Das Urteil betrifft den Fall eines lesbischen Paares in Österreich. Aufgrund der österreichischen Gesetzgebung war es der Partnerin der Mutter verboten worden, das leibliche Kind ihrer Lebensgefährtin zu adoptieren.
Das Gericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass das lesbische Paar diskriminiert wurde, weil heterosexuelle Paare in Österreich nicht denselben Einschränkungen unterworfen sind.
Österreich hatte vor dem Gerichtshof argumentiert, seine Gesetze dienten dazu, ein traditionelles Familienmodell aufrecht zu erhalten. Der Gerichtshof hingegen stellt nun in seinem Urteil fest, «es gebe nicht nur einen Weg, sein Familien- oder Privatleben zu führen», und warf der österreichischen Regierung vor, keine ausreichenden Beweise oder Argumente vorgebracht zu haben, warum ein gleichgeschlechtliches Paar nicht in genügendem Masse für die Bedürfnisse eines Kindes sorgen könne.
Nun muss Österreich über die Bücher - und damit wohl auch andere europäische Länder, darunter die Schweiz, wo die Stiefkindadoption durch homosexuelle Paare ebenfalls noch nicht erlaubt ist.
Gegenwärtig erlauben zehn Europarats-Mitgliedländer die Stiefkindadoption durch den Partner bzw. die Partnerin bei unverheirateten Paaren. Sechs davon erlauben sie auch für gleichgeschlechtliche Paare (Belgien, Island, die Niederlande, Slowenien, Spanien und das Vereinigte Königreich), vier nur für heterosexuelle (Portugal, Rumänien, Russland und die Ukraine).
«Jeder Mensch hat das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen», hält Amnesty-Experte John Dalhuisen fest. «Einige europäische Regierungen müssen endlich aufwachen und akzeptieren, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle nicht daran gehindert werden dürfen, zu heiraten und Kinder zu adoptieren, und dass sich die europäische Gesetzgebung unaufhaltsam in Richtung sozialen Fortschritt bewegt».