Amnesty International hat sich für ein konkretes Mandat zur Operationalisierung der Richtlinien und deren Grundlage, dem «Protect, Respect und Remedy Framework» von J. Ruggie eingesetzt. Wie zahlreiche weitere Organisationen der Zivilgesellschaft bedauert es auch Amnesty International, dass der Menschenrechtsrat kein eindeutiges Zeichen gesetzt hat. Die Resolution geht betreffend den Schutz der Menschenrechte vor Verletzungen durch Unternehmen zu wenig weit und berücksichtigt auch die Wiedergutmachung für Opfer von Menschenrechtsverletzungen nicht genügend.
Obwohl einige Empfehlungen der Zivilgesellschaft in der Resolution aufgenommen wurden, haben es die Staaten jedoch insgesamt versäumt, einen wirkungsvollen operativen Referenzrahmen zu schaffen, um die Richtlinien und den «Protect, Respect und Remedy Framework» in der Praxis zuerst testen zu können. Die mit dem Follow-up mandatierte Arbeitsgruppe soll nicht nur die Richtlinien und Referenzrahmen bekanntmachen, sondern auch Empfehlungen abgeben dürfen, wie Lücken in der Gesetzgebung geschlossen werden können, die bis anhin einen effektiven Schutz vor Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen verunmöglichten. Die Arbeitsgruppe von fünf Personen ist für eine effiziente Umsetzung der Resolution zuständig. Ob eine Umsetzung des Mandates im Einklang mit internationalen Menschenrechtsnormen möglich sein wird, hängt jedoch von der Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppe sowie von den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen ab.
Amnesty International wird sich weiterhin, zusammen mit anderen Organisationen, dafür einsetzen, dass auch die Schweiz auf der Basis der Arbeiten von J. Ruggie eine kohärente und konsequente nationale Strategie zu Wirtschaft, Unternehmen und Menschenrechte ausarbeitet und umsetzt.