Im neuen Bericht Arms transfers to the Middle East and North Africa wird die Schweiz gleich mehrmals erwähnt. Amnesty International weist auf Waffenlieferungen nach Ägypten (2005 bis 2009) und Bahrain (ab 2006) hin. In beide Staaten wurden Handfeuerwaffen und Munition geliefert. Im Gegensatz zu Ländern wie Frankreich, Spanien oder Belgien hat die Schweiz bei Beginn der Proteste in Bahrain nicht entschieden, die Waffenexporte einzustellen. Der Amnesty-Bericht stellt zudem fest, dass libysche Rebellen in der Schweiz produzierte Munition der RUAG verwendet haben. Die Munition war ursprünglich nach Katar geliefert worden.
Das Kriegsmaterialgesetz des Bundes verbietet es Empfängerländern, Schweizer Waffen weiterzuexportieren, ohne vorher eine Bewilligung der Schweizer Behörden eingeholt zu haben. «Die Schweiz ist nicht direkt verantwortlich für die Munitionslieferungen von Katar nach Libyen. Trotzdem zeigt der Fall die Grenzen des Kriegsmaterialgesetzes auf. Das Verbot, Schweizer Exportwaffen weiterzuverkaufen, zeigt wenig Wirkung», erklärte Reto Rufer, Nahost- und Nordafrika-Koordinator der Schweizer Sektion von Amnesty International.
Der Bericht von Amnesty International erbringt nicht den direkten Nachweis, dass Schweizer Waffen bei Übergriffen im Nahen Osten oder in Nordafrika zum Einsatz gekommen sind. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass die mittlerweile leeren Munitionsbehälter der RUAG mit grosser Wahrscheinlichkeit von den libyschen Rebellen im Kampf gegen die Armee verwendet wurden.
Wirtschaftliche Interessen vor Menschenrechten
Das Kriegsmaterialgesetz nennt fünf Kriterien, die erfüllt werden müssen, damit die Schweizer Behörden eine Bewilligung für den Waffenexport erteilen. Ein Prüfstein ist die Lage der Menschenrechte im Empfängerland. «Angesichts von wirtschaftlichen Interessen spielen die Menschenrechte bei Waffenexporten oft ein untergeordnete Rolle», erklärte Reto Rufer.
Amnesty International erwartet von den Schweizer Behörden, dass Waffenexporte in Länder, welche die Menschenrechte mit Füssen treten, umgehend gestoppt werden. Die Situation der Menschenrechte muss ein zentrales und absolutes Kriterium für die Bewilligung sein. «Es genügt bei weitem nicht, ein Waffen-Embargo gegen Länder zu beschliessen, in denen Krieg herrscht. Ein Exportverbot muss vor einer Eskalation ausgesprochen werden, sobald sich ein Konflikt abzeichnet. Dafür braucht es eine schärfere Risikoanalyse», betont Reto Rufer.
Die Menschenrechtsorganisation fordert die internationale Gemeinschaft auf, einen verbindlichen Text für den geplanten internationalen Vertrag zum Waffenhandel auszuarbeiten. Die beteiligten Länder müssen Rüstungs- und Technologietransfers in Zukunft viel strikter kontrollieren.
Medienmitteilung veröffentlicht: 19. Oktober 2011, Zürich
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