Beijing 2022: Freiheit für fünf Champions! Li Qiaochu: Schikanen und Haft

22. Dezember 2021
Li Qiaochu ist Feministin und Arbeitsrechtsaktivistin. Als sie sich öffentlich für die Freilassung ihres Partners einsetzte, wurde sie verhaftet. Bis jetzt scheiterte die chinesische Regierung, glaubhafte Beweise gegen sie vorzulegen.

Li Qiaochu ist eine bekannte Menschenrechtsverteidigerin aus China. Seit langem engagiert sie sich für die Gleichberechtigung von Arbeitnehmenden, Frauen und anderen Mitgliedern der chinesischen Gesellschaft. Im Winter 2017 räumten die Pekinger Behörden die Wohngebiete von einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen, hauptsächlich Wanderarbeitenden, und vertrieben sie. Es war die grösste Zwangsräumung in Peking seit den Vorbereitungen für die Olympischen Sommerspiele 2008. Li Qiaochu arbeitete mit Freiwilligen daran, Informationen über die betroffenen Gemeinden zusammenzustellen und zu verbreiten, um den Vertriebenen bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen und erschwinglichen Ersatzunterkünften zu helfen. Li ist auch eine Feministin und beteiligte sich aktiv an verschiedenen nationalen #MeToo-Kampagnen. Sie sammelte Daten, verfasste Berichte und postete online über ihre Unterstützung für die Bewegung. Seit Beginn der Pandemie engagiert sie sich für die Gesundheitsprävention in kleinen, abgelegenen Gemeinden. Für ihren Aktivismus wurde Li Qiaochu häufig von der Polizei schikaniert.

Seit Xi Jinping Ende 2012 an die Macht gekommen ist, wird der Raum für Menschenrechtsverteidiger*innen in China immer kleiner. Sie sind systematisch Schikanen, Einschüchterung, Verschwindenlassen, willkürlicher Verhaftung und Isolationshaft sowie langen Haftstrafen ausgesetzt. Dies hatte sich bereits bei der Vergabe der Olympischen Winterspiele an Peking am 31. Juli 2015 gezeigt. Nur ein paar Wochen vor der Bekanntgabe des Entscheids startete die chinesische Regierung den «709 Crackdown», benannt nach dem Startdatum am 9. Juli 2015. Bei der 709-Razzia wurden fast 250 Anwält*innen und Aktivist*innen verhört oder festgenommen. Das Fehlen einer unabhängigen Justiz und der Sicherstellung von wirksamen und fairen Gerichtsverhandlungen verstärken diese wiederkehrenden Verstösse. Menschenrechtsverteidiger*innen und Aktivist*innen werden vage formulierter Vergehen wie «Untergrabung der Staatsgewalt, «Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt» oder «Anzetteln von Streitigkeiten und Unruhestiftung» angeklagt und inhaftiert. Das musste auch Li Qiaochu erleben.

Nachdem ihr Partner, der Rechtswissenschaftler und Aktivist Xu Zhiyong, festgenommen wurde und seinem Anwalt mitteilte, dass er gefoltert worden war, forderte sie öffentlich seine Freilassung und eine Verbesserung der Haftbedingungen. Kurz nachdem Li Qiaochu öffentlich wegen Folter und Misshandlungen an ihrem Partner und anderen Personen Beschwerde einreichte, erhielt sie einen Anruf von einem Pekinger Polizeibeamten und wurde dazu aufgefordert, ihre Wohnung zu verlassen, um «ein Gespräch zu führen». Daraufhin wurde sie ohne Vorwarnung festgenommen. Mehrmals wurde sie zu ihrem Partner Xu Zhiyong, der seit Februar 2020 inhaftiert ist, verhört. Sie kam ungefähr sechs Monate in Isolationshaft und später wegen «Anstiftung zum Umsturz der Staatsmacht» angeklagt. Bis heute haben die Behörden keine glaubwürdigen Beweise für eine international anerkannte Straftat gegen sie vorgelegt.

Li Qiaochu wird von den chinesischen Behörden allein deshalb festgehalten, weil sie auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machte und sich friedlich engagierte. Die chinesische Regierung ist eine Vertragspartei der Uno-Konvention gegen Folter und damit verpflichtet, Foltervorwürfen nachzugehen und Menschen zu beschützen, die wie Li Quaochu über Folter berichten. Stattdessen wurde sie von der chinesischen Regierung zum Schweigen gebracht und inhaftiert.

Li Qiaochu muss unverzüglich und vorbehaltlos freigelassen werden, solange keine echten Beweise gegen Sie vorliegen und sie keinen fairen Prozess erhält. Mit ihren kritischen Äusserungen gegen Menschenrechtsverletzungen hat sie nichts anderes getan, als ihr Recht auf Meinungsfreiheit auszuüben.