zustimmung in Frage gestellt wird. Darunter fallen zum Beispiel die Heirat mit minderjährigen Personen, arrangierte Heiraten, aber auch Scheinehen.
Dagegen unterscheiden die meisten Organisationen, die zum Thema Zwangsheirat arbeiten, auch die Begriffe Zwangsheirat und arrangierte Heirat. Bei einer arrangierten Heirat spielen die Familien der zukünftigen Eheleute eine zentrale Rolle, die Entscheidung über eine Heirat bleibt aber in den Händen der betroffenen Personen. Die Unterscheidung zwischen Zwangsheirat und arrangierten Heirat ist in der Praxis allerdings oft sehr schwierig. Der soziale Druck der entsteht, wenn Eltern bei der Auswahl der Ehepartnerin oder des Ehepartners helfen, kann so stark sein, dass von einer Zwangsheirat gesprochen werden muss.