Amtliche Bezeichnung: Schweizerische Eidgenossenschaft
Bundespräsident/in: Johann Schneider-Ammann (löste im Januar 2016 Simonetta Sommaruga im Amt ab)
Rechte von Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten
Im Juni trat das im September 2015 vom Parlament beschlossene neue Asylgesetz zum Teil in Kraft, nachdem es in einem Referendum auch von der Stimmbevölkerung angenommen worden war. Das Gesetz beinhaltet einige positive Massnahmen wie kostenlose Rechtsberatung für Asylsuchende ab 2019, und es verpflichtet die Behörden dazu, den Bedürfnissen besonders schutzbedürftiger Asylsuchender Rechnung zu tragen.
In der zweiten Jahreshälfte meldeten zivilgesellschaftliche Organisationen die Wegweisung von mehreren tausend Asylsuchenden nach Italien, darunter mehrere hundert unbegleitete Minderjährige, von denen einige nahe Angehörige in der Schweiz hatten.
Im Juli befand das Bundesverwaltungsgericht, dass das Staatssekretariat für Migration den Fall einer nigerianischen Asylsuchenden, die nach eigenen Angaben mit Hilfe von Schleppern in die Schweiz gelangt war, nicht effektiv untersucht habe.
Nach wie vor wurde den in Aufnahmezentren untergebrachten minderjährigen Asylsuchenden der Zugang zu Bildungseinrichtungen verweigert. Am 1. Oktober trat ein neues Gesetz in Kraft, das die Kantonalbehörden dazu verpflichtet, ihr Recht auf Bildung zu gewährleisten. Die Bedenken in Bezug auf die Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Asylsuchenden in den meisten Bundeszentren bestanden weiter.
Polizei und Sicherheitskräfte
Im Juli äusserte die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter ihre Besorgnis darüber, dass die Polizei in einigen Kantonen bei der Abschiebung von Migranten unverhältnismässige Gewalt angewandt hatte.
Auch die Versuche, Asylsuchende mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen abzuschieben, riefen Besorgnis hervor. Im Juni versuchten die Behörden von Neuenburg erfolglos, einen kurdischen Asylsuchenden, der bereits einen Selbstmordversuch unternommen hatte, nach Bulgarien abzuschieben. Im September versuchten zwei Syrerinnen, die in der Schweiz Asyl beantragt hatten und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden waren, sich das Leben zu nehmen, nachdem die Polizei sie aus der Klinik abgeholt hatte, um sie abzuschieben. Die Staatsanwaltschaft Zürich nahm kurz darauf Ermittlungen zu dem Fall auf.
Diskriminierung
Im Mai stimmte der Nationalrat, die grosse Kammer des Parlaments, einem Gesetzentwurf zu, der die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare erlaubt.
Im Juli trat im Kanton Tessin das Verbot der Gesichtsverhüllung in Kraft und im September stimmte der Nationalrat einem Gesetzentwurf zu, mit dem dieses Verbot auf die ganze Schweiz ausgeweitet werden sollte. Am Jahresende war der Gesetzentwurf noch in der kleinen Kammer, dem Ständerat, hängig.
Im November wies das Bezirksgericht Zürich das Verfahren im Fall von Mohamed Wa Baile, einem Schweizer Staatsbürger kenianischer Herkunft, ab. Er hatte sich im Februar 2015 bei einer Polizeikontrolle am Hauptbahnhof Zürich geweigert, seinen Ausweis zu zeigen, weil er der Ansicht war, dass die Beamten ihn nur wegen seiner Hautfarbe kontrollieren wollten.
Am 2. Dezember 2016 legte die Regierung dem Parlament den Gesetzentwurf vor, der die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt autorisiert.
Antiterrormassnahmen und Sicherheit
Im Mai leitete das Staatssekretariat für Migration bei einem 19-jährigen mit zwei Staatsangehörigkeiten das Verfahren zur Aberkennung der Schweizer Staatsangehörigkeit ein, weil sich der junge Mann angeblich dem «Islamischen Staat» angeschlossen hatte. Eine Straftat wurde ihm nicht vorgeworfen.
Im September wurde das neue Nachrichtendienstgesetz, das im September 2015 von der Bundesversammlung verabschiedet worden war, in einem Referendum bestätigt. Damit erhielt der Nachrichtendienst des Bundes weitreichende Überwachungsbefugnisse zu vage definierten Zwecken wie der Abwehr terroristischer Bedrohungen.