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Saudi-Arabien Über 2000 Menschen in 30 Jahren

21. August 2017
Saudi-Arabien hat eine der höchsten Hinrichtungsraten weltweit: Über 2200 Menschen wurden zwischen 1985 und 2015 exekutiert.

Delikte: Ein grosser Teil der Hinrichtungen erfolgt für Straftaten, die nicht unter die Kategorie «schwerste Verbrechen» fallen, für welche laut Völkerrecht die Todesstrafe verhängt werden kann.

Unfaire Verfahren: Gerichtsverfahren in Saudi-Arabien entsprechen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren; die Rechte von Angeklagten, denen die Todesstrafe droht, werden regelmässig verletzt. Oftmals erfolgen die Todesurteile in Geheimprozessen. Verurteilungen auf der Basis von durch Folter oder Misshandlungen erpressten «Geständnissen» werden zugelassen.

Minderjährige: Saudi-Arabien wendet die Todesstrafe auch bei Personen an, die zum mutmasslichen Tatzeitpunkt jünger als 18 Jahre alt waren – ein weitere Verletzung internationalen Rechts.

Diskriminierung: Besonders stark von der Todesstrafe betroffen sind einerseits ausländische Staatsangehörige (oft Gastarbeitende aus ärmeren Ländern), andererseits die schiitische Minderheit im Osten Saudi-Arabiens. Im Januar 2016 wurde der bekannte schiitische Scheich Baqir al-Nimr zusammen mit 46 weiteren Gefangenen in einer Massenhinrichtung getötet.

Hinrichtungsmethoden: Enthauptung, Erschiessen.

 

Siti Zainab: Hinrichtung eines Hausmädchens

Siti Zainab © CIMW Siti Zainab © CIMW Die Indonesierin Siti Zainab kam im März 1998 nach Saudi-Arabien, um als Hausmädchen zu arbeiten und Geld für ihre Familie und ihre Kinder zu verdienen. Sie hat das Land nie mehr verlassen. Denn bereits im September 1999 wurde sie verhaftet. Sie soll ihre Arbeitgeberin ermordet haben. Nach mehreren Wochen Haft gestand Siti Zainab im Polizeiverhör die Tat. Sie habe ihre Arbeitgeberin getötet, weil sie von dieser und deren Sohn misshandelt worden sei. Das hatte sie bereits früher in Briefen beklagt. Während des Verfahrens erhielt Siti Zainab nie Zugang zu einem Anwalt. In einem unfairen Prozess, der sich einzig auf dieses Geständnis stützte, wurde sie zum Tode verurteilt. Bei den Verhören hatte die Polizei den Eindruck, dass Siti Zainab unter einer psychischen Krankheit litt. Amnesty International forderte die saudi-arabischen Behörden auf, das Todesurteil umzuwandeln, da die Todesstrafe nicht gegen Personen verhängt werden darf, die an einer psychischen Erkrankung leiden. Siti Zeinab wurde am 14. April 2015 in Medina hingerichtet. Die Hinrichtung erfolgte, nachdem die jüngste Tochter von Siti Zainab die Volljährigkeit erreicht hatte.