Zum 60-Jahr-Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erinnerte die Uno im Dezember 2008 daran, dass die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in etlichen Ländern grob missachtet und verletzt werden. Iran, Mauretanien, Nigeria, Katar, Saudiarabien, Sudan und Jemen kennen weiterhin die Todesstrafe für homosexuelle Akte. In anderen Staaten sind Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung in Haft.
Amnesty International machte etwa den Fall von Baeeg Lazare öffentlich. Die Polizei verhaftete den Kameruner im August 2007 zusammen mit neun anderen jungen Männern. Er verbrachte fast ein Jahr hinter Gittern. Baeeg Lazare wurde aufgrund des Paragraphen 347 des kamerunischen Strafgesetzes angeklagt, welcher einvernehmliche, gleichgeschlechtliche Akte unter Erwachsenen kriminalisiert.
Straflosigkeit ist fatal
Ende 2008 töteten Unbekannte in Honduras die Sexarbeiterinnen Jazmín Zelaya und Cintia Nicole. Beide hatten sich für die Menschenrechte von Transgender eingesetzt. Amnesty International forderte die Staatsanwaltschaft auf, eine unabhängige Untersuchung zu diesem und früheren Fällen von Schikane, tätlichen Angriffen und Tötungen einzuleiten. Bisher wurde niemand für die Morde zur Rechenschaft gezogen.
Amnesty International hat in den vergangenen Jahren Dutzende von ähnlichen Fällen dokumentiert. Tausende von Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten haben sich weltweit mit Brief- und Lobbyaktionen für die Freilassung von Verhafteten, für die Bestrafung der Täter oder für grundlegende Gesetzesänderungen eingesetzt.
Gefühle müssen verdrängt werden
In vielen Ländern stehen Menschen noch immer vor der «Wahl», ihre Gefühle zu verdrängen, um geltenden Gesetzen Genüge zu tun, oder aber ihr Bedürfnis nach Identität, Zuwendung, Liebe und Intimität auszuleben – und damit das Risiko der Verfolgung auf sich zu nehmen.
Weiterhin kriminalisieren Dutzende von Staaten sexuelle Beziehungen zwischen Männern, etliche auch diejenigen zwischen Frauen. Menschen werden verhaftet, verhört, gefoltert oder sogar mit dem Tod bestraft, allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität. Oft genügt, dass ihr Verhalten nicht der hetero- sexuellen Norm oder den geltenden Vorstellungen von Weiblichkeit oder Männlichkeit entspricht.
Die Berufung auf die Menschenrechte bleibt deshalb von grosser Bedeutung für den Kampf um die Entkriminalisierung der Homosexualität und die Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen. Hartnäckiges Lobbying und Kampagnenarbeit haben zu Fortschritten geführt. Die Zahl der direkt diskriminierenden Staaten hat abgenommen. Wie die Schweiz kennen immer mehr Staaten die registrierte Partnerschaft für Lesben und Schwule. Bereits haben sechs Staaten die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.