Konzernverantwortungs- Initiative Botschaft des Bundesrates

15. September 2017
Der Bundesrat hat am 15. September 2017 die Botschaft zur Konzernverantwortungsinitiative veröffentlich. Obwohl er Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne mit Sitz in der Schweiz als Problem bezeichnet, setzt er auf freiwillige Massnahmen und hofft, dass auch dubiose Multis in Zukunft die Menschenrechte achten.

Doch diverse Beispiele zeigen, dass Freiwilligkeit nicht zu einem Umdenken in allen Konzernzentralen führt. Deshalb haben viele Länder verbindliche Gesetze verabschiedet, beispielsweise gegen Kinderarbeit.

Das fordert die Initiative

Die Initiative will alle Konzerne verpflichten, die Menschenrechte bei ihren Geschäften zu achten. Damit sich alle Multis an das neue Gesetz halten, müssen Verstösse Konsequenzen haben. Konzerne sollen deshalb in Zukunft für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen haften, die sie verursachen.

Initiative wird korrekt wiedergegeben

Die InitiantInnen begrüssen, dass der Bundesrat – ganz im Gegensatz zu den Konzernlobby-Organisationen Economiesuisse und Swissholdings – die Initiative korrekt beschreibt. So führt er aus, dass die vorgeschlagene Haftungsregelung nur für Menschenrechtsverletzungen gilt, welche ein Konzern beziehungsweise seine Tochtergesellschaft direkt begeht. Auch gibt er richtig wieder, dass die KMU ausgenommen sind.

Kommentar vom Co-Präsident Initiativkomitee, Dick Marty

Dick Marty, Co-Präsident des Initiativkomitees, kritisiert, dass der Bundesrat weiterhin nur auf freiwillige Massnahmen setzen will: «Damit alle Multis anständig wirtschaften, müssen Verstösse Konsequenzen haben. Konzerne sollen deshalb in Zukunft für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen haften, die sie verursachen. Das ist auch im Interesse der anständigen Unternehmen und schützt den Ruf des Werkplatzes Schweiz.»