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Japan Todesstrafe wird nicht abgeschafft

21. August 2017
In Japan wurden in den letzten Jahren jeweils mehrere Hinrichtungen durchgeführt. Der seit 2016 amtierende Justizminister hat wiederholt erklärt, dass er die Todesstrafe befürworte und deren Abschaffung angesichts der Unterstützung durch die Bevölkerung nicht angemessen sei.

Geheimhaltung: In Japan finden Hinrichtungen meist im Geheimen statt. Den Verurteilten wird entweder erst einige Stunden vor der Exekution oder gar nicht mitgeteilt, dass sie hingerichtet werden. Gefangene im Todestrakt, die bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben, müssen also täglich mit der Hinrichtung rechnen. Die Familien werden üblicherweise erst nach der Vollstreckung des Todesurteils informiert. Im Geheimen durchgeführte Hinrichtungen stellen einen Verstoss gegen internationale Standards zur Anwendung der Todesstrafe dar.

Unfaire Verfahren: Den Angeklagten wird häufig kein angemessener rechtlicher Beistand gewährt. Japan wurde international wiederholt kritisiert für das Fehlen angemessener Schutzmassnahmen für Personen, denen die Todesstrafe droht.

Diskriminierung: Es sind mehrere Fälle bekannt, in denen Gefangene mit geistigen Behinderungen hingerichtet wurden oder sich noch immer im Todestrakt befinden.

Hinrichtungsmethode: Erhängen.

 

Iwao Hakamada: Jahrzehntelang im Todestrakt

Iwao Hakamada © AI Fast ein halbes Jahrhundert sitzt Iwao Hakamada unschuldig im Todestrakt. Hakamada war 1966 wegen Mord zum Tod verurteilt worden. Jeder Tag konnte sein letzter sein, denn in Japan erfährt der Gefangene erst morgens, ob er ein paar Stunden später hingerichtet wird. Todeskandidaten sitzen in Einzelhaft und dürfen weder mit den Wärtern noch mit anderen Häftlingen sprechen. Zwei- bis dreimal die Woche dürfen die Gefangenen eine halbe Stunde Sport treiben, getrennt voneinander. Ansonsten sollen sie möglichst regungslos in ihren Zellen sitzen. Sie dürfen Besuch von ihren Anwälten und Verwandten empfangen und täglich einen Brief schreiben. Hakamada schreibt viele Briefe an seine Familie. Darin schildert er seinen Alltag: essen, schlafen, lesen. Schattenboxen, ab und an einen Film schauen. So vergeht Jahr um Jahr. In den Briefen beteuert er seine Unschuld. Er legt dar, dass er zu seinem Geständnis gezwungen wurde. 1991 schickt Hakamada die letzte Postkarte an seine Schwester. Dann endet die Korrespondenz. Ab 1994 verweigert Hakamada Besuche. Von der langen Isolationshaft psychisch gezeichnet, sagt er, er habe keine Schwester. 2014 wird sein Fall von einem Gericht neu beurteilt. Hakamada ist 78 Jahre alt, als er freikommt. Nach 48 Jahren.