Der Klimawandel bedroht Menschenrechte. Amnesty Mitglieder unterstützen den Globalen Klimastreik und gehen gemeinsam mit den AktivistInnen von Fridays for Future am 20. September 2019 in Berlin auf die Strasse. © Amnesty International / Jarek Godlewski
Der Klimawandel bedroht Menschenrechte. Amnesty Mitglieder unterstützen den Globalen Klimastreik und gehen gemeinsam mit den AktivistInnen von Fridays for Future am 20. September 2019 in Berlin auf die Strasse. © Amnesty International / Jarek Godlewski

Klima und Menschenrechte UN-Menschenrechtsausschuss stärkt Rechte von Klimaflüchtlingen

21. Januar 2020
Wegweisendes Urteil: In einem aufsehenerregenden Asylverfahren hat ein UN-Menschenrechtsgremium jetzt entschieden, dass Regierungen bei der Entscheidung über eine Abschiebung zukünftig auch vom Klimawandel verursachte Menschenrechtsverletzungen berücksichtigen müssen.

Ioane Teitiota reichte im Februar 2016 vor dem UN-Menschenrechtsausschuss Klage gegen die neuseeländische Regierung ein: Der Mann, der aus dem pazifischen Inselstaat Kiribati stammt, hatte 2010 in Neuseeland einen Asylantrag als «Klimaflüchtling» gestellt. Denn Kiribati ist vom steigenden Meeresspiegel bedroht. Teitiotas Asylantrag wurde jedoch von den neuseeländischen Behörden abgelehnt und er wurde im September 2015 aus Neuseeland nach Kiribati abgeschoben. Anfang Januar 2020 traf der UN-Menschenrechtsausschuss eine Entscheidung in dem Fall.

«Dieses Urteil schafft einen weltweiten Präzedenzfall», sagte Kate Schuetze, Expertin für die Pazifik-Region bei Amnesty International. «Es besagt, dass ein Staat gegen seine menschenrechtlichen Verpflichtungen verstösst, wenn er jemanden in ein Land abschiebt, wo das Leben der betroffenen Person – aufgrund der Klimakrise – in Gefahr ist oder ihr eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe drohen.»

Eingeschränkter Zugang zu Trinkwasser

Ioane Teitiota argumentierte, dass er in seinem Herkunftsland aufgrund der Klimakrise mit Landkonflikten zu kämpfen und nur eingeschränkten Zugang zu Trinkwasser habe. Deswegen sei er gezwungen gewesen, mit seiner Familie nach Neuseeland zu fliehen. Dort hatte er 2010 einen Asylantrag gestellt, nachdem sein Visum ausgelaufen war.

In der Folge wurde sein Asylantrag vom neuseeländischen Immigrations- und Schutzgericht (Immigration and Protection Tribunal), vom Berufungsgericht und auch vom Obersten Gerichtshof abgelehnt. Daraufhin brachte Ioane Teitiota seinen Fall vor den UN-Menschenrechtsausschuss. Er gab an, dass Neuseeland mit der Abschiebung nach Kiribati sein Recht auf Leben nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verletzt habe.

Zwar befand der Menschenrechtsausschuss jetzt, dass Ioane Teitiotas Abschiebung rechtens war, da sein Leben in Kiribati nicht unmittelbar bedroht sei. Trotzdem erkannte er an, dass der Klimawandel das Recht auf Leben ernsthaft bedroht und EntscheidungsträgerInnen dies bei der Prüfung von Asylanträgen berücksichtigen müssen.

«Die Pazifischen Inseln müssen nicht erst untergegangen sein, bevor die menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz des Lebens greifen.» Kate Schuetze, Expertin für die Pazifik-Region bei Amnesty International

Das Urteil hat Signalwirkung und könnte in der Zukunft den Weg für weitere Ansprüche von Menschen ebnen, wenn «die Auswirkungen des Klimawandels die Rechte von Personen in den Aufnahmestaaten verletzen könnten».

«Die Botschaft ist klar: Die Pazifischen Inseln müssen nicht erst untergegangen sein, bevor die menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz des Lebens greifen», sagte Schuetze.

Alle Staaten haben die menschenrechtliche Verpflichtung, die Menschen vor den schädlichen Auswirkungen der Klimakrise zu schützen. Zu diesen Auswirkungen gehören auch Vertreibungen.

Das Urteil können Sie hier nachlesen (Englisch).