Eckpfeiler des Flüchtlingsrechts ist das Non-Refoulement-Prinzip, welches einem Staat verbietet, einen Flüchtling in ein Land zurückzuschicken, in dem sein Leben gefährdet sein könnte. Das Flüchtlingsrecht beinhaltet ausserdem minimale Menschenrechtsgarantien wie z.B. Recht auf Sicherheit, Gedankenfreiheit und Religionsfreiheit, Anspruch auf Schutz vor Folter und erniedrigender Behandlung. Flüchtlinge haben auch Anrecht auf wirtschaftliche und soziale Rechte wie der Zugang zu medizinischer Versorgung, Schulbildung und zum Arbeitsmarkt.
Anmerkung: Die Antworten auf folgende Fragen stammen teilweise aus dem Buch «Universeller Menschenrechtsschutz (2005)» Kälin Walter, Künzli Jörg: Universeller Menschenrechtsschutz. Helbling und Lichtenhahn, 2005. Zitate sind mit einer eckigen Klammer [1] gekennzeichnet.
Wer ist ein Flüchtling?
Nicht alle Menschen, die flüchten, sind auch Flüchtlinge im Rechtssinn. Das internationale Flüchtlingsrecht hat einen Flüchtling als eine Person definiert, die «aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich ausserhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will» (Art.1A, Abs.2 der Genfer Flüchtlingskonvention).
Der Gedanke, dass ein Flüchtling ist, wer aus bestimmten Gründen verfolgt wird, steht im Zentrum des Flüchtlingsbegriffs [1]. Dieser Begriff umfasst drei Elemente: Erstens muss sich die Person ausserhalb ihres Heimatlandes aufhalten; zweitens ist ihr Schutz durch ihren Heimatstaat nicht mehr gewährleistet und es muss drittens eine begründete Furcht vorliegen, dass die Person aus rassistischen, religiösen, politischen oder anderen relevanten Gründen (siehe oben) verfolgt wird.
Entgegen der allgemeinen Annahme muss eine Person nicht unbedingt geflohen sein, um als Flüchtling zu gelten. Flüchtling im Rechtssinn kann auch jemand sein, der z.B. als Tourist, Studentin oder Erwerbstätiger ins Ausland gereist ist und dort von einem Regimewechsel in seinem Heimatland überrascht wird (objektive Nachfluchtgründe) [1].
Gleiches gilt für jene, die erst nach ihrer Ausreise beginnen, sich gegen die Regierung ihres Landes zu engagieren, und deshalb im Fall der Rückkehr eine Verfolgung befürchten müssen (subjektive Nachfluchtgründe).
Verschiedene Staaten, darunter auch die Schweiz, gewähren in diesem Fall kein Asyl, respektieren aber das Rückschiebeverbot [1]. Kernelement des Flüchtlingsbegriffs ist die «begründete Furcht vor Verfolgung» [1]. So muss der oder die Asylsuchende ernsthafte Nachteile bestimmter Intensität bereits erlitten haben oder davon bedroht sein. Als ernsthaft gelten v.a. Folter, Tötung, unmenschliche Behandlung und längere Inhaftierung. Die blosse Diskriminierung oder die Verletzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte reicht in der Regel nicht aus, es sei denn, sie gefährde die körperliche Integrität [1].
Die Nachteile werden in der Regel vom Staat oder seinen Organen zugefügt. Anerkannt wird aber auch die Verfolgung duch Private, wenn der Staat nicht in der Lage oder nicht Willens ist, wirksam dagegen vorzugehen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Nachteile der Person gezielt und aufgrund bestimmter Verfolgungsmotive - Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, politische Anschauungen - zugefügt wurden.
Ausserdem muss die Verfolgung bereits stattgefunden haben und der Grund sein für die Flucht oder die Verfolgung muss mit erheblicher Wahrscheinlichkeit drohen. Und schliesslich muss gemäss der Praxis vieler Staaten, so auch in der Schweiz, eine innerstaatliche Fluchtmöglichkeit fehlen.
Was bedeutet das Non-Refoulement-Prinzip?
