©  Sercan Meriç  / Amnesty International
© Sercan Meriç / Amnesty International

Zahlen und Fakten Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger*innen

13. Juni 2017
Menschenrechtsverteidiger*innen (HRD) sind weltweit verschiedensten Formen von Angriffen ausgesetzt. Beispiele der typischen Attacken gegen Menschenrechtsverteidiger*innenund konkrete Fälle von Ländern, in denen sie stattfanden.
  • Im Jahr 2016 wurden Personen in mindestens 22 Ländern getötet, weil sie die Menschenrechte verteidigten

  • aus dem gleichen Grund wurden in 63 Ländern Männer und Frauen Opfer von Verleumdungskampagnen

  • in 68 Ländern wurden  MenschenrechtsaktivistInnen für ihre friedlichen Aktivitäten verhaftet oder in Untersuchungshaft genommen

  • in 94 Ländern wurde  über Drohungen und Angriffe gegenüber Menschenrechtsaktivist*innen berichtet
Tötungen und Verschwindenlassen

Im Jahr 2015 wurden gemäss Front Line Defenders 156 Menschenrechtsaktivist*innen getötet, 2016 waren es 281. Mehr als die Hälfte der Tötungen im Jahr 2015 und mehr als drei Viertel im Jahr 2016 wurden auf dem amerikanischen Kontinent begangen. 49 Prozent der Menschenrechtsaktivist*innen, die 2016 getötet wurden, beschäftigten sich mit Boden-, Gebiets- oder Umweltfragen.

Gerichtliche Verfolgungen

In den letzten Jahren wurden vermehrt neue restriktive und repressive Gesetze erlassen, mit denen die Aktivitäten der MenschenrechtsaktivistInnen unter Strafe gestellt werden, um diese Frauen und Männer zum Schweigen zu bringen. Am häufigsten werden MenschenrechtsaktivistInnen wegen Anstiftung zur Gewalt im Anschluss an von ihnen organisierte oder besuchte friedliche Demonstrationen verfolgt.

Kambodscha beispielsweise hat 2015 das Gesetz über nichtstaatliche Vereinigungen und Nichtregierungsorganisationen eingeführt, welches das Recht auf Vereinigungsfreiheit gefährdet.

Stigmatisierung und Verleumdung

Stigmatisierung und Verleumdungskampagnen kommen häufig zum Zug, um die Glaubwürdigkeit von Menschenrechtsaktivist*innen zu untergraben oder ihre Arbeit zu schwächen. Sie können insbesondere öffentlich (und zu Unrecht) als Terroristen, Verteidiger krimineller Personen, als Nicht-Patrioten, korrupte Personen, als «ausländische Agenten», als «Spione der Fünften Kolonne», als «Staatsfeinde» oder als «Unruhestifter» oder «Problemverursacher» bezeichnet werden, die sich gegen die nationalen Werte und Moralvorstellungen stellen.

In Venezuela werden Menschenrechtsaktivist*innen zum Beispiel oft Opfer von verbalen Angriffen durch die Behörden. Hochrangige Führungskräfte kritisieren sie regelmässig in der Öffentlichkeit, um ihre Legitimität zu schwächen und setzen falsche Gerüchte über Menschenrechtsaktivist*innen und Organisationen der Zivilgesellschaft in Umlauf, um diese zu diskreditieren.

Trolling

Trolle im Internet arbeiten im Rahmen komplexer, gut organisierter Netzwerke, die teilweise sogar von Regierungen oder privaten Unternehmen finanziert werden, mit dem Ziel, online Aktivist*innen zu suchen und sie zu diskreditieren und einzuschüchtern, u. a. durch das Versenden von Morddrohungen.

In Mexiko gab der Menschenrechtsaktivist Alberto Escorcia gegenüber Amnesty International an, «jeden Tag im Durchschnitt zwei bis drei Troll-Meldungen zu sehen. Das ergibt etwa 1000 bis 3000 Tweets pro Tag. Viele arbeiten im Rahmen von organisierten Troll-Banden, die dafür bezahlt werden, Informationen viral zu machen oder eine Kampagne zu starten, die JournalistInnen diskreditiert und angreift».

Repressalien

Immer häufiger werden Menschenrechtsaktivist*innen Opfer von Belästigungen oder von – sogar kriminellen – Einschüchterungen oder anderen Angriffen, wenn sie Menschenrechtsverletzungen gegenüber regionalen oder internationalen Mechanismen offenlegen.

