Übergabe der Petition für Queer Refugees am 2. März 2010 © Valérie Chételat
Übergabe der Petition für Queer Refugees am 2. März 2010 © Valérie Chételat

Verfolgung muss als Asylgrund anerkannt werden Schutz für bedrohte Schwule, Lesben, Bi- und Transsexuelle

Mit einer Petition fordert Amnesty International das Parlament auf, die geschlechtsspezifische Verfolgung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender als Asylgrund ins Gesetz aufzunehmen. Der Bundesrat hat sich gegen eine gleichlautende Motion von Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber ausgesprochen, über die am 3. März 2010 debattiert wird. Die Menschenrechtsorganisation erinnert daran, dass weltweit Menschen allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität verhaftet, verhört, gefoltert oder sogar mit dem Tod bestraft werden. Ohne eine gesetzliche Anerkennung dieser spezifischen Verfolgung ist zu befürchten, dass die Schweiz weiterhin Asylsuchende zurückschickt, auch wenn diesen Personen im Herkunftsland Verfolgung, Folter und Tod drohen.

Aktivistinnen und Aktivisten von «Queeramnesty», der Amnesty-Fachgruppe für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender, haben am 2. März 2010 in Bern eine Petition mit mehr als 2'600 Unterschriften dem Parlament übergeben. Die Bundesversammlung wird darin aufgefordert, die Flüchtlingsdefinition im Asylgesetz anzupassen und geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund ins Gesetz aufzunehmen.

Das gleiche Anliegen verfolgt eine Motion von Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber, die am Mittwoch, dem 3. März 2010, im Parlament diskutiert wird. Der Bundesrat hat den Vorstoss zur Ablehnung empfohlen, obwohl weltweit die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in etlichen Ländern verletzt werden. Iran, Mauretanien, Nigeria, Katar, Saudiarabien, Sudan und Jemen kennen weiterhin die Todesstrafe für homosexuelle Akte. In anderen Staaten sitzen Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung im Gefängnis.

Amnesty International stellt fest, dass die Schweiz in der Asylpraxis zu wenig für den nötigen Schutz und die Bedürfnissen von «Queer Refugees» unternimmt. «Unsere Erfahrungen mit solchen Asylgesuchen zeigen, dass bei der Prüfung dieser Gesuche der legalen Situation und der gesellschaftlichen Stigmatisierung nicht genügend Rechnung getragen wird», erklärt Denise Graf, Flüchtlings-Expertin der Schweizer Sektion von Amnesty International. «Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender sind nur gewährleistet, wenn die geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund ins Gesetz aufgenommen wird und sich die Behörden stärker mit diesem Thema auseinandersetzen.»

Bereits die Aufnahme frauenspezifischer Verfolgungsgründe ins Asylgesetz hat zu einer starken Sensibilisierung aller Verwaltungsinstanzen und Institutionen geführt, die ins Asylverfahren involviert sind. Im Bereich der geschlechtsspezifischen Verfolgung gibt es hingegen trotz entsprechender Bemühungen des Bundesamtes für Migration grosse Defizite: Schwulen aus dem Iran wird zum Beispiel geraten, ihre Homosexualität im Geheimen auszuleben und auf diese Weise Problemen aus dem Weg zu gehen. Die zuständigen Behörden können sich offensichtlich nicht vorstellen, was es heisst, ein Leben in einem Land zu führen, das Homosexualität bekämpft, verbietet und schwer bestraft.

Medienmitteilung veröffentlicht: Bern, 2. März 2010
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