Amnesty International Report 2020/21 Länderbericht Iran

7. April 2021
Die Behörden unterdrückten 2020 weiterhin massiv die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Ver-sammlungsfreiheit. Um Proteste niederzuschlagen, griffen die Sicherheitskräfte auf rechtswidrige Mittel zurück. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten litten nach wie vor unter Dis-kriminierung und Gewalt. Verschwindenlassen, Folter und andere Misshandlungen waren weit verbreitet und wurden systematisch angewendet, ohne geahndet zu werden. Gerichte verhängten Körperstrafen, die der Folter gleichkamen, wie Auspeitschungen und Amputationen.

Amtliche Bezeichnung: Islamische Republik Iran

Staatsoberhaupt: Ali Khamenei

Regierungschef: Hassan Rohani

Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Folter und andere Misshandlungen

Recht auf Gesundheit - Gefangene

Verschwindenlassen

Unfaire Gerichtsverfahren

Rechte von Frauen und Mädchen

Diskriminierung - Ethnische Minderheiten

Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit

Todesstrafe

Straflosigkeit

Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren wurde systematisch verletzt. Die Todesstrafe diente als Mittel der politischen Unterdrückung. Eine Exekution wurde öffentlich vollstreckt, einige weitere im Geheimen. Zu den Hingerichteten gehörten auch Personen, die zur Tatzeit noch minderjährig waren. Die Behörden machten sich weiterhin des Verschwindenlassens schuldig, das ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt, weil sie systematisch das Schicksal und den Verbleib Tausender politisch Andersdenkender vertuschten, die 1988 «verschwunden» und aussergerichtlichen Hinrichtungen zum Opfer gefallen waren. Massengräber, in denen man die sterblichen Überreste der Verschwundenen vermutete, wurden weiterhin zerstört.

Hintergrund

Nachdem ein gezielter Drohnenangriff der USA am 3. Januar 2020 den irani­schen General und Kommandeur der Revolutionsgarden Qassem Soleimani in der irakischen Hauptstadt Bagdad getötet hatte, war die politische Lage angespannt. Inmitten der Eskalation schossen die Revolutionsgarden am 8. Januar Ra­keten auf ein ukrainisches Passagierflug­zeug im iranischen Luftraum und verur­sachten damit einen Absturz, bei dem alle 176 Menschen an Bord ums Leben kamen. Nachdem die iranischen Behör­den den Vorfall zunächst vertuscht hat­ten, gaben sie schliesslich «menschliches Versagen» als Grund für den Absturz an.

Im bewaffneten Konflikt in Syrien leistete der Iran weiterhin den Regie­rungstruppen militärische Unterstützung.
Der Ausbruch der Corona-Pandemie überforderte das Gesundheitssystem. Be­richten zufolge starben mindestens 300 Personen, die im Gesundheitswesen tätig waren, an Covid-19.

Die von den USA verhängten Sanktio­nen trafen die Wirtschaft des Landes nach wie vor hart und wirkten sich verheerend auf die wirtschaftlichen, sozia­len und kulturellen Rechte der Bevölke­rung aus.
Im März erneuerte der UN-Menschen­rechtsrat das Mandat des UN-Sonderbe­richterstatters über die Menschenrechtssituation im Iran. Die Behörden verwei­gerten sowohl ihm als auch anderen UN-Expert*innen und unabhängigen Men­schenrechtsbeobachter*innen die Ein­reise.

Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Die Behörden unterdrückten 2020 wei­terhin massiv die Rechte auf freie Mei­nungsäusserung, Vereinigungs- und Ver­sammlungsfreiheit.

Das Innenministerium sowie die Si­cherheits- und Nachrichtendienste ver­boten nach wie vor unabhängige politi­sche Parteien, Menschenrechtsgruppen und andere zivilgesellschaftliche Initiati­ven. Alle Arten von Medien unterlagen der Zensur, und ausländische Satelliten­sender waren weiterhin gestört. Die Inter­netseiten von Facebook, Telegram, Twit­ter und YouTube blieben blockiert.

Erneut wurden Hunderte Menschen willkürlich inhaftiert, die lediglich fried­lich ihre Menschenrechte wahrgenom­men hatten. Dazu zählten Rechtsan­wält*innen, Aktivist*innen und andere Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich für die Umwelt, die Rechte von Frauen, Arbeitnehmer*innen und Min­derheiten einsetzten oder sich gegen die Todesstrafe engagierten oder Aufklärung, Gerechtigkeit und Entschädigung im Zu­sammenhang mit den massenhaften Hin­richtungen und dem Verschwindenlassen von Menschen in den 1980er Jahren ver­langten. Auch Demonstrierende, Journa­list*innen und andere Medienschaf­fende, politisch Andersdenkende, Künst­ler*innen und Schriftsteller*innen wur­den willkürlich inhaftiert.

