© AICH
© AICH

Weissrussland (Belarus) Das einzige Land in Europa

21. August 2017
Weissrussland ist das einzige Land in Europa und Zentralasien, das nach wie vor die Todesstrafe anwendet.

Geheimhaltung: Die Vollstreckung der Todesurteile geschieht unter strenger Geheimhaltung. Zum Tod verurteilte Personen werden nicht über den Hinrichtungstermin informiert und erhalten keine Möglichkeit, ihre Angehörigen ein letztes Mal zu treffen. Das Recht sieht vor, dass die Leichname der Hingerichteten nicht an die Familien ausgehändigt werden und man den Bestattungsort nicht bekanntgibt. Indem die Behörden keine vollständigen Informationen über die Anwendung der Todesstrafe veröffentlichen, verhindern sie eine fundierte öffentliche Diskussion zu diesem Thema und folglich den Weg hin zur Abschaffung der Todesstrafe.

Unfaire Verfahren: Todesurteile werden oft infolge von unfairen Gerichtsverfahren verhängt, die sich häufig auf erzwungene «Geständnisse» stützen. Hinrichtungen werden zum Teil auch dann vollzogen, wenn der Uno-Menschenrechtsausschuss die Regierung aufgefordert hat, diese für die Dauer der Überprüfung des Falles auszusetzen.

Hinrichtungsmethoden: Schüsse in den Hinterkopf.

 

Alyaksandr Haryunou: ERschossen trotz hängigem Verfahren bei UNO

Alyaksandr Haryunou wurde am 14. Juni 2013 wegen Mordes an einer Studentin zum Tode verurteilt. Kurz danach wurde das Todesurteil aufgehoben und das Gericht zu einer neuen Verhandlung angewiesen. Am 24. Dezember 2013 verurteilte ihn das Gericht erneut zum Tode. Sein Anwalt erklärte, das Gerichtsverfahren sei unfair gewesen und es gebe widersprüchliche Informationen über seine psychische Gesundheit. Am 4. November 2014 wurde Alyaksandr Haryunou durch Erschiessen hingerichtet. Dabei war Alyaksandr Haryunous Fall noch beim Uno-Menschenrechtskomitee hängig. Dieses hatte darum gebeten, die Hinrichtung nicht durchzuführen, solange es nicht über den Fall befunden habe. Wie in früheren Fällen haben die weissrussischen Behörden dieser Bitte nicht Folge geleistet. Weder Haryunous Angehörige noch sein Anwalt wurden vorgängig über die Hinrichtung informiert und sie hatten keine Möglichkeit erhalten, ihn noch einmal zu sehen. Seine Mutter erhielt noch am selben Tag die Kleider, die ihr Sohn bei der Hinrichtung trug.