Kein Ende des Krieges in Sicht: Seit Ausbruch des Konflikts 2004 leidet die Bevölkerung massiv, 2020 kam auch noch das Coronavirus dazu. 	@ Amnesty International
Kein Ende des Krieges in Sicht: Seit Ausbruch des Konflikts 2004 leidet die Bevölkerung massiv, 2020 kam auch noch das Coronavirus dazu. @ Amnesty International

Amnesty International Report 2020/21 Länderbericht Jemen

7. April 2021
In dem andauernden Konflikt im Jemen begingen alle Parteien 2020 weiterhin ungestraft Menschenrechtsverletzungen und Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht. Sowohl die von Saudi-Ara­bien angeführte Militärallianz, die die international anerkannte Regierung des Jemen unterstützte, als auch die be­waffnete Gruppe der Huthi verübten weiterhin Angriffe, bei denen Zivilper­sonen getötet oder verletzt und zivile Infrastruktur zerstört wurden.

Amtliche Bezeichnung: Republik Jemen
Staatsoberhaupt: Abd Rabbu Mansour Hadi
Regierungschef: Maeen Abdulmalik Saeed

Rechtswidrige Angriffe und Tötungen

Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit 

Grausame, unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung

Verweigerung humanitärer Hilfe

Diskriminierung – Menschen mit Behinderungen

Diskriminierung – Migrant*innen

Todesstrafe

Alle Kon­fliktparteien griffen auf rechtswidrige Praktiken wie willkürliche Inhaftierun­gen, Verschwindenlassen, Schikanen, Folter und andere Misshandlungen zu­rück. Personen, die lediglich aufgrund ihrer politischen, religiösen oder beruf­lichen Zugehörigkeit oder wegen ihres friedlichen Eintretens für die Men­schenrechte ins Visier geraten waren, wurden in unfairen Verfahren vor Ge­richt gestellt. Die Konfliktparteien be­hinderten die Versorgung mit Lebens­mitteln, Medikamenten, Kraftstoff und anderen Gütern, die für das Überleben der Bevölkerung unabdingbar waren, und die bewaffnete Gruppe der Huthi schränkte die Arbeit humanitärer Hilfs­organisationen weiterhin willkürlich ein. Der Ausbruch der Corona-Pandemie stellte eine zusätzliche Belastung für das ohnehin schon geschwächte Ge­sundheitssystem dar. Im Vergleich zum Jahr 2016 war nur noch die Hälfte der Krankenhäuser und Gesundheitsein­richtungen in Betrieb. Die Auswirkun­gen der Pandemie auf den verbliebenen Rest des Gesundheitssystems waren auch deshalb so massiv, weil die inter­nationalen Finanzmittel für humanitäre Hilfe nur noch halb so hoch waren wie im Vorjahr. Dies verschärfte auch die Nahrungsmittelknappheit und wirkte sich negativ auf die Trinkwasser-, Sani­tär- und Gesundheitsversorgung der Be­völkerung aus. Menschen mit Behinde­rungen und Arbeitsmigrant*innen waren von den geballten Auswirkungen des bewaffneten Konflikts und der Pan­demie unverhältnismässig stark betrof­fen. Gerichte verhängten 2020 für eine Vielzahl von Straftaten Todesurteile, und es wurden Hinrichtungen voll­streckt.

Hintergrund

Im Dezember 2020 meldete die interna­tional anerkannte Regierung, dass es in den Provinzen Hadramaut, Aden, Taiz, Lahij, Abyan, Al-Mahra, Al-Dali, Marib und Shabwah insgesamt 2078 Fälle von Corona-Infektionen gebe. Die De-facto-Behörden der Huthi meldeten hingegen nur eine Handvoll Fälle für den Nordje­men. Der UN-Untergeneralsekretär für humanitäre Angelegenheiten und Nothil­fekoordinator, schätzte im Juni, dass im ganzen Land möglicherweise bis zu 1 Mio. Menschen betroffen sein könnten. Die Sterberate in Bezug auf das Virus lag bei 25 Prozent und war damit fünfmal so hoch wie im weltweiten Durchschnitt. Die Halbierung der internationalen Hilfs­zahlungen hatte nach UN-Angaben gra­vierende Auswirkungen auf das Personal im Gesundheitswesen, auch auf diejeni­gen, die an vorderster Front gegen die Pandemie kämpften. Die UN rechneten ausserdem damit, dass Wasser- und Ab­wasserprogramme für 4 Mio. Menschen beendet werden müssten, dass 5 Mio. Kinder keine Routineimpfungen mehr er­halten würden und dass für andere allge­meine Gesundheitsprojekte und Pro­gramme gegen Unterernährung für 19 Mio. Menschen kein Geld mehr zur Ver­fügung stünde. 