Überwachung

Die Massenüberwachung und die gezielte Überwachung von MenschenrechtsaktivistInnen – im Internet und offline – nimmt weltweit zu. Unterstützt wird diese rasche Entwicklung einerseits durch neue Gesetze und die bestehende Gesetzgebung, die immer mehr Macht gewähren und andererseits durch die Perfektionierung und allgemeine Verbreitung neuer Technologien.

Die Massenüberwachung wird von Ländern wie Grossbritannien und den USA eingesetzt, während die gezielte Überwachung von MenschenrechtsaktivistInnen und anderen Personen auf der ganzen Welt üblich ist. In Grossbritannien wurden JournalistInnen überwacht, um ihre Quellen zu identifizieren. Die äthiopische Regierung nutzt die elektronische Überwachung, um oppositionelle AktivistInnen im In- und Ausland auszuspionieren.

Die Türkei verlangt von Kryptografie-Dienstleistern, dass sie Kopien der kryptografischen Schlüssel bei einer staatlichen Regulierungsbehörde deponieren, bevor sie die Tools ihren Kunden zur Verfügung stellen.

Internetzensur

Es kommt vor, dass Staaten auf das Strafrecht oder auf administrative Sanktionen zurückgreifen, um Personen für online gemachte Äusserungen zu verfolgen.

In Kasachstan wurden kraft der Verwaltungsgesetze zahlreiche Menschen festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt, nur weil sie in den sozialen Netzwerken ihre Absicht kundgetan hatten, an einer öffentlichen Kundgebung teilzunehmen.

Angriffe auf die Versammlungsfreiheit

Wie bei der Unterdrückung des Arabischen Frühlings festgestellt werden konnte, greifen Sicherheitskräfte zunehmend zu ungerechtfertigten und unverhältnismässigen Massnahmen, um die Ordnung bei Kundgebungen aufrechtzuerhalten. Die Behörden wiederum setzen immer häufiger auf Überwachungsmassnahmen, auf willkürliche Verhaftungen, auf Folter und anderen Formen der Misshandlung und auf die Todesstrafe sowie auf eine restriktive Gesetzgebung und langwierige Kontrollvorschriften und -verfahren, mit dem Ziel, die Organisation friedlicher Kundgebungen durch die Bevölkerung zu verhindern. Immer häufiger kommt es auch vor, dass die Behörden Internetseiten oder soziale Netzwerke schliessen oder deren Zugang blockieren, um friedliche Kundgebungen zu verhindern.

Angriffe auf die Vereinigungsfreiheit

Auf der ganzen Welt haben Länder zunehmend strengere Gesetze erlassen und umgesetzt, welche die Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft durch finanzielle Mittel insbesondere aus dem Ausland regeln. In mehr als neunzig Ländern wurden in jüngster Zeit Gesetze verabschiedet, welche die Aktivitäten der Zivilgesellschaften und deren Finanzierung einschränken.

In einigen Ländern wie Bahrain oder Belarus (Weissrussland) ist jegliche ausländische Finanzierung de facto verboten. In anderen Ländern wie Bangladesch, Ägypten und Indien braucht es eine vorgängige Erlaubnis, um eine Finanzierung aus dem Ausland in Anspruch nehmen zu können, ausserdem unterstehen diese Gelder einem besonderen Genehmigungsverfahren durch die Regierung.

Im Juli 2016 hat das israelische Parlament das sogenannte «Transparenzgesetz» mit neuen Meldepflichten für Organisationen verabschiedet, die mehr als die Hälfte ihrer finanziellen Mittel von ausländischen Regierungen beziehen – dieses Gesetz betrifft praktisch alle Menschenrechtsorganisationen sowie andere NGO, die der israelischen Regierung kritisch gegenüberstehen.

Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Einschränkungen der Bewegungsfreiheit gibt es in unterschiedlichen Formen, darunter das Reiseverbot, das oft nach Abschluss eines ohne Rechtsgrundlage geführten Gerichtsverfahrens gegen MenschenrechtsaktivistInnen verhängt wird. Reiseverbote können auch vom Zielland verhängt werden, indem sie die Erteilung von Einreisevisa verweigern oder die Antragsverfahren zu streng machen.