Hunderte gewaltlose politische Gefan­gene waren von Begnadigungen und vo­rübergehenden Freilassungen ausge­schlossen. Die Oppositionsführer Mehdi Karroubi und Mir Hossein Mussawi sowie dessen Ehefrau Zahra Rahnavard stan­den noch immer ohne Anklage oder Ge­richtsverfahren unter willkürlichem Hausarrest.

Das gesamte Jahr über schlossen die Behörden rechtswidrig die Einrichtungen zahlreicher Journalist*innen, die für un­abhängige Medien im Ausland arbeite­ten, sowie von Menschenrechtsverteidi­ger*innen und deren Familien, oder fro­ren deren Bankkonten und Vermögen ein. Um Demonstrierende, Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen für ihre Tätigkeiten zu bestrafen, wurden auch Familienmitglieder, wie zum Bei­spiel deren Kinder oder betagte Eltern, eingeschüchtert, verhört oder willkürlich festgenommen und inhaftiert.

Im Januar gingen die Sicherheits­kräfte mit rechtswidriger Gewalt gegen Proteste vor. Sie verwendeten Luftge­wehre und Munition, die normalerweise für die Jagd verwendet wird, Gummige­schosse, Tränengas und Pfefferspray, um friedlich Demonstrierende auseinander­zutreiben, die Gerechtigkeit für die Opfer des Absturzes des ukrainischen Flugzeu­ges forderten. Ausserdem traten sie auf Demonstrierende ein, versetzten ihnen Fausthiebe, verprügelten sie und nah­men zahlreiche Menschen willkürlich in Haft.
Um eine unabhängige Berichterstat­tung im Vorfeld der Parlamentswahlen zu verhindern, gingen die Behörden im Ja­nuar und Februar gezielt gegen Journa­list*innen vor, inhaftierten sie willkürlich und führten Hausdurchsuchungen und Verhöre durch.

Die Behörden ergriffen Massnahmen, die eine unabhängige Berichterstattung über Covid-19 und jegliche Kritik am staatlichen Umgang mit der Pandemie unterbinden sollten. Das Ministerium für Kultur und islamische Führung wies Me­dien und Journalist*innen an, bei der Berichterstattung nur offizielle Quellen und Statistiken zu verwenden. Die Internetpolizei gründete eine spezielle Ein­heit, um gegen «Internet-Gerüchte» und «Fake News» über Corona in den sozialen Medien vorzugehen. Zahlreiche Journa­list*innen, Nutzer*innen Sozialer Me­dien, Mitarbeiter*innen im Gesundheits­wesen und andere Personen wurden fest­genommen, verhört oder verwarnt. Im April erhoben die Behörden Anklage gegen Rahim Yousefpour, einen Arzt aus Saqqez in der Provinz Kurdistan, wegen «Verbreitung von Propaganda gegen das System» und «Störung der öffentlichen Meinung», weil er auf Instagram Beiträge über Covid-19 veröffentlicht hatte.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen waren 2020 nach wie vor weit verbreitet und wurden systematisch angewendet, vor allem während Verhören.

Die iranische Polizei, der Geheim­dienst, die Sicherheitskräfte und das Ge­fängnispersonal hielten Inhaftierte über lange Zeit in Einzelhaft, schlugen sie, peitschten sie aus, zwangen sie, in schmerzhaften Positionen zu verharren, verabreichten ihnen chemische Substan­zen und quälten sie mit Elektroschocks. Die Gefängnisverwaltungen und die Strafverfolgungsbehörden verweigerten gewaltlosen politischen Gefangenen und anderen Personen, die aus politisch mo­tivierten Gründen inhaftiert waren, ab­sichtlich eine angemessene medizinische Behandlung.
Das Strafgesetzbuch sah weiterhin Körperstrafen vor, die der Folter gleich­kamen, wie Auspeitschung, Blendung, Amputation, Kreuzigung und Steinigung.

