Seit mehr als dreissig Jahren verlangt Amnesty International von Regierungen und internationalen Organisationen die Einführung rigoroser Rüstungsexportkontrollen, um die schwerwiegenden Auswirkungen des globalen Waffenhandels auf die Menschenrechte zu begrenzen.
Die massive Verbreitung von Waffen aus den Beständen der ehemaligen Sowjetarmee, die in den 1990er Jahren zu einer Verschärfung von bewaffneten Konflikten weltweit führten und beispielsweise beim Völkermord in Ruanda zum Einsatz kamen, verschaffte dieser Forderung hohe Dringlichkeit.
Seit Mitte der 1990er Jahre verlangt Amnesty International verbindliche Regeln für den internationalen Waffenhandel – mit den drei Kernforderungen:
- Der Vertrag muss die Lieferungen von Waffen verbieten, wenn diese für schwere Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden;
- der Vertrag muss für alle Arten von Waffen und Munition gelten;
- es braucht strikte Regeln für Umsetzung und Einhaltung des Abkommens.
1998 erreichte Amnesty International einen ersten wichtigen Erfolg mit der Verabschiedung eines Verhaltenskodex für den Waffenhandel durch die Europäische Union.
2003 initiierte Amnesty International gemeinsam mit Oxfam und dem Internationalen Aktionsnetzwerk zu Kleinwaffen (IANSA) die Kampagne «Control Arms» («Waffen unter Kontrolle»). Ziel war, ein rechtlich verbindliches, internationales Uno-Abkommen (Arms Trade Treaty, ATT) zu erreichen, das völker- und menschenrechtsverletzende Waffengeschäfte verbietet.
Ein erfolgreiches Instrument der Kampagne war die Fotoaktion «Eine Million Gesichter», bei der über eine Million Menschen weltweit ihr Gesicht für eine wirksame Kontrolle des internationalen Waffenhandels zeigten. Die Fotos wurden dem damaligen Uno-Generalsekretär Kofi Annan 2006 übergeben.
Der Erfolg kam 2006: In der Uno wurde ein Prozess eingeleitet, der dieses Abkommen ausarbeitet (mit 153 Ja-Stimmen, 25 Enthaltungen und einer Nein-Stimme der USA).
Die aktuelle Situation
2012 ist ein entscheidendes Jahr, denn im Juli soll an einer Uno-Konferenz zum ATT über den finalen Text des Abkommens verhandelt werden, der dann im Dezember von der Uno-Vollversammlung verabschiedet werden könnte.
Derzeit besteht die grosse Gefahr, dass das Uno-Abkommen stark verwässert wird. Die grössten Blockierer international sind: China, Russland, Pakistan, Ägypten, Indien (und etwa 15 weitere). Die USA, Südafrika und Brasilien sind skeptische Staaten. Es könnte auch sein, dass man sich überhaupt nicht auf ein Abkommen einigt.
Amnesty hat im Oktober 2011 einen Bericht zu Waffenlieferungen in den Nahen Osten veröffentlicht, u.a. mit Beispielen aus der Schweiz. Dieser Bericht wurde international sehr gut von den Medien aufgegriffen. Ein im Februar 2012 veröffentlichter Bericht über Waffenlieferungen aus China und Russland an den Sudan illustriert ebenfalls die Notwendigkeit einer internationalen Waffenkontrolle.
Die Situation in der Schweiz
Der Bundesrat hat sich 2005 mit der Annahme eines Postulats verpflichtet, die Schaffung eines Waffenhandelsvertrags zu unterstützen. Er hat in den internationalen Verhandlungen bisher eine bescheidene Rolle gespielt, sich jedoch meist für starke Optionen eingesetzt, die dem künftigen Vertrag Zähne verleihen würden. Es ist zu hoffen, dass er diese Positionierung beibehält und dem politischen Druck, den die grossen Rüstungsmächte ausüben, nicht nachgibt.
Die im Prinzip positive Haltung der Schweiz verhindert nicht, dass immer wieder Schweizer Waffen auch in problematische Länder geliefert werden. Aktuelle Beispiele sind dokumentiert im Amnesty-Bericht «Arms Transfers to the Middle East and Noth Africa. Lessons for an effective Arms Trade Treaty».
In der Schweiz ist das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) dafür zuständig, die Ausfuhr von Kriegsmaterial zu genehmigen. Bei einem Waffenexportgesuch soll unter anderem die «Respektierung der Menschenrechte und die «Aufrechterhaltung des Friedens» berücksichtigt werden. Die Forderungen von Amnesty an die Schweiz zielen darauf, die gültigen Bestimmungen für die Waffenausfuhr restriktiver anzuwenden.
Amnesty Schweiz fordert:
- vom Bundesrat, dass er aktiv für die Schaffung eines internationalen Vertrags zur Kontrolle des Waffenhandels eintritt, der verhindert, dass Waffen und Munition in Länder exportiert werden, wo ein konkretes Risiko besteht, dass sie für schwere Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen des humanitären Völkerrechts eingesetzt werden;
- dass er einen Waffenkontrollvertrag unterstützt, dessen Anwendungsbereich so breit wie möglich definiert ist, bezüglich der davon erfassten Waffentypen wie auch der Transaktionsarten, und der mit wirk-samen und transparenten Mechanismen für die Kontrolle der Umsetzung ausgestattet ist;
- vom Bundesrat und der Bundesversammlung, dass sie auf jegliche Bestrebungen für eine Schwächung der Schweizer Kriegsmaterialexportgesetzgebung verzichten und diese im Gegenteil noch rigoroser umsetzen, um weitere Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.
Die Generalversammlung von Amnesty International am 28./29. April 2012 hat diese Forderungen in einer Resolution erneut bekräftigt.