Das macht Amnesty International

Internationale Koalition gegen den Einsatz von KindersoldatInnen

Verbrennen der Kriegsvergangenheit  © AI Verbrennen der Kriegsvergangenheit © AI

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Zusammen mit anderen Organisationen gründete Amnesty International im Mai 1998 die Internationale Koalition gegen den Einsatz von KindersoldatInnen mit dem Ziel, gemeinsam gegen die Rekrutierung von KindersoldatInnen vorzugehen.

Die Koalition trug namhaft zur Schaffung des Zusatzprotokolls zur Uno-Kinderrechtskonvention bei.

Auf ihrer Website bietet die Koalition umfassende Informationen zu KindersoldatInnen (in Englisch). www.child-soldiers.org

Demobilisierungsprogramme

Amnesty International fördert Demobilisierungs- und Reintegrationsprogramme von KindersoldatInnen und unterstützt lokale Projekte, beispielsweise in der Demokratischen Republik Kongo und in Myanmar.

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Waffenhandel

Amnesty International führt eine weltweite Kampagne zur besseren Kontrolle des weltweiten Waffenhandels.

Amnesty International fordert
  • den sofortigen Stopp der freiwilligen oder zwangsweisen Rekrutierung und des Einsatzes von Kindern unter 18 Jahren durch Regierungen oder bewaffnete Gruppen;
  • die unverzügliche Demobilisierung von KindersoldatInnen unter 18 Jahren. Die KindersoldatInnen sollen sofort entwaffnet werden, von den Aufgaben an der Front zurückgezogen und vor Misshandlung, Folter oder anderen Menschenrechtsverletzungen geschützt werden;
  • angemessene Unterstützung für demobilisierte Kinder, für ihre psychische und körperliche Wiederherstellung und ihre soziale Wiedereingliederung. Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten müssen zur Verfügung gestellt werden;
  • eine umfassende Kooperation der betroffenen Regierungen mit allen internationalen oder nationalen Untersuchungen zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wozu auch die Rekrutierung und der Einsatz von KindersoldatInnen gehört. Alle Personen, die dieser Verbrechen verdächtigt werden, müssen an die zuständigen Behörden übergeben werden, damit sie in Übereinstimmung mit internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren und unter Ausschluss der Todesstrafe verurteilt werden können.