Nach Angaben des NGO Abdorrah­man Boroumand Center wurden 2020 mindestens 160 Personen zu Peitschen- bzw. Stockhieben verurteilt, sowohl wegen Diebstahls oder Überfällen als auch wegen Handlungen, die laut Völker­recht nicht strafbar sind, wie z.B. Betei­ligung an friedlichen Protesten, ausser­eheliche oder einvernehmliche gleichge­schlechtliche Beziehungen sowie Teil­nahme an Feiern, bei denen sowohl Män­ner als auch Frauen anwesend waren. In vielen Fällen wurden die Auspeitschun­gen vollstreckt.

Allein in einem Gefängnis in Urumieh in der Provinz West-Aserbaidschan, drohte mindestens sechs Menschen die Amputation von Gliedmassen.
Mehrere Männer starben unter unge­klärten Umständen in Gewahrsam, wobei Foto- und Videobeweise darauf hindeute­ten, dass mindestens zwei von ihnen vor ihrem Tod gefoltert worden waren, darun­ter ein jugendlicher Straftäter, der im April starb.

Recht auf Gesundheit – Gefangene

Die Haftbedingungen in vielen Gefäng­nissen und Hafteinrichtungen blieben 2020 grausam und unmenschlich. Die Gefangenen litten unter überfüllten Zel­len, begrenztem Zugang zu warmem Wasser, unhygienischen Bedingungen, unzureichender Ernährung und Trinkwas­serversorgung, Mangel an Liegemöglich­keiten und sanitären Anlagen, Ungeziefer und schlechter Belüftung, wodurch sie einem erhöhten Risiko ausgesetzt waren, sich mit dem Coronavirus zu infizieren.

Von Februar bis Mai liessen die Behör­den als Reaktion auf die Corona-Pande­mie etwa 128’000 Gefangene vorüberge­hend frei und begnadigten 10’000 wei­tere. Offizielle Schreiben, die im Juli durchsickerten, enthüllten, dass das Gesundheitsministerium wiederholt Anträge der Gefängnisverwaltungen ignorierte, die um Lieferungen von Desinfektions­mitteln, Schutzausrüstung und anderen medizinischen Produkten gebeten hat­ten. Einige Gefangene beschwerten sich darüber, dass die Behörden unsachge­mäss Bleichmittel einsetzten, um Oberflä­chen zu desinfizieren, was die schlechte Luftqualität in den Haftanstalten noch verschlimmerte und zu schwerem Hus­ten, Engegefühl in der Brust und Asth­maanfällen führte.

Im März und April protestierten Ge­fangene im ganzen Land mit Hunger­streiks und Aufständen, weil die Behör­den nicht in der Lage waren, sie vor Co­rona-Infektionen zu schützen. Die Behör­den reagierten mit rechtswidrigen Mit­teln. Sie schlugen die Inhaftierten und beschossen sie mit scharfer Munition, Metallkugeln und Tränengas, um die Pro­teste niederzuschlagen. Dies führte dazu, dass am 31.März im Sheiban-Gefängnis in Ahwaz in der Provinz Khuzestan meh­rere Gefangene, die der arabischen Ah­wazi-Minderheit angehörten, getötet und viele weitere verletzt wurden.

Verschwindenlassen

Die Behörden liessen 2020 viele Inhaf­tierte, darunter auch gewaltlose politi­sche Gefangene, verschwinden. Sie hiel­ten sie an unbekannten Orten fest und weigerten sich, die Familien der Inhaf­tierten über deren Schicksal und Verbleib zu informieren. Zum Tode verurteilte Per­sonen, die ethnischen Minderheiten an­gehörten, wurden weiterhin heimlich hin­gerichtet. Die Behörden verschwiegen, was mit den sterblichen Überresten der Opfer geschah, wodurch deren Familien fortwährend unter dem Verbrechen des Verschwindenlassens leiden mussten.

Mehrere Gefangene, die der arabi­schen Ahwazi-Minderheit angehörten, blieben 2020 verschwunden.
Die Behörden vertuschten nach wie vor systematisch das Schicksal von Tau­senden politisch Andersdenkenden, die 1988 heimlich hingerichtet worden waren, und verstiessen damit weiterhin gegen das Völkerrecht, das die Praxis des Verschwindenlassens als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert. Mas­sengräber, in denen man die sterblichen Überreste der Verschwundenen vermu­tete, wurden nach wie vor zerstört.
Sicherheits- und Geheimdienste droh­ten den Familien der Opfer mit Fest­nahme, wenn sie Informationen über ihre Angehörigen einholen wollten, Gedenk­feiern abhielten oder ihre Meinung kund­taten.

