Oft genug kümmern sich Staaten nicht darum, wie sich die wirtschaftlichen Tätigkeiten auf die Menschenrechte auswirken. In der Regel stehen die wirtschaftlichen Interessen über der Verpflichtung, die Menschenrechte zu schützen. In nicht wenigen Staaten verhindert die Korruption, dass Massnahmen zum Schutz der Menschenrechte der BürgerInnen getroffen werden. Das Profitstreben geht auf Kosten der Menschenrechte. Die Opfer, die meistens sehr arm sind, haben nicht die Mittel, eine Klage einzureichen oder Entschädigungen für das erlittene Unrecht zu fordern.
Reglementierung nötig
Wenn Unternehmen heute in Sachen Menschenrechte Verantwortung übernehmen, dann geschieht das in der Regel auf freiwilliger Basis, beschränkt sich auf einzelne Unternehmen oder betrifft die Tätigkeit eines bestimmten Sektors. Diese Initiativen sind durchaus begrüssenswert, aber sie genügen nicht. Es braucht ein weltweit gültiges Regelwerk, das die Tätigkeiten der Unternehmen in Bezug auf die Menschenrechte präzise und verbindlich regelt.
Nötig ist ein System, das die Unternehmenstätigkeiten reguliert und die Unternehmen zur Rechenschaft verpflichtet. Denn wenn Menschen durch die Tätigkeit von Firmen in ihrem Leben direkt betroffen sind, müssen sie darüber informiert werden. Sie sollen an Konsultations- und Entscheidungsprozessen teilnehmen können. Im Falle von Menschenrechtsverletzungen müssen sie die Möglichkeit haben, innerhalb kürzester Zeit eine Wiedergutmachung zu fordern.
Internationale Mechanismen zur Rechenschaftsablegung
Derzeit existieren mehrere internationale, unverbindliche Richtlinien, welche die Tätigkeiten von Unternehmen in Zusammenhang mit den Menschenrechten regeln. Dazu gehören: die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen, der Globale Pakt der Vereinten Nationen (kurz: Global Compact), die «Global Reporting Initiative», die «Business Leaders Initiative on Human Rights» (ersetzt worden durch das «Institute for Human Rights and Business»), die freiwilligen Richtlinien für Sicherheit und Menschenrechte in der Rohstoffindustrie und die «Global Network Initiative» von Unternehmen, die in der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) tätig sind. Gemeinsamer Schwachpunkt all dieser Richtlinien ist, dass sie auf freiwilliger Basis beruhen.
Uno-Norm gescheitert
Auf Uno-Ebene wurden erstmals 2003 Schritte zur Schaffung eines einheitlichen Instrumentes unternommen, mit dem die Verantwortung der Unternehmen in Bezug auf die Menschenrechte geklärt werden sollte. Damals nahm die Uno-Unterkommission zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte die «Uno-Normen für die Verantwortlichkeit transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschafts-unternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte» an.
Die allgemeinen Bestimmungen und Richtlinien wurden von den Staaten zwar akzeptiert, nicht aber die Bestimmungen über die rechtlichen Verpflichtungen und die externe Kontrolle der Unternehmen. Das Projekt wurde von der Menschenrechtskommission abgelehnt. In einer Resolution aus dem Jahr 2005 forderte die Kommission aber die Ernennung eines Sonderberichterstatters für Menschenrechte, transnationale und andere Unternehmen.
Sonderberichterstatter eingesetzt
Gewählt wurde Harvard-Professor John Ruggie mit dem Auftrag, die bestehenden Mechanismen der sozialen Unternehmensverantwortung sowie die Rolle der Staaten systematisch zu analysieren. Bis 2011 soll John Ruggie präzise Empfehlungen für Unternehmen und Regierungen über ihre jeweilige Verant-wortung in Sachen Menschenrechte ausarbeiten.
Der Rahmen für die Ausarbeitung dieser Richtlinien beruht auf drei Grundpfeilern:
- Die Pflicht der Staaten, die Menschenrechte zu schützen
- Die Verantwortung der Unternehmen, die Menschenrechte zu respektieren
- Die Garantie, dass den Opfern Zugang zu wirksamen juristischen und nicht juristischen Mitteln gewährt wird
Der Arbeit von John Ruggie ist es zu verdanken, dass auf internationaler Ebene die Notwendigkeit anerkannt wurde, die Menschenrechte als Referenznorm in die Tätigkeiten von Unternehmen zu integrieren. Trotzdem fehlt es noch immer am politischen Willen der Staaten, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um klare Richtlinien für Unternehmen sowie Kontrollmechanismen zu entwickeln und Sanktionen im Falle von Missbräuchen zu definieren.