© stefano carniccio / Shutterstock
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Abstimmung über das Nachrichtendienstgesetz Nein zu unverhältnismässiger Überwachung

Medienmitteilung 05. September 2016, Bern – Medienkontakt
Drei Wochen vor der Abstimmung vom 25. September bekräftigt die Schweizer Sektion von Amnesty International ihre Empfehlung, das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) mit einem klaren Nein abzulehnen. Das Gesetz ermöglicht unverhältnismässige Überwachungsmassnahmen und stellt eine Bedrohung für die Privatsphäre und die Meinungsäusserungsfreiheit dar.

Viele Staaten bauen zurzeit im Namen der Sicherheit ihre Überwachungsmassnahmen aus. Sie schiessen dabei oft übers Ziel hinaus und verletzen grundlegende Menschenrechte. Auch das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) in der Schweiz will dem Nachrichtendienst des Bundes umfangreiche Überwachungskompetenzen geben. Amnesty International Schweiz kritisiert insbesondere zwei Massnahmen als unverhältnismässige Verletzung der Privatsphäre. Mit der Kabelaufklärung soll dem Geheimdienst erlaubt werden, die Internetkabel anzuzapfen und die Datenströme nach Stichworten zu durchsuchen. Der Geheimdienst hätte damit Zugriff auf enorme Datenfluten und auf die Inhalte der elektronischen Kommunikation wie Mails oder Internet-Telefonate. Von dieser Überwachungsmassnahme wären alle Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz betroffen. Selbst Berufsgeheimnisse von Anwälten oder Ärztinnen würden dabei verletzt.

Von allen Personen in der Schweiz werden schon heute die Vorratsdaten – wer, wann, wo, mit wem kommuniziert – sechs Monate lang gespeichert. Bei Verdacht auf eine Straftat kann die Polizei diese Daten einsehen. Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll auch der Geheimdienst Zugang zu diesen Daten erhalten, selbst wenn kein begründeter Verdacht auf eine Straftat besteht.

Unter Generalverdacht

Amnesty lehnt sowohl die Kabelaufklärung als auch die Vorratsdatenspeicherung ab, weil sie eine verdachtsunabhängige Überwachung der Bevölkerung ermöglichen. «Amnesty richtet sich nicht grundsätzlich gegen Überwachung. Überwachung ist rechtmässig, wenn sie gezielt, durch einen konkreten Verdacht begründet und verhältnismässig ist. Die verdachtsunabhängige Massenüberwachung hingegen kann niemals zulässig sein. Sie stellt Menschen unter Generalverdacht, verletzt die Unschuldsvermutung und das Prinzip der Verhältnismässigkeit», sagt Patrick Walder, Kampagnenverantwortlicher bei Amnesty Schweiz.

Sicherheitsrisiko Staatstrojaner

Kritische Fragen stellen sich auch zur Zulassung von Staatstrojanern für den Nachrichtendienst. Der Zugriff von Behörden auf einen Computer oder ein Mobiltelefon ist eine klare Verletzung der grundrechtlich garantierten Privatsphäre, die nur unter engen Bedingungen rechtmässig sein kann. Ein weiteres Problem ist, dass der Gebrauch von Trojanern die Sicherheit von Computern und IT-Systemen insgesamt schwächt.

«Für die bewilligungspflichten Massnahmen sieht das Gesetz zwar ein mehrstufiges Bewilligungsverfahren vor. Doch Überwachungsmassnahmen, die nach internationalen Menschenrechtsstandards rechtlich nicht zulässig sind, werden auch mit einer Bewilligung durch Bundesrat und Richter nicht rechtmässig.», erklärt Walder.

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