Konzernverantwortungs-Initiative Breit abgestützter Kompromiss

Medienmitteilung 14. Juni 2018, Bern – Medienkontakt
Der Nationalrat hat am 14. Juni den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative, die von Amnesty International mitgetragen wird, angenommen.

Der Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative stellt einen Kompromiss zwischen den InitiantInnen und Kräften aus dem Parlament und der Wirtschaft dar. So haben die InitiantInnen beispielsweise immer wieder konstruktive Diskussionen mit dem Groupement des Entreprises Multinationales GEM geführt. Teile der Wirtschaft, wie das GEM oder die Migros, unterstützen den heute vom Nationalrat gutgeheissenen Vorschlag.

Für die Initiantinnen und Initianten beinhaltet dieser Kompromiss schmerzhafte Abstriche: Die verbindlichen Regeln gelten nur für sehr grosse Unternehmen und die Haftungsbestimmungen sind stark eingeschränkt. Dennoch hat das Initiativkomitee im Vorfeld der heutigen Debatte im Sinne eines breit abgestützten Kompromisses einen Rückzug in Aussicht gestellt. Mit dem vorliegenden Gegenvorschlag würden gesetzliche Massnahmen schneller in Kraft treten als mit einer Volksabstimmung. Dies ist gerade für die Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen wichtig.

Mit dem heutigen Entscheid ist aber noch nichts sicher – als nächstes wird der Gegenvorschlag im Ständerat beraten.

Florian Wettstein, Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik HSG und Mitglied des Initiativkomitees kommentiert den heutigen Entscheid wie folgt: «Der heutige Entscheid des Nationalrats öffnet den Weg für einen Kompromiss. Für die Initiantinnen und Initianten beinhaltete dieser Kompromiss schmerzhafte Abstriche, dafür treten verbindliche Massnahmen schneller in Kraft als bei einer Volksabstimmung. Der Ball liegt nun beim Ständerat.»