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Todesstrafe im internationalen Recht
Ein wichtiger Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe wurde im Jahre 1948 unternommen und zwar durch die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte». Diese Erklärung definiert die Rechte und Freiheiten der Menschen, umfasst ausdrücklich das Recht auf Leben (Art 3) und fordert, dass niemand unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung oder Behandlung unterworfen werden darf. -
Geschichte der Todesstrafe
Schon seit Jahrtausenden werden als besonders schwer gewertete Verbrechen mit dem Tod bestraft. Ursprünglich entwickelte sich die Todesstrafe aus der «Blutrache».
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