Unfaire Gerichtsverfahren

Das Recht auf ein faires Gerichtverfahren wurde im Strafrechtssystem systematisch verletzt.
Die Behörden verweigerten Personen, denen Anklagen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit drohten, wäh­rend der Untersuchungshaft den Zugang zu einem unabhängigen Rechtsbeistand, einigen wurde sogar während der Ge­richtsverhandlung ein Rechtsbeistand verwehrt. In einigen Fällen wurde in Ab­wesenheit der Angeklagten verhandelt, weil man sie nicht über ihre Verhand­lungstermine informiert oder sie nicht vom Gefängnis zum Gericht transportiert hatte.

Viele Prozesse fanden hinter ver­schlossenen Türen statt. Bei Verfahren vor Revolutionsgerichten herrschte of­fene Feindseligkeit gegenüber den Ange­klagten, und Anschuldigungen von Si­cherheits- und Geheimdiensten wurden als Tatsachen behandelt, die bereits fest­standen.

Erzwungene «Geständnisse», die unter Folter und anderen Misshandlun­gen zustande gekommen waren, wurden vor Beginn der Prozesse im Staatsfernse­hen ausgestrahlt. Gerichte nutzten sie durchweg als Beweismittel und begrün­deten damit Schuldsprüche, selbst wenn die Angeklagten ihre Aussagen widerrie­fen.

In vielen Fällen bestätigten Beru­fungsgerichte Schuldsprüche und Stra­fen, ohne eine Anhörung abzuhalten.
Häufig weigerten sich Gerichte, Ange­klagten, die wegen Straftaten in Zusam­menhang mit der nationalen Sicherheit verurteilt worden waren, das Urteil in schriftlicher Form zukommen zu lassen.

Rechte von Frauen und Mädchen

Das Familienrecht und das Strafgesetz­buch enthielten weiterhin zahlreiche Be­stimmungen, die Frauen diskriminierten, unter anderem bezüglich Eheschliessung, Scheidung und Erbschaftsangelegenhei­ten sowie beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zu politischen Ämtern.

Die Sittenpolizei und Bürgerwehren gingen 2020 weiterhin massiv gegen Mil­lionen Frauen und Mädchen vor, um den diskriminierenden und entwürdigenden Kopftuchzwang durchzusetzen, der ge­setzlich vorgeschrieben war. Ihre tägli­chen Schikanen und gewaltsamen An­griffe auf Frauen und Mädchen kamen Folter und anderen Misshandlungen gleich. Mehrere Frauenrechtsverteidi­ger*innen, die sich gegen den Kopftuch­zwang engagiert hatten, sassen noch immer im Gefängnis.

Die Behörden unternahmen nichts, um die weitverbreitete geschlechtsspezi­fische Gewalt gegen Frauen und Mäd­chen strafbar zu machen, wie zum Bei­spiel häusliche Gewalt, Vergewaltigung in der Ehe sowie Früh- und Zwangsverheira­tungen.

Das gesetzliche Heiratsalter für Mäd­chen lag nach wie vor bei 13 Jahren. Väter und Grossväter konnten jedoch bei Gericht eine Erlaubnis einholen, wenn sie Mädchen noch früher verheiraten wollten. Nach offiziellen Angaben wur­den jedes Jahr etwa 30'000 Mädchen unter 14 Jahren verheiratet.
Männer, die ihre Ehefrauen oder Töchter getötet hatten, blieben weiterhin straffrei. Die Behörden unternahmen nichts, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen und sie in einer Weise zu bestra­fen, die der Schwere des Verbrechens an­gemessen war.

Im Juni billigte der Wächterrat ein neues Kinderschutzgesetz, das jedoch keinen Schutz vor sogenannten Ehren­morden, Kinderheirat und Vergewalti­gung in der Ehe bot.
Die Regierung überprüfte weiterhin einen seit 2012 anhängigen Gesetzent­wurf zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Grund für die Verzögerung waren Ände­rungen, die bei der juristischen Überprü­fung vorgenommen wurden, die eine er­hebliche Schwächung der Schutzmass­nahmen beinhalteten.