Das Non-Refoulement-Prinzip ist das Kernstück der Genfer Flüchtlingskonvention (Artikel 33). Es verbietet die zwangsweise Ausweisung und Zurückweisung einer Person in Staaten, «in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde». Das Prinzip schützt sowohl anerkannte Flüchtling als auch Asylbewerber. Das Non-Refoulement-Prinzip ist mittlerweile Teil des Völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts und somit sind alle Staaten daran gebunden.
Auf welche Personen findet die Flüchtlingskonvention keine Anwendung?
Nur Zivilpersonen können Flüchtlinge sein. Soldaten oder Personen, die an Kriegsverbrechen, Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts beteiligt waren, werden nicht als Flüchtling anerkannt. Ausserdem muss bei einem Flüchtling eine individuelle Verfolgung vorliegen: Menschen, die aus der allgemeinen Gefahr bewaffneter Konflikte entfliehen, werden nach der Genfer Flüchtlingskonvention nicht als Flüchtlinge anerkannt. Sie werden durch den weiter gefassten Flüchtlingsbegriff der Afrikanischen Flüchtlingskonvention von 1967 geschützt [1], deren Geltungsbereich jedoch auf Afrika beschränkt ist.
Personen, die aufgrund politischer Aktivitäten verurteilt wurden, können als Flüchtlinge anerkannt werden. Personen hingegen, die wegen eines Verstosses gegen das allgemeine Recht ein faires Gerichtsverfahren verurteilt wurden und nun vor der Strafe fliehen, werden nicht als Flüchtlinge anerkannt.
Welche Probleme bestehen im Speziellen für Flüchtlingsfrauen?
Frauen können aus denselben Gründen wie Männer verfolgt werden. Oft werden Frauen jedoch auch aus geschlechtspezifischen Gründen verfolgt – doch wird Geschlecht nicht als einer der legitimen Gründe für die Verfolgung aufgezählt. Heute werden Frauen meistens auch als Flüchtlinge anerkannt, wenn sie Opfer schwerwiegender Diskriminierungen werden, weil sie sich nicht an gesellschaftliche Normen gehalten haben.
Es spielt dabei keine Rolle, ob die Verfolgung von staatlicher oder privater Hand ausgeht, solange der Staat die Frau nicht schützt. So kann eine Frau zum Beispiel als Flüchtling anerkannt werden, wenn sie sich weigert, einen Tschador zu tragen oder wenn sie ein unabhängiges Leben führen will und deshalb Verfolgung ausgesetzt ist. Auch Vergewaltigung und sexuelle Gewalt können Gründe sein - vorausgesetzt, dass die Frau nicht auf staatlichen Schutz zurückgreifen kann. In manchen Ländern gilt auch Genitalverstümmelung als Grund für den Erhalt des Flüchtlingsstatus. Doch für Frauen ist es oft schwieriger, der Verfolgung zu entfliehen und an jene Stellen zu gelangen, die internationalen Schutz gewähren.
Sind Personen, die vor Krieg oder ethnischen Säuberungen fliehen, auch Flüchtlinge?
Bewaffnete Konflikte zwingen am meisten Leute zur Flucht. Die Genfer Flüchtlingskonvention, das wichtigste Instrument des Flüchtlingsschutzes, nimmt jedoch nicht explizit dazu Stellung. Die Konvention verlangt eine individuelle Verfolgung, d.h. eine Person muss gezielt Nachteile erfahren haben.
Regionale Flüchtlingskonventionen (z.B. in Afrika und Lateinamerika), welche später entstanden sind, gehen jedoch davon aus, dass eine Person als Flüchtling angesehen werden muss, wenn der Staat diese nicht schützen kann.
Wenn ein Land infolge von Krieg mit sehr vielen Flüchtlingen konfrontiert wird, räumt es gelegentlich «temporären Schutz» ein, da eine Wegweisung unter diesen Umständen nicht zumutbar ist. Auf diese Weise haben verschiedene europäische Staaten auf die Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien und aus dem Kosovo reagiert. Der temporäre Schutz ist jedoch keine Garantie für dauerhaftes Asyl.
Welche Abkommen halten die Rechte und Pflichten von Flüchtlingen fest?
Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist die Grundlage für die Rechte und Pflichten von Flüchtlingen. Sie bietet auch eine völkerrechtlich verbindliche Definition des Begriffs Flüchtling und regelt detailliert die Rechte und Pflichten eines Flüchtlings in seinem Aufnahmeland. So gesteht es anerkannten Flüchtlingen bestimmte Rechte zu wie die Religions- und Bewegungsfreiheit, das Recht auf Arbeit, Bildung und auf Reisedokumente. Kernstück des Abkommens ist das Prinzip des Non-Refoulement, d.h. das Verbot der zwangsweisen Ausweisung und Zurückweisung einer Person in einen Staat, in dem sie von Verfolgung bedroht ist. Das Zusatzprotokoll vom 1967 hebt die im ursprünglichen Abkommen von 1951 festgeschriebenen geographischen und zeitlichen Begrenzungen auf, nach denen hauptsächlich Europäer infolge von Ereignissen, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten sind, Asyl beantragen konnten.
Wer ist für den Schutz der Flüchtlinge verantwortlich?
Für den Schutz von Flüchtlingen sind in erster Linie die Regierungen der Aufnahmeländer verantwortlich. Völkerrechtliche Regeln zum Asylverfahren verankern weder die Flüchtlingskonvention noch sonst ein internationaler Vertrag.
Im Dezember 2005 hat die EU Richtlinien zu Mindeststandards im Asylverfahren verabschiedet. In der Schweiz werden die Befragungen von AsylbewerberInnen von den kantonalen oder den Bundesbehörden durchgeführt. Das Bundesamt für Migration (BfM) entscheidet anhand der Befragungsprotokolle und der abgegebenen Dokumente und Unterlagen (Polizeivorladungen, Gerichtsurteile, Arztzeugnisse, Fotos, etc.) darüber, ob jemand genügend Gründe für eine Flucht hatte und ob das Asylgesuch positiv beurteilt wird.
Mit dem neuen Asylgesetz in der Schweiz müssen Asylsuchende innerhalb von 48 Stunden Reise- oder Identitätspapiere vorlegen oder deren Fehlen glaubhaft machen, damit auf ihr Asylgesuch eingetreten wird. Dokumente wie Fahrausweise oder Geburtsurkunden reichen für die Einleitung eines Asylverfahrens nicht mehr aus.
Diese verschärften Bestimmungen widersprechen dem Kern des Flüchtlingsrechts, wonach der Schutz der Verfolgten sichergestellt werden soll. Zu diesem Schluss kommt auch der international anerkannte Völkerrechts- und Asylspezialist Prof. Walter Kälin in einem Gutachten. Er betrachtet die verschärfte Bestimmung als «völkerrechtswidrig» und «verfassungsrechtlich klar unverhältnismässig». Die Bekämpfung eines möglichen Missbrauchs werde über den Schutz von Verfolgten gestellt. Auch das UNHCR und der Kommissar für Menschenrechte des Europarates kritisieren die Verschärfung der Papierlosenbestimmung im schweizerischen Asylgesetz. Mehr dazu »
In manchen Ländern werden die Befragung der Asylsuchenden und die Asylurteile vom Uno Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) durchgeführt und verfasst. Das UNHCR übt jedoch in allen Staaten eine Kontrollfunktion aus und greift gegebenenfalls ein um Abschiebungen in Verfolgerstaaten zu verhindern. Das UNHCR steht allen Regierungen für jegliche Fragen beratend zur Seite.
Was ist der Unterschied zwischen einer/einem Asylsuchenden und einem Flüchtling?
Ein Flüchtling unterscheidet sich von einer/m Asylsuchenden dadurch, dass sein Status als Flüchtling von einer nationalen Regierung anerkannt wurde.
Ein/e Asylsuchende/r ist eine Person, die internationalen Schutz sucht, ihn aber noch nicht bekommen hat. Oft handelt es sich um Personen, die noch auf den Entscheid einer Regierung warten, ob ihnen der Flüchtlingsstatus zugeteilt wird oder nicht.
Was ist der Unterschied zwischen einem Migranten/einer Migrantin und einem Flüchtling?