In den letzten zwei Jahren haben die ägyptischen Behörden ihre Repressionen gegen Organisationen der Zivilgesellschaft in einem nie dagewesenen Masse verstärkt. Im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung der Arbeit von Menschenrechtsorganisationen und deren Finanzierung verboten die Behörden 17 MenschenrechtsaktivistInnen, ins Ausland zu reisen, froren die Guthaben von 7 Organisationen und 10 Personen ein und luden Angestellte dieser Organisationen vor den Untersuchungsrichter.

Übergriffe durch nichtstaatliche Akteure

MenschenrechtsaktivistInnen sind weiterhin schweren Bedrohungen und Angriffen durch Unternehmen oder in Zusammenhang mit den Aktivitäten von Unternehmen ausgesetzt. In den meisten von Amnesty International dokumentierten Fällen waren Unternehmen involviert, die auf dem Gebiet des Rohstoffabbaus tätig sind.

MenschenrechtsaktivistInnen, die in Konfliktgebieten auf Menschenrechtsverletzungen hinweisen, werden oft von den verschiedenen Konfliktparteien angegriffen, von denen sie als potenzielle Feinde eingestuft werden. Diese Angriffe können, wie in Kolumbien oder im Jemen, von Sicherheitskräften, von bewaffneten Gruppen oder anderen Milizen ausgehen.

Sich überschneidende Diskriminierungen

Menschenrechtsaktivistinnen werden oftmals nicht nur wegen ihrer Aktivitäten, sondern auch aufgrund ihres Geschlechts zur Zielscheibe. Immer wieder wird die Legitimität ihrer Aktivitäten in Frage gestellt und ihre Arbeit schlechtgemacht. Teilweise werden sie Opfer von Hetzkampagnen, in denen sie als «leichte Frauen» dargestellt werden, um ihr Umfeld gegen sie aufzubringen. Angriffe auf Familienangehörige von MenschenrechtsaktivistInnen, zum Beispiel auf die Kinder, wurden ebenfalls speziell gegen Frauen eingesetzt, um sie aus Sorge um die Sicherheit ihrer Kinder von ihrer Menschenrechtsarbeit abzubringen.

In El Salvador zum Beispiel, wurden Menschenrechtsaktivistinnen, die sich für die sexuellen und reproduktiven Rechte eingesetzt hatten, öffentlich von der Presse beschuldigt, «skrupellos» und «für den Tod» zu sein, sie würden «die Flüsse des Landes noch intensiver mit Blut färben» und seien «Landesverräterinnen, die Schande über Salvador bringen» und «schutzbedürftige Frauen manipulierten».

 

Das Recht, die Rechte zu verteidigen

Gemäss der Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsaktivisten tragen die Staaten die oberste Verantwortung für den Schutz der MenschenrechtsaktivistInnen und müssen darüber wachen, dass diese ihre Arbeit in einem sicheren und förderlichen Umfeld ausführen können.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten haben verschiedene Instrumente zur Förderung und zum Schutz von MenschenrechtsaktivistInnen in Drittländern (oder Ländern ausserhalb der EU) erlassen, zum Beispiel die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsaktivisten.

Das interamerikanische System zum Schutz der Personenrechte spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung und dem Schutz von gefährdeten MenschenrechtsaktivistInnen auf dem amerikanischen Kontinent.

Auf nationaler Ebene haben verschiedene Staaten Schutzmechanismen eingeführt, um Schutz- und Präventionsmassnahmen für MenschenrechtsaktivistInnen und andere bedrohte Gruppen einzurichten, insbesondere betrifft das Kolumbien, Honduras, Guatemala, Mexiko und Brasilien – auch wenn die Besorgnis bleibt, ob die notwendigen Mittel vorhanden sind und diese Massnahmen tatsächlich umgesetzt werden.

In anderen Ländern werden Gesetze zum Schutz von MenschenrechtsaktivistInnen diskutiert oder wurden bereits erlassen, das gilt insbesondere für die Elfenbeinküste, die Demokratische Republik Kongo und die Mongolei.

Einige Länder wie Norwegen, Kanada und die Schweiz haben nationale Leitlinien für MenschenrechtsaktivistInnen erlassen, die auch dem diplomatischen Personal als Richtschnur dienen, um den Schutz und die Anerkennung von MenschenrechtsaktivistInnen in Drittstaaten zu garantieren.