Diskriminierung – Ethnische Minderheiten

Ethnische Minderheiten, darunter arabi­sche, aserbaidschanische, belutschi­sche, kurdische und turkmenische Bevöl­kerungsgruppen, wurden weiterhin syste­matisch diskriminiert. Dies betraf vor allem ihren Zugang zu Bildung, zum Ar­beitsmarkt, zu angemessenem Wohn­raum und zu politischen Ämtern. Die Ver­armung und Ausgrenzung ethnischer Minderheiten wurde dadurch verstärkt, dass die Behörden Regionen, in denen Minderheiten lebten, wirtschaftlich stark vernachlässigten. Trotz zahlreicher Ap­pelle für mehr sprachliche Vielfalt, war Persisch weiterhin die einzige zulässige Unterrichtssprache in Grundschulen und weiterführenden Schulen.

Angehörigen von Minderheiten, die die Verletzung ihrer Rechte kritisierten oder ein gewisses Mass an regionaler Selbstverwaltung forderten, drohten will­kürliche Inhaftierung, Folter und andere Misshandlungen. Die Behörden krimina­lisierten Personen, die sich friedlich für Separatismus oder Föderalismus aus­sprachen, und beschuldigten Aktivist*in­nen, die für Minderheitenrechte eintra­ten, sie würden Irans territoriale Integri­tät gefährden.
Mehrere aserbaidschanisch-türkische Aktivist*innen wurden 2020 im Zusam­menhang mit den Protesten im Novem­ber 2019 und ihrem friedlichen Einsatz für die aserbaidschanisch-türkische Min­derheit zu Haftstrafen und Peitschenhie­ben verurteilt. In zwei Fällen wurden die Auspeitschungen vollstreckt.

Arabische Ahwazi beklagten, dass die Behörden Ausdrucksformen der arabi­schen Kultur, wie traditionelle Kleidung oder Dichtkunst, unterdrückten.
Iranische Grenzschützer schossen weiterhin rechtswidrig auf zahlreiche un­bewaffnete kurdische Männer, die unter grausamen und unmenschlichen Bedin­gungen als Träger (kulbar) arbeiteten und Lasten aus den kurdischen Regionen diesseits und jenseits der iranisch-iraki­schen Grenze hin- und hertransportier­ten. Nach Angaben kurdischer Men­schenrechtsorganisationen wurden min­destens 40 Männer getötet und zahlrei­che weitere verletzt.

In der verarmten Provinz Sistan und Belutschistan war die Infrastruktur so schlecht, dass vielen belutschischen Dorfbewohner*innen ihr Recht auf aus­reichendes, gut zugängliches und siche­res Trinkwasser verwehrt wurde. Sie mussten sich das Wasser zum Trinken und für den Hausgebrauch aus unsiche­ren Quellen holen, wie Flüssen, Brunnen, Teichen und Gruben, in denen es Kroko­dile gab. Mehrere Menschen ertranken beim Wasserholen, darunter auch Min­derjährige, wie zum Beispiel ein achtjäh­riges Mädchen aus Jakigoor, einem Dorf, das im August 2020 eine Woche lang von der Wasserversorgung abgeschnitten war. In einigen Fällen erklärten die loka­len Behörden, die Opfer seien selbst schuld an ihrem Tod, weil sie nicht vor­sichtig genug gewesen seien. Zudem mangelte es in der Provinz an Stromver­sorgung, Schulen und Gesundheitsein­richtungen, weil der Staat nicht genug investierte.

Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit

Das Recht auf Religions- und Glaubens­freiheit wurde sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben systematisch verletzt. Die Behörden zwangen Men­schen aller Glaubensrichtungen sowie Atheisten weiterhin einen Kodex für Ver­halten in der Öffentlichkeit auf, der auf einer strengen Auslegung des schiiti­schen Islams gründete. Die Behörden verweigerten Personen mit muslimischen Eltern weiterhin das Recht, ihre Religion zu wechseln oder sich zum Atheismus zu bekennen. Wer dennoch von diesem Recht Gebrauch machte, riskierte, will­kürlich inhaftiert, gefoltert und wegen »Apostasie« (Abfall vom Glauben) zum Tode verurteilt zu werden.
Wichtige politische Ämter standen ausschliesslich schiitischen Muslimen offen. Angehörige religiöser Minderhei­ten, wie Baha’i, Christ*innen, Gonabadi-Derwische und Yaresan (Ahl-e Haq), sowie schiitische Muslim*innen, die zum sunnitischen Islam oder zum Christen­tum konvertiert waren, wurden im Bil­dungswesen und auf dem Arbeitsmarkt systematisch diskriminiert und wegen Ausübung ihres Glaubens willkürlich festgenommen, inhaftiert, gefoltert und anderweitig misshandelt.
Im Oktober 2020 erhielt ein Christ in der Provinz Buschehr 80 Peitschen­hiebe, weil er Abendmahlswein getrun­ken hatte.
Anhänger*innen der spirituellen Lehre Erfan-e Halgheh wurden willkür­lich inhaftiert.
Die systematischen Angriffe auf die Glaubensgemeinschaft der Baha’i setz­ten sich fort. Die Behörden ordneten die Schliessung von Unternehmen im Besitz von Baha’i an, beschlagnahmten ihr Ver­mögen und verweigerten ihnen den Zu­gang zu Universitäten und eine Beschäf­tigung im öffentlichen Dienst. Staatliche Medien schürten regelmässig Hass und Gewalt gegen die Baha’i-Minderheit.
Es gab weiterhin Razzien in christli­chen Hauskirchen.
Sunnitische Muslime, die eigene Mo­scheen gründen wollten, waren nach wie vor mit Einschränkungen konfrontiert.

