Delikte: Viele Todesurteile werden wegen Drogendelikten verhängt. Das internationale Recht lässt die Todesstrafe – wenn überhaupt – nur für sogenannte «schwerste Verbrechen» zu, womit absichtliche Tötungen gemeint sind. Drogendelikte fallen nicht in diese Kategorie. Malaysia verstösst deshalb gegen internationales Recht. Problematisch ist zudem die obligatorische Verhängung der Todesstrafe für Drogendelikte. Beispielsweise sieht das Gesetz für den Besitz von mehr als 200 Gramm Marihuana automatisch die Todesstrafe vor.
Hinrichtungsmethoden: Erhängen.
Shahrul Izani: 19-Jähriger erhält Todesstrafe wegen Drogenschmuggels, Hinrichtung abgewendet
Der 19-jährige Shahrul Izani war mit dem Motorrad eines Nachbarn unterwegs, als er am 25. September 2003 verhaftet wurde. Die Polizei fand im Motorrad zwei Plastiksäcke mit 622 Gramm Marihuana. Das malaysische Gesetz sieht für den Besitz von mehr als 200 Gramm Marihuana automatisch die Todesstrafe vor. Shahrul Izani wartete mehr als sechs Jahre im Gefängnis auf seinen Prozess. Am 28. Dezember 2009 wurde er wegen Drogenschmuggels zum Tod verurteilt. Seine Einsprachen gegen das Urteil wurden abgelehnt. Schliesslich reichte Shahrul Izani ein Gnadengesuch ein – seine letzte Chance: «Ich war erst 19 Jahre alt, als ich verhaftet wurde. Es ist mein erstes und einziges Vergehen. Als ich im Gefängnis auf meinen Prozess wartete, ist mein Vater gestorben. Meine Mutter braucht meine Hilfe und wartet auf mich. Jeder Mensch verdient eine zweite Chance im Leben.» Menschen aus der ganzen Welt schickten Botschaften zur Unterstützung des Gnadengesuches. Im Februar 2017 wandelte der Sultan von Selangor die Todesstrafe in lebenslange Haft um.