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Konzernverantwortungs-Initiative Ständeratskommission für Gegenvorschlag

10. September 2019
Die Rechtskommission des Ständerats hat am 4. September mitgeteilt, dass sie ihrem Rat beantragt, den Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative anzunehmen. Sie beantragt eine ganze Reihe von Anpassungen am Gegenvorschlag des Nationalrates. Das Initiativ-Komitee nimmt Stellung.

Der Vorschlag der Rechtskommission des Ständerates geht stark auf die – unsachliche – Kritik einiger Wirtschaftsverbände und gewisser Mitglieder des Ständerats ein. Diese versuchen stetig, die durch den Gegenvorschlag erfassten Konzerne als zukünftige Opfer einer imaginären «internationalen Klageindustrie» darzustellen. Und schüren trotz x-fach eingeschränkter Haftung Panik vor einer vermeindlichen «Klageflut» während sie gleichzeitig beteuern, die Konzerne mit Sitz in der Schweiz würden die Menschenrechte und Umweltstandards sowieso vorbildlich respektieren.

Um diesen «Argumenten» entgegenzukommen, schlägt die Rechtskommission nun unter anderem vor, jeglichen Klagen ein spezielles und beidseitig obligatorisches Schlichtungsverfahren vor dem Nationalen Kontaktpunkt (NKP) für die OECD-Leitsätze voranzustellen. Die NGOs stehen dem NKP auf Grund ihrer Erfahrungen kritisch gegenüber, während der NKP von Swissholdings und anderen GegnerInnen der Initiative immer wieder überschwängliches Lob erhält. Da es den InitiantInnen – entgegen den Behauptungen von Swissholdings – aber nicht um möglichst viele Klagen, sondern um eine rasche Verbesserung für die Menschen vor Ort geht, indem auch jene Konzerne wirksame Präventionsmassnahmen ergreifen müssen, die dies bisher nicht freiwillig tun, ist das Initiativkomitee bereit, sich mit dem aktuellen Gegenentwurf zu arrangieren. Konkret würde die Konzernverantwortungsinitiative zurückgezogen, wenn der Gegenvorschlag in der Fassung der RK-S-Mehrheit vom 3. September 2019 oder in der Fassung des Nationalrates vom 14. Juni 2018 endgültig verabschiedet würde.

Nach nunmehr fast zwei Jahren und 19 Kommissionssitzungen scheint somit eine Lösung auf dem Tisch zu liegen, die zum Kompromiss zwischen beiden Kammern des Parlaments, Teilen der Wirtschaft und den InitiantInnen werden könnte. Der Ständerat wird nun am 26. September über den Vorschlag beraten. Folgt der Ständerat seiner Rechtskommission, liegt der Ball erneut beim Nationalrat. Dieser muss den beantragten Änderungen zustimmen, damit das Geschäft bereit ist für die Schlussabstimmungen in beiden Kammern.

Die InitiantInnen setzen selbstverständlich die intensive Mobilisierung für eine allfällige Abstimmungskampagne fort, so lange die eidgenössischen Räte keinen definitiven Entscheid gefällt haben. Die Initiativkoalition sieht einem Abstimmungskampf mit der Gewissheit entgegen, in der Stimmbevölkerung ungebrochen hohen Rückhalt zu geniessen (75 Prozent Zustimmung zur KVI im August 2019) und dem Parlament nun mehrfach ausdrücklich Hand zum Kompromiss geboten zu haben.