Virtuelle GV Amnesty Schweiz 2022 © Amnesty International
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Generalversammlung von Amnesty Schweiz 2022 Resolutionen zum Krieg in der Ukraine und zum Sexualstrafrecht

Medienmitteilung 13. Mai 2022, Bern – Medienkontakt
An ihrer virtuellen Generalversammlung vom 12. Mai haben die Mitglieder von Amnesty Schweiz das Engagement der Menschenrechtsorganisation für den Schutz von Flüchtenden aus dem Ukraine-Krieg bekräftigt und die konsequente Verfolgung von Kriegsverbrechen durch die Schweizer Behörden gefordert. Ausserdem vereinbarten sie, die Kräfte der Sektion für eine konsens-basierte Reform des Sexualstrafrechts zu bündeln.

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine hat Amnesty wahllose Angriffe und Belagerungsmethoden gegen zivile Gebiete und Infrastrukturen, den Einsatz geächteter Waffen sowie Folter und aussergerichtliche Hinrichtungen dokumentiert.

«Die Schweiz muss die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zur Feststellung der Verantwortung und Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unterstützen und gleichzeitig die Mittel bereitstellen, um das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit auf ihrem Hoheitsgebiet konsequent anzuwenden», heisst es in einer Resolution, die von den Mitgliedern der Schweizer Sektion von Amnesty International verabschiedet wurde.

«Die Bemühungen, die in der Ukraine begangenen Verbrechen zu verfolgen, müssen mit der Stärkung der Mittel für Strafverfahren in anderen Konfliktgebieten einhergehen», sagte Alexandra Karle, Geschäftsleiterin von Amnesty Schweiz. «Ausserdem müssen die grosszügigen Bedingungen, die für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine beschlossen wurden, beibehalten, aber auch auf andere Gruppen von Personen ausgeweitet werden, die in der Schweiz Schutz suchen – einschliesslich russischer und weissrussischer Oppositioneller und Menschenrechtsaktivist*innen.»

Ein Sexualstrafrecht, das auf dem Prinzip der Zustimmung basiert

Eine kürzlich durchgeführte repräsentative Umfrage von gfs.bern hat aufgezeigt, dass ein Grossteil der Bevölkerung sexualisierte Gewalt als ein weit verbreitetes Phänomen wahrnimmt und Lösungen auf politischer und rechtlicher Ebene erwartet. Amnesty ist der Ansicht, dass die Zustimmungslösung «Nur Ja heisst Ja» im Sexualstrafrecht verankert werden muss, weil sie von sexualisierter Gewalt Betroffene am besten schützt.

 «Der hohe Anteil an Personen, die sich für die gesetzliche Verankerung der Zustimmungslösung aussprechen, ist ein starkes Argument für eine grundlegende Gesetzesrevision», sagt Alexandra Karle.

Der Ständerat wird in der Sommersession über ein neues Sexualstrafrecht beraten. Ihm liegen zwei Varianten für eine Reform vor. Amnesty International setzt sich dafür ein, dass Bundesrat und Parlament die einmalige Gelegenheit nutzen, die sexuelle Selbstbestimmung zu schützen und sich hinter den Schutz der Opfer sexualisierter Gewalt stellen, indem sie vorbehaltlos eine «Nur Ja heisst Ja»-Lösung beschliessen.