Der bewaffnete Konflikt hielt das ganze Jahr 2020 über an. Dabei nahmen die Angriffe insbesondere in den Provin­zen Marib, Al-Jawf, Al-Bayda, Al-Dali, Hodeida, Abyan und Shabwah zu.

Als der UN-Generalsekretär im März 2020 zu einem sofortigen weltweiten hu­manitären Waffenstillstand aufrief, um Feindseligkeiten zu beenden und die Co­rona-Pandemie zu bekämpfen, begrüssten dies alle Konfliktparteien im Jemen mit Ausnahme der Huthi-Rebellen, die sich nicht daran beteiligen wollten. Der UN-Sondergesandte für den Jemen setzte die Verhandlungen mit den Konfliktparteien fort, und im September wurde der Ent­wurf einer gemeinsamen Erklärung vorge­legt, die Richtlinien für einen landeswei­ten Waffenstillstand, humanitäre Mass­nahmen und die Einbindung der Kon­fliktparteien in den politischen Prozess enthielt.

Im April 2020 erklärte der von den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) unterstützte sezessionistische Südliche Übergangsrat (Southern Transitional Council – STC) die «Selbstverwaltung» der von ihm kontrollierten Gebiete im Süden des Landes. Zuvor hatte der STC eine politische Vereinbarung mit der in­ternational anerkannten Regierung des Jemen aufgekündigt, die 2019 unter Ver­mittlung Saudi-Arabiens zustande ge­kommen war. Anschliessend wurden die Gespräche wieder aufgenommen, bei denen der STC seine Erklärung der Selbstverwaltung zurückzog.

Am 18.Dezember wurde auf Grund­lage der politischen Vereinbarung von Riad eine neue Regierung unter Leitung von Maeen Abdulmalik Saeed gebildet, an der auch der STC beteiligt war.

Die VAE kündigten an, den schrittwei­sen militärischen Rückzug aus dem Jemen abzuschliessen. Sie versorgten je­doch weiterhin Milizen illegal mit Waffen und militärischer Ausrüstung und flogen Luftangriffe.

Rechtswidrige Angriffe und Tötungen

Alle Konfliktparteien begingen 2020 wei­terhin ungestraft schwere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht, darunter An­griffe mit unterschiedslos wirkenden Waffen auf dicht besiedelte Gebiete, bei denen Zivilpersonen getötet und verletzt sowie zivile Infrastruktur zerstört und be­schädigt wurden.

Die bewaffnete Gruppe der Huthi setzte Waffen mit geringer Treffsicherheit in bewohnten Gebieten ein, verminte Äcker, Brunnen und Dörfer mit interna­tional geächteten Antipersonenminen und beschoss wahllos Menschen mit Gra­naten, was Hunderte Opfer unter der Zi­vilbevölkerung zur Folge hatte. Im März trafen wahllose Angriffe der Huthi die al-Thawra-Klinik, das grösste öffentliche Krankenhaus in Taiz, und im April das Zentralgefängnis der Stadt. Dabei wur­den fünf Frauen und ein Kind getötet und mindestens elf weitere Zivilpersonen verletzt.