Todesstrafe

Die Todesstrafe wurde zunehmend als In­strument der politischen Unterdrückung von Demonstrierenden, Andersdenken­den und Angehörigen von Minderheiten eingesetzt.
Zahlreichen Demonstrierenden wurde »Feindschaft zu Gott« oder »Förderung von Verdorbenheit auf Erden« zur Last gelegt, was mit der Todesstrafe geahndet wird. Mehrere Protestierende wurden nach unfairen Gerichtsverfahren auf Grundlage von »Geständnissen«, die unter Folter erpresst wurden, zum Tode verurteilt.
Im Dezember 2020 richteten die Be­hörden den Dissidenten und Journalisten Ruhollah Zam hin, der den regierungskri­tischen Telegram-Kanal Amad News be­trieben hatte.
Hinrichtungen wurden nach unfairen Gerichtsverfahren vollstreckt. Ein Opfer wurde öffentlich hingerichtet, andere im Geheimen. Unter den Hingerichteten waren auch Personen, die zum Tatzeit­punkt noch minderjährig waren.
Eine unverhältnismässig grosse Anzahl der Hingerichteten gehörte der kurdi­schen oder der belutschischen Minder­heit im Iran an.
Einvernehmliche gleichgeschlechtli­che sexuelle Handlungen konnten weiter­hin mit der Todesstrafe geahndet werden.
Steinigung war nach wie vor als Hin­richtungsmethode für Personen vorgese­hen, die wegen Ehebruchs zum Tode ver­urteilt worden waren.

Straflosigkeit

Niemand in den Reihen der Staatsbe­diensteten wurde für Verbrechen wie rechtswidrige Tötungen, Folter und Ver­schwindenlassen oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen strafrecht­lich verfolgt oder zur Rechenschaft gezo­gen.
Die Anwendung tödlicher Gewalt durch Sicherheitskräfte gegen Personen, von denen keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben anderer ausging, wurde von den Justizbehörden nicht unabhän­gig und transparent untersucht.

Was die fortgesetzten Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Zusammen­hang mit den Gefängnismassakern von 1988 anging, herrschte nach wie vor ein Klima der Straflosigkeit. Viele der damals Verantwortlichen bekleideten nach wie vor hohe Ämter in der Justiz und in der Regierung, zu ihnen zählten zum Bei­spiel die derzeitige Oberste Justizautori­tät und der derzeitige Justizminister.

Im Mai 2020 griffen iranische Grenz­posten zahlreiche Afghanen auf, darunter auch Minderjährige, die auf der Suche nach Arbeit die Grenze übertreten hat­ten, schlugen sie und zwangen sie mit vorgehaltener Waffe in den iranisch-af­ghanischen Grenzfluss Hariroud. Dabei ertranken mehrere Menschen. Die Behör­den wiesen jede Verantwortung für den Vorfall zurück.

Die Behörden verheimlichten nach wie vor die tatsächliche Anzahl der Men­schen, die bei den Demonstrationen im November 2019 getötet wurden, und lobten vielmehr die Sicherheits- und Ge­heimdienste für ihr hartes Vorgehen zur Niederschlagung der Proteste. Im Juni 2020 gaben die Behörden erstmals be­kannt, es seien etwa 230 Personen getö­tet worden, darunter sechs Angehörige der Sicherheitskräfte. Amnesty Interna­tional liegen detaillierte Angaben zu 311 Männern, Frauen und Kindern vor, die von Sicherheitskräften getötet wurden. Die tatsächliche Zahl der Todesopfer dürfte allerdings noch höher sein.