Als MigrantIn wird eine Person bezeichnet, die (freiwillig) aus wirtschaftlichen, politischen oder Sicherheitsgründen an einen anderen Ort zieht. Sollte die Person in ihren Heimatstaat zurückkehren, kann sie wieder dessen Schutz geniessen. Flüchtlinge fliehen vor Verfolgung und können deswegen nicht in ihr Heimatland zurückkehren.
MigrantInnen sind daher nicht durch das Flüchtlingsrecht, sondern durch die internationalen Menschenrechte geschützt. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) mit Sitz in Genf hat zahlreiche völkerrechtlich bindende Übereinkommen mit spezifischen Rechten für MigrantInnen verabschiedet.
Seit 2003 ist auch eine Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen in Kraft, womit die Wichtigkeit des Schutzes der Rechte der MigrantInnen hervorgehoben wird. Sie ist bis heute aber leider noch von keinem westlichen Aufnahmestaat ratifiziert worden.
Worin unterscheidet sich ein Intern-Vertriebener / eine Intern-Vertriebene vom einem Flüchtling?
Intern-Vertriebene oder Binnenvertrieben sind Flüchtlinge im eigenen Heimatland. Sie wurden durch einen bewaffneten Konflikte, allgemeine Gewalt, Menschenrechtsverletzungen oder durch natürliche oder von Menschen verursachte Katastrophen dazu gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Sie unterscheiden sich von Flüchtlingen dadurch, dass sie keine Landesgrenze überschritten haben, auch wenn sie aus denselben Gründen geflohen sein wie Flüchtlinge.
Intern-Vertriebene sind durch die Internationalen Menschenrechte und nicht durch die Genfer Flüchtlingskonvention geschützt. Dabei liegt das Problem jedoch gerade darin, dass die Regierung des Heimatstaates sie nicht beschützen kann oder will, weil sie eine andere religiöse oder ethnische Zugehörigkeit haben oder eine andere politische Meinung vertreten.
In den letzten Jahren hat Francis M. Deng, der ehemalige Sonderbeauftragte des Uno-Generalsekretärs für Binnenvertriebene, internationale Richtlinien über interne Vertreibung (Guiding Principles on Internal Displacement) mit 30 Empfehlungen veröffentlicht, wie Regierungen und Nichtregierungsorganisationen den Binnenvertriebenen helfen können. Doch bis heute gibt es noch kein völkerrechtlich bindendes Dokument, das spezifisch die Rechte und Bedürfnisse von Intern-Vertriebenen schützt.
Da sie die Landesgrenze nicht überschritten haben, ist es viel schwieriger, ihnen internationale Hilfe zukommen zulassen, da der Heimatstaat einverstanden sein muss. In Afrika, Asien und Lateinamerika leben zurzeit schätzungsweise rund 29 Millionen Binnenvertriebene.
Welche Rechte und Pflichten hat ein Flüchtling?
Wie jeder Mensch sind auch Flüchtlinge durch die internationalen Menschenrechtskonventionen geschützt. Darüber hinaus hat ein Flüchtling ein Recht auf Sicherheit, das ihm in einem anderen Land garantiert wird.
Ein Flüchtling soll nach der Genfer Flüchtlingskonvention die gleichen Rechte und Hilfeleistungen erhalten wie andere AusländerInnen, die sich im Land aufhalten. Weiter geniessen Flüchtlinge grundlegende Bürgerechte wie Gedankenfreiheit oder soziale und wirtschaftliche Rechte. Flüchtlingen muss ausserdem der Zugang zu medizinischer Versorgung, Schuldbildung und zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden sowie das Recht auf Reisedokumente. Im Gegenzug müssen Flüchtlinge die Gesetze und Bestimmungen des Asyllandes respektieren.
Was passiert mit Personen, die nicht als Flüchtling anerkannt werden?
Kann eine Person nicht nachweisen, dass sie in ihrem Heimatstaat verfolgt wird und wird dies in einem fairen Verfahren festgestellt, so kann sie aus dem Land ausgeschafft werden. Vor jeder Abschiebung sollte der Person aber die Möglichkeit gegeben werden, dass ihr Entscheid nochmals überprüft wird. Bei der Abschiebung müssen die Staaten das Non-Refoulement Prinzip beachten.
