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Gay-Parade in Belgrad Für Toleranz - gegen Diskriminierung
Trotz massiver Gewalt seitens von Gegendemonstrantinnen und -demonstranten konnte die Schwulen- und Lesbenparade in Belgrad dieses Jahr durchgeführt werden. Amnesty International war mit einer Delegation dabei und beurteilt die «Pride» als ein Zeichen der Hoffnung. -
Meinungsäusserungsfreiheit Doch noch grünes Licht für die Baltic Pride
Nachdem das Verwaltungsgericht des Bezirks Vilnius die «Baltic Pride» vom Samstag, 8. Mai drei Tage zuvor verbieten wollte, kann die Parade für die Rechte von sexuellen Minderheiten in der litauischen Hauptstadt nun doch stattfinden. Amnesty unterstützt sie aktiv. -
Für die Meinungsäusserungsfreiheit – gegen Diskriminierung Baltic Pride in Gefahr
Am 8. Mai 2010 findet in der litauischen Hauptstadt Vilnius die «Baltic Pride» statt. Sie soll ein Fest der Vielfalt und ein Zeichen gegen Diskriminierung sein. Homophoben Kreisen passt das nicht. Warum Amnesty International an der Baltic Pride teilnimmt. -
Verfolgung muss als Asylgrund anerkannt werden Schutz für bedrohte Schwule, Lesben, Bi- und Transsexuelle
Mit einer Petition fordert Amnesty International das Parlament auf, die geschlechtsspezifische Verfolgung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender als Asylgrund ins Gesetz aufzunehmen. Der Bundesrat hat sich gegen eine gleichlautende Motion von Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber ausgesprochen, über die am 3. März 2010 debattiert wird. Die Menschenrechtsorganisation erinnert daran, dass weltweit Menschen allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität verhaftet, verhört, gefoltert oder sogar mit dem Tod bestraft werden. Ohne eine gesetzliche Anerkennung dieser spezifischen Verfolgung ist zu befürchten, dass die Schweiz weiterhin Asylsuchende zurückschickt, auch wenn diesen Personen im Herkunftsland Verfolgung, Folter und Tod drohen. -
Bessere Chancen für Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung
Petition, die das schweizer Parlament auffordert, die geschlechtsspezifische Verfolgung als Verfolgungsgrund ins Asylgesetz aufzunehmen.
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