Auch die Schweiz müsste in Zukunft offen und ausführlich über die Ausfuhr von Kriegsmaterial berichten Grosser Schritt zur Kontrolle des Waffenhandel

Amnesty International begrüsst, dass der 1. Ausschuss der Uno-Generalversammlung heute in New York eine Resolution zugunsten eines Abkommens zur Kontrolle des Waffenhandels angenommen hat. Mit diesem grossen Schritt rückt die Schaffung der dringend notwendigen internationalen Vereinbarung näher, mit der die Weltbevölkerung vor den Folgen der unkontrollierten Verbreitung von Waffen geschützt werden soll. Auch die Schweiz müsste in Zukunft offen und ausführlich über die Ausfuhr von Kriegsmaterial berichten.

Amnesty International und ihre Partnerorganisationen setzen sich seit nunmehr sechs Jahren mit einer weltweiten Kampagne für die Schaffung dieses Abkommens ein, dessen Wortlaut nun bis 2012 ausgehandelt werden soll. Das Abkommen muss ein Verbot für sämtliche Waffentransfers vorschreiben, wenn die Möglichkeit besteht, dass diese Waffen für schwere Menschenrechtsverletzungen oder Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht eingesetzt werden.

Eine zentrale Forderung des Abkommens betrifft die Transparenz und Aufsicht im internationalen Waffenhandel. Bis heute fehlen im grenzüberschreitenden Waffenhandel aussagekräftige und regelmässige Informationen über die Herstellung, den Besitz und die Lieferung von Waffen und Munition.

Auch die Schweiz müsste in Zukunft offen und ausführlich über die Ausfuhr von Kriegsmaterial berichten. Das Beispiel der gestern von der Eidgenössischen Zollverwaltung publizierten Zahlentabelle über das 2009 exportierte Kriegsmaterial zeigt die Problematik auf: Es werden lediglich Gesamtgewicht und Warenwert der getätigten Lieferungen aufgeführt, detaillierte Angaben über ausgeführte Waffen- und Munitionstypen sowie die Endempfänger fehlen. Selbst Länder wie Saudi-Arabien und Pakistan, die seit Jahren eine miserable Menschenrechtsbilanz aufweisen, figurieren unter den in den ersten neun Monaten 2009 belieferten Bestimmungsländern, obwohl der Bundesrat im März des laufenden Jahres neue Liefergesuche in eben diese Staaten abgelehnt hat.

Die Kriegsmaterialverordnung der Schweiz verbietet den Waffenexport in Staaten mit einer kritischen Menschenrechtssituation, selbst wenn die gelieferten Waffen nicht direkt für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden. Dieser offene Widerspruch zwischen Gesetz und Praxis kann nur durch eine detaillierte und transparente Deklaration der Waffenexporttätigkeit entkräftet werden, wie sie das neue internationale Abkommen anstrebt.

Medienmitteilung veröffentlicht: London/Zürich, 30. Oktober 2009
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