Nach einem vier Jahre dauernden Gesetzgebungsverfahren hat die französische Nationalversammlung das Gesetz angenommen, das französischen Unternehmen eine Sorgfaltspflicht auferlegt; der französische Verfassungsrat hat die Verfassungsmässigkeit des Gesetzes zur Unternehmensverantwortung in weiten Teilen bestätigt. Die Verabschiedung dieses «devoir de vigilance», also der Sorgfaltsprüfungspflicht, ist vorbildlich.
Unternehmen in der Pflicht
Frankreich ist damit das erste Land weltweit, das Unternehmen per Gesetz in die Pflicht nimmt, auch in ihren Auslandsgeschäften auf Menschenrechte und Umwelt zu achten. In der Schweiz begrüssen Amnesty International und die Koalition der Konzernverantwortungsinitiative dieses Gesetz.
«Amnesty hat sich gemeinsam mit anderen Nichtregierungsorganisationen in Frankreich seit Jahren für ein Gesetz engagiert, das menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen festschreibt. Die Schweiz, die pro Kopf der Bevölkerung weltweit die höchste Dichte an Konzernen hat, sollte nachziehen und endlich die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen», sagt Danièle Gosteli Hauser, Verantwortliche für Wirtschaft und Menschenrechte bei Amnesty Schweiz.
Etwa 120 Unternehmen, darunter Danone, Renault und Total, müssen nun einen Sorgfaltspflichtenplan veröffentlichen und umsetzen, mit dem sie ökologische und menschenrechtliche Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette identifizieren und verhindern. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kann auf Antrag gerichtlich überprüft und angeordnet werden. Eine Verletzung der Sorgfaltspflichten kann im Schadensfall zudem zur Haftung gegenüber Betroffenen führen. Lediglich die vorgesehenen Bussgelder in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro hat der Verfassungsrat gestrichen.
Auch in der Schweiz notwendig
Die Konzernverantwortungsinitiative fordert die Einführung eines ähnlichen Mechanismus: Schweizer Konzerne sollen den Schutz der Menschenrechte und Umwelt verbindlich in ihre Geschäftsabläufe einbauen. Das Mittel dazu ist ebenso die Sorgfaltsprüfungspflicht. Damit werden alle Konzerne verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeiten systematisch auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken zu überprüfen und falls nötig Massnahmen zu ergreifen.
In der Schweiz zeigt sich der Bundesrat bei der Umsetzung der Uno-Leitprinzipien bislang mutlos. Er verabschiedete 2016 einen zahnlosen «Nationalen Aktionsplan (NAP)», und im Januar 2017 hat er die Konzernverantwortungsinitiative ohne Gegenvorschlag zu Ablehnung empfohlen. Nun wird der Bundesrat die Botschaft erarbeiten, bevor die Initiative in die zuständigen Kommissionen des National- und Ständerats kommt.
Die Konzernverantwortungsinitiative wird von einer breiten Koalition getragen, welche aus über 80 Entwicklungs-, Frauen-, Menschenrechts- und Umweltorganisationen, kirchlichen und gewerkschaftlichen Vereinigungen sowie Aktionärsverbänden besteht.