Das revidierte Asylgesetz der Schweiz von 2005 erlaubt nur noch Personen den Zugang zum Asylverfahren, die innerhalb von 48 Stunden einen Pass oder eine Identitätskarte vorweisen können. Damit verstösst das neue Gesetz klar gegen das Non-Refoulement-Prinzip.
Welche Massnahmen stehen für die Umsetzung des Flüchtlingsrechts zur Verfügung?
Nationale Ebene
Asyl ist ein souveränes Recht der Staaten. Als solches erlaubt es ihnen, Flüchtlinge nach eigenem Guttdünken aufzunehmen, ohne damit gegenüber dem Herkunftsstaat einen feindlichen Akt oder eine unzulässige Einmischung zu begehen [1].
Negativ betrachtet, bietet dieses Recht dem Staat die Möglichkeit, die Aufnahme von Flüchtlingen zu verweigern. Diese Freiheit wird allerdings durch das Prinzip des Non-Refoulment, d.h. durch das Verbot der Rückschiebung von Flüchtlingen in den Verfolgerstaat, eingeschränkt [1].
Will ein Staat eine Person ausweisen, muss er bestimmte Verfahrensgarantien beachten. Das Asylverfahren unterliegt im Grundsatz nationaler Gesetzgebung und ist nicht völkerrechtlich geregelt.
Internationale Ebene
Das Uno Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) wurde nach dem Krieg zunächst für nur drei Jahre geschaffen, um europäischen Flüchtlingen zu helfen. Seit 1954 ist sein Mandat jedoch regelmäßig um fünf Jahre von der Uno-Vollversammlung verlängert worden und seit 2004 unbefristet gültig. Das UNHCR hat seinen Hauptsitz in Genf und viele regionale Vertretungen weltweit. Die Aufgabe des Hochkommissariats für Flüchtlinge ist es, Flüchtlinge zu schützen. Dies heisst, ihr Leben, ihre Sicherheit und Freiheit zu schützen sowie sie davor zu bewahren, in ein Land zurückgeschickt zu werden, wo ihnen Verfolgung droht. Fast gleichzeitig und als Folge des Konfliktes von 1948 wurde die United Nations Relief and Works Agency for Palestinian Refugees in the Near East (UNRWA) für die Betreuung jener palästinensischen Flüchtlinge betraut, die ihren Wohnsitz in Palästina verlassen mussten. Der Aufgabenbereich dieser Unterorganisation ist auf Personen im Gebiete des Gazastreifens und der West Bank sowie auf den Libanon, Jordanien und Syrien beschränkt. Da der Konflikt bis heute andauert, wird das Mandat der UNRWA regelmässig verlängert.
Wie setzt sich Amnesty International für Flüchtlinge ein?
Amnesty International setzt sich weltweit für die Wahrung des Asylrechts und für die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention ein. Grundlage der Asyl- und Flüchtlingsarbeit der Schweizer Sektion von AI ist das Non-Refoulement-Prinzip. Dieser Grundsatz verbietet die Ausweisung von Flüchtlingen in ihr Heimatland, wenn sie dort aufgrund ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung in Gefahr sind.
AI Schweiz engagiert sich für ein Schweizerisches Asylgesetz, das die Bestimmungen der Genfer Konvention beachtet und die Menschenrechte wahrt. Nach den Verschärfungen des Ayslgesetzes wird AI sich dafür einsetzen, dass keine Personen aufgrund der neuen Bestimmungen fälschlicherweise zurückgeschickt werden.
In Einzelfällen engagiert sich AI für Asylsuchende, die auf ihren Asylantrag bei einer ersten Instanz einen negativen Entscheid erhalten haben, obwohl aufgrund ihres Dossiers davon ausgegangen werden muss, dass ihr Leben bei einer Rückkehr in ihren Heimatstaat oder in ein Drittland in Gefahr ist. AI reagiert in solchen Fällen mit individuellen Stellungnahmen zu Einzelfällen, Ländergutachten sowie psychologischen Gutachten. Mehr »