Organisationen der Zivilgesellschaft führten vor dem Europäischen Parlament in Brüssel eine Aktion durch und forderten strenge Gesetze zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen.  © Philip Reynaers / Photonews
Organisationen der Zivilgesellschaft führten vor dem Europäischen Parlament in Brüssel eine Aktion durch und forderten strenge Gesetze zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen. © Philip Reynaers / Photonews

Wirtschaft und Menschenrechte Neues Konzernverantwortungs-gesetz in der EU – klares Signal an die Schweiz

Medienmitteilung 24. Mai 2024, Brüssel/Bern – Medienkontakt
Die Minister*innen der 27 EU-Mitgliedstaaten haben ein Gesetz verabschiedet, das Grosskonzerne dazu verpflichtet, die negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln und zu beseitigen. Für Amnesty International zählt die EU-Richtlinie zu den bedeutendsten Fortschritten der letzten Jahre im Bereich Wirtschaft und Menschenrechten. Die Schweiz hat bei ihrer Gesetzgebung nun dringenden Nachholbedarf.

Die EU-Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) legt die Menschenrechtsstandards für in der Europäischen Union tätige Grosskonzerne fest. Sie soll in den kommenden Tagen in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten sind dann dazu verpflichtet, die Richtlinie in ihre nationale Gesetzgebung zu überführen.

«Dies ist ein entscheidender Moment für die Menschenrechte und die Rechenschaftspflicht von Unternehmen. Die EU hat im grössten Binnenmarkt der Welt einen verbindlichen Standard für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln etabliert. Dieser grosse Erfolg sollte eine Botschaft an alle Unternehmen weltweit senden und sie zur Einhaltung der Menschenrechte auffordern», sagte Danièle Gosteli Hauser, Verantwortliche für Wirtschaft und Menschenrechte bei Amnesty International Schweiz.

Die bahnbrechende Rechtsvorschrift verpflichtet in der EU tätige Konzerne dazu, die Menschenrechts- und Umweltrisiken ihrer Tätigkeiten zu bewerten und gegebenenfalls Massnahmen zu ihrer Beseitigung zu ergreifen. Dies gilt entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette – auch ausserhalb Europas.

«Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt zum Schutz vor Menschenrechtsverstössen. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, die von in der EU tätigen Konzernen oder deren Zulieferern verursacht oder mitverursacht wurden, sollten einen besseren Zugang zu europäischen Gerichten erhalten. Bei konsequenter Umsetzung kann damit Kinder- und Zwangsarbeit verhindert werden», sagte Danièle Gosteli Hauser.

«Die Schweiz muss unbedingt aufholen, sonst wird sie zum einzigen Land in Europa, das keine griffigen Regeln zur Konzernverantwortung kennt.» Danièle Gosteli Hauser, Verantwortliche für Wirtschaft und Menschenrechte bei Amnesty International Schweiz

Das Gesetz geniesst breite Unterstützung bei vielen europäischen Unternehmen, die auf eine nachhaltige Geschäftstätigkeit setzen. Studien haben gezeigt, dass Unternehmen, die die Menschenrechte wahren, finanziell stabiler sind als ihre Konkurrenz. Die neue EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten sollte alle Länder dazu inspirieren, ebenso eine solide Gesetzgebung im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte zu verabschieden.

«Dieser Entscheid der EU ist auch ein klares Signal an die Schweiz: Sie muss unbedingt aufholen, sonst wird sie zum einzigen Land in Europa, das keine griffigen Regeln zur Konzernverantwortung kennt. Wir brauchen auch in der Schweiz ein starkes Gesetz, das Konzerne dazu verpflichtet, Menschenrechte und Umwelt zu respektieren und sie bei Verstössen zur Rechenschaft zieht, sagt Danièle Gosteli Hauser.

«Während der Abstimmungskampagne zur Konzernverantwortungsinitiative 2020 hat der Bundesrat mehrmals betont, dass er ‘international koordiniert’ vorgehen wolle und dass Schweizer Unternehmen den EU-Unternehmen ‘gleichgestellt’ werden sollten. Nun ist es an der Zeit zu zeigen, dass dies keine leeren Worte waren. Der Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative, der vor allem eine Berichterstattungspflicht vorsieht, bleibt weit hinter den europäischen Forderungen zurück.»

Hintergrund

Am 24. Mai hat der EU-Ministerrat die lange erwartete Richtlinie verabschiedet. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, diese in nationales Recht zu überführen. Sie gilt für in der EU ansässige Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro.

In der Schweiz wurde die Konzernverantwortungsinitiative, die im November 2020 zur Abstimmung kam, von 50,7 Prozent der Bevölkerung angenommen, scheiterte aber am Ständemehr. Der Gegenvorschlag des Bundesrates zur Initiative, der 2021 in Kraft trat, betrifft vor allem die Berichterstattungspflicht der Unternehmen und beschränkt deren Sorgfaltspflicht auf zwei Bereiche: Kinderarbeit und Konfliktmineralien. Zudem müssen Konzerne in der Schweiz für Missbräuche nicht geradestehen.

Im Dezember 2022 übergab die Koalition für Konzernverantwortung, zu der auch Amnesty International gehört, dem Bundesrat eine Petition mit 217'509 Unterschriften, in der die Schweiz aufgefordert wird, ebenfalls eine wirksame Gesetzgebung zu entwickeln. Ende November 2023 äusserten auch verschiedene Wirtschaftsverbände in den Medien, dass sie einen raschen Nachvollzug der EU-Konzernverantwortungsrichtlinie wichtig fänden. Dabei wurde auch die Passivität des Bundesrats kritisiert, der nur an einer kleinen Anpassung der Berichterstattungspflichten arbeitet.

Die Koalition für Konzernverantwortung bereitet eine neue Volksinitiative vor, um sicherzustellen, dass auch die Schweiz handelt, jetzt, da die EU-Regelung unter Dach und Fach ist.