Schweiz Kein Taser-Einsatz bei Zwangsausschaffungen

12. Januar 2007
Amnesty International (AI) fordert, dass Elektroschockwaffen vom Typ «Taser» nur in speziellen und eng definierten Situationen eingesetzt werden dürfen, um tödliche Folgen zu vermeiden. Die Menschenre

Amnesty International (AI) fordert, dass Elektroschockwaffen vom Typ «Taser» nur in speziellen und eng definierten Situationen eingesetzt werden dürfen, um tödliche Folgen zu vermeiden. Die Menschenrechtsorganisation ist überzeugt, dass der Einsatz von Taser-Waffen im Rahmen von Zwangsmassnahmen zur Rückführung oder zur Rückschaffung von AusländerInnen völlig unverhältnismässig ist. Sie hat diese Meinung bereits anlässlich des Vernehmlassungsverfahrens vertreten und der Bundesrat ist ihr in diesem Punkt gefolgt.

Die Nationalratskommission hat es nicht verstanden, die Gefährlichkeit dieses Waffentyps richtig einzuschätzen. Obwohl Elektroschockwaffen als nichttödliche Waffen bezeichnet werden, sind in den USA und in Kanada gemäss einer Untersuchung von Amnesty International in den letzten Jahren über 150 Menschen an den Folgen eines Taser-Einsatzes gestorben. Bis heute gibt es keine umfassende und unabhängige Studie über den Gebrauch und die Auswirkungen von Elektroschockwaffen. Dies gilt speziell für den Einsatz gegen Menschen, die unter Herzbeschwerden leiden, unter Drogeneinfluss stehen oder die einer speziellen Stresssituation ausgesetzt sind, wie es bei Personen der Fall ist, die unter Zwang zurückgeschafft werden sollen.