Gesichtserkennung Was ist Gesichtserkennung? Und warum ist sie gefährlich für die Menschenrechte?

18. November 2021
Wir haben das Recht, uns frei und unerkannt im öffentlichen Raum zu bewegen. Doch automatische Gesichtserkennung macht es möglich, dass man uns auf der Strasse jederzeit persönlich identifiziert. Dies möchten wir mit einer Petition verhindern.

In der Schweiz fehlen gesetzliche Schranken gegen Überwachung mittels automatischer Gesichtserkennung.

Biometrische Erkennungssysteme eröffnen Behörden und Privaten die Möglichkeit, im öffentlichen Raum eine Massenüberwachung durchzuführen – zu jeder Tages- und Nachtzeit, alles vollautomatisch. Da sich der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen derzeit in Europa rasant ausbreitet, ist damit zu rechnen, dass bald auch in der Schweiz gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die die Verwendung dieser Technologien erlauben.

Neueste Recherchen zeigen, dass manche Polizeien bereits heute höchst umstrittene Gesichtserkennungssoftwares nutzen. Der Schritt zur flächendeckenden und permanenten Massenüberwachung liegt nahe.

Das müssen wir stoppen. Unterzeichnen Sie jetzt unsere Petition für ein Verbot von automatischer Gesichtserkennung.

Weltweit wehren sich Menschen gegen die Überwachung mit Gesichtserkennung und fordern den Schutz ihrer Rechte. Denn, wenn wir im öffentlichen Raum mittels Gesichtserkennungssystemen jederzeit identifiziert oder verfolgt werden, kommt dies einer Massenüberwachung gleich. Die Gefahr besteht, dass nicht nur Schwerverbrecher*innen ins Visier der Behörden geraten, sondern die gesamte Bevölkerung. Dies ist nicht mit unseren Grundrechten vereinbar. Eine solche Massenüberwachung verletzt die Privatsphäre und schreckt Menschen davon ab, grundlegende Rechte wie die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit wahrzunehmen – Rechte, die in einer demokratischen Gesellschaft wie der Schweiz von zentraler Bedeutung sind. Doch derzeit fehlt eine gesetzliche Grundlage, die unsere Rechte schützt und unsere Selbstbestimmung gewährleistet.

Zusammen mit AlgorithmWatch CH und der Digitalen Gesellschaft setzen wir uns für den Schutz unserer Grundrechte und für eine selbstbestimmte Zukunft ein. In Zürich und Lausanne haben Politiker*innen verschiedener Parteien Vorstösse eingereicht, um ein Verbot auf kommunaler Ebene zu erwirken. Diese Vorstösse zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund lancieren wir die Petitionen zum Verbot von automatischer Gesichtserkennung.

Was ist automatische Gesichtserkennung?

Automatische Gesichtserkennung ist eine Form der biometrischen Überwachung. Biometrische Überwachungssysteme nutzen zur Identifikation sensible biometrische Daten, die beidem jedem Menschen einzigartig sind – Fingerabdrücke, Augenfarbe, die Stimme oder eben das Gesicht. Solche Technologien werden in der Schweiz bereits eingesetzt. Manche Länder gehen sogar noch weiter und verknüpfen die Überwachungskameras im öffentlichen Raum mit einer Software zur Gesichtserkennung. So wird es möglich, die Bilder in Echtzeit oder nachträglich auszuwerten und abgebildete Gesichter darauf zu analysieren und zu identifizieren. Das kommt einer Massenüberwachung gleich.

Was will unsere Petition genau?

Wir wollen Schranken setzen gegen diese neue Form der Massenüberwachung und eine öffentliche Diskussion zur Verwendung der Technologien starten. Konkret fordern wir ein kommunales Verbot der automatischen Gesichtserkennung und von anderen biometrischen Überwachungssystemen im öffentlichen Raum. Wir wollen diese Massenüberwachung verhindern, bevor es zu spät ist. Mit einem Verbot der automatischen Gesichtserkennung wahren wir unsere Grundrechte und setzen uns für eine selbstbestimmte Zukunft ein, in der Menschen und nicht Maschinen im Zentrum stehen.

Was ist so schlimm daran, wenn automatische Gesichtserkennung zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt wird?

Straftaten müssen polizeilich und juristisch verfolgt werden können. Dem Staat stehen dafür bereits heute umfassende Mittel zur Verfügung, die er auf verhältnismässige Weise einsetzen kann. Mit dem Einsatz von automatischer Gesichtserkennung und anderen biometrischen Überwachungssystemen im öffentlichen Raum wird dieses Gebot der Verhältnismässigkeit verletzt. Denn alle von uns würden permanent überwacht und persönlich identifiziert, auch wenn wir keiner Straftat verdächtigt werden. Eine Massenüberwachung mit automatischer Gesichtserkennung und anderen biometrischen Überwachungssystemen verletzt die Privatsphäre aller und schreckt Menschen davon ab, grundlegende Rechte wie die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Das gefährdet unsere demokratische Gesellschaft und beschneidet unsere Freiheit. Zudem erkennen Gesichtserkennungssysteme oft Frauen und People of Color schlechter, als andere. Das führt dazu, dass diese Menschen öfter verwechselt werden, dass es also zu sogenannt «falsch positiven» Treffen kommt – was gravierende Auswirkungen haben kann, wenn sie aufgrund eines solchen vermeintlichen Treffers irrtümlich verdächtigt oder gar festgenommen werden. Die automatische Gesichtserkennung macht zwar langsame Fortschritte, wird jedoch nie fehlerfrei funktionieren. Um gefährliche Massenüberwachung und falsche Verdächtigungen durch eine Maschine zu verhindern, braucht es ein Verbot von Gesichtserkennungstechnologien. Nur so wahren wir unsere Grundrechte und legen den Grundstein für eine selbstbestimmte Zukunft.

Ist automatische Gesichtserkennung nicht bereits heute verboten?

Nein. Obwohl biometrische Daten laut Datenschutzgesetz zu den besonders schützenswerten Personendaten gehören, gibt es kein explizites Verbot zu deren Verwendung. Das bedeutet zwar, dass es auch keine umfassende Erlaubnis gibt – eine gesetzliche Grundlage wäre für den Einsatz nötig. Trotzdem wird die Technologie bereits heute verschiedentlich eingesetzt wird. In anderen Ländern Europas wird die automatische Gesichtserkennung bereits zur Durchführung einer Massenüberwachung im öffentlichen Raum eingesetzt. (Siehe hier und hier) Diese Entwicklungen lassen befürchten, dass auch bei uns bald ein solch grossflächiger Einsatz gesetzlich erlaubt wird.

Könnte ich mich nicht mit einer medizinischen Schutzmaske gegen automatische Gesichtserkennung schützen?

Die neusten automatischen Gesichtserkennungssysteme werden dazu trainiert, auch Gesichter unter medizinischen Schutzmasken zu erkennen. Die Masken bieten daher keinen Schutz vor einer Massenüberwachung. Zudem ist eine weiterreichende Verhüllung des Gesichts in der Schweiz seit dem 7. März 2021 verfassungsrechtlich verboten. Darum braucht es ein umfassendes Verbot der automatischen Gesichtserkennung.