Anwendung: Jemen richtete in den letzten Jahren jeweils mehrere Menschen hin. Im April 2017 wurde ein Journalist von der Bürgerkriegsmiliz der Huthi in einem unfairen Verfahren zum Tod verurteilt wegen angeblicher Kontakte zur gegnerischen Partei.
Unfaire Verfahren: In den Jahren vor dem Krieg war Amnesty International besorgt, weil Todesurteile häufig nach unfairen Verfahren verhängt wurden.
Minderjährige: In Jemen waren immer wieder jugendliche StraftäterInnen von der Todesstrafe bedroht. Zwar verbietet das jemenitische Recht die Verhängung der Todesstrafe gegen Angeklagte, die zur Tatzeit unter 18 Jahre alt waren. Dennoch gab es in der Praxis Fälle, in denen Gerichte die Todesstrafe gegen Personen verhängten, die zum mutmasslichen Tatzeitpunkt möglicherweise minderjährig waren.
Hinrichtungsmethoden: Erschiessen.
Fatima Hussein Badi: Geständnis nach Folter an Bruder
Fatima Hussein Badi und ihr Bruder Abdullah wurden im Juli 2000 festgenommen und wegen Mordes an Fatimas Ehemann angeklagt. Die Polizei verhörte Fatima Hussein Badi fünf Stunden lang, ohne dass ein Anwalt anwesend war. Als sie sich weigerte, den Mord zu gestehen, führte man Fatima Hussein ihren Bruder Abdullah vor – mit blutüberströmtem Gesicht. Als man drohte, sie zu vergewaltigen, legte ihr Bruder ein «Geständnis» ab. Beide wurden im Februar 2001 zum Tode verurteilt. Im September 2003 bescheinigte der Oberste Gerichtshof Fatima Hussein Badi, sie habe ihren Mann nicht umgebracht. Die 2001 verhängte Todesstrafe wurde in eine Haftstrafe von vier Jahren umgewandelt. Nach einer Intervention der Regierung wurde der Fall 2004 erneut überprüft und die Reduzierung der Strafe rückgängig gemacht. Das Todesurteil gegen ihren Bruder wurde 2005 vollstreckt. Fatima Hussein Badi ist weiterhin in Gefahr, hingerichtet zu werden.