Am 30. Dezember kam es auf dem Flughafen von Aden zu einer schweren Explosion, kurz nachdem ein Flugzeug aus Riad mit der neuen Regierung an Bord gelandet war. Bei dem Anschlag wurden 26 Menschen getötet, darunter auch Mitarbeiter*innen humanitärer Or­ganisationen. Weitere 50 Personen erlit­ten Verletzungen, Kabinettsmitglieder kamen aber nicht zu Schaden. Die De-facto-Behörden der Huthi bekannten sich nicht zu dem Angriff.

Die von Saudi-Arabien angeführte Mi­litärallianz flog von Juni bis August meh­rere Luftangriffe im Norden, bei denen mindestens 49 Zivilpersonen getötet wur­den, darunter sechs Minderjährige. Die UN-Gruppe regional und international angesehener Jemen-Experten (UN Group of Eminent International and Regional Experts on Yemen) stellte fest, dass diese Vorfälle untersucht werden müssten, da die hohe Zahl der zivilen Opfer Fragen zur Verhältnismässigkeit der Angriffe auf­werfe. Ausserdem müsse geklärt werden, ob die von Saudi-Arabien angeführte Mi­litärallianz alle notwendigen Massnahmen ergriffen habe, um die Zivilbevölkerung zu schützen und die Zahl der zivilen Opfer gering zu halten. Im August traf ein Luftschlag ein Schulgebäude, das von den Huthi-Rebellen als Haftanstalt genutzt wurde. Bei dem Angriff wurden 134 Häftlinge getötet und 40 weitere verletzt.

Im Juli genehmigte die britische Re­gierung erneut Waffenexporte nach Saudi-Arabien und machte damit eine Entscheidung aus dem Jahr 2019 rück­gängig. Zur Begründung hiess es, es gebe keine eindeutige Gefahr, dass die Liefe­rung von Waffen und militärischer Aus­rüstung an Saudi-Arabien mit einem schweren Verstoss gegen das humanitäre Völkerrecht in Zusammenhang gebracht werden könne.

Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Alle Konfliktparteien unterdrückten wei­terhin die Rechte auf Meinungs- und Ver­einigungsfreiheit durch willkürliche In­haftierungen, Verschwindenlassen, Schi­kanen, Folter und andere Misshandlun­gen sowie unfaire Gerichtsverfahren. Im Oktober meldete der UN-Sondergesandte für den Jemen die Freilassung von 1.000 Gefangenen – eine sehr niedrige Zahl an­gesichts dessen, dass Inhaftierungen und Verschwindenlassen eine gängige Praxis darstellten, der unzählige Men­schen zum Opfer gefallen waren.

Im März verkündete Mahdi al-Mashat, der Vorsitzende des von den Huthi als Exekutivorgan eingesetzten Obersten Po­litischen Rats in Sana’a, man werde alle politischen Baha’i-Gefangenen freilas­sen. Vier Monate später kamen sechs An­hänger der Religionsgemeinschaft der Baha’i frei, darunter Hamid Haydara, der seit 2013 inhaftiert war.

Im April verurteilte der unter der Kon­trolle der Huthi stehende Sonderstrafge­richtshof vier Journalisten in einem grob unfairen Prozess, der auf erfundenen An­schuldigungen beruhte, zum Tode. Im selben Monat gab das Gericht die Frei­lassung von sechs anderen Journalisten bekannt, darunter Salah al-Qaedi, der zu drei Jahren Hausarrest verurteilt worden war. Die zehn Journalisten hatten fünf Jahre ohne Anklage oder Gerichtsverfah­ren im Gefängnis verbracht.

Grausame, unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung

Die Situation in den Gefängnissen und Haftanstalten war durch überfüllte Zel­len, mangelnde medizinische Versorgung und schlechte sanitäre und hygienische Verhältnisse gekennzeichnet. Die Aus­breitung des Coronavirus sorgte zusätz­lich dafür, dass den Inhaftierten erhebli­che gesundheitliche Risiken drohten. Die Behörden ergriffen keine Massnahmen, um die Häftlinge zu schützen und die Ausbreitung des Virus in den Gefängnis­sen einzudämmen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Masken und ande­ren Hygieneartikeln.

Tawfiq al-Mansouri war einer von vier Journalisten, die 2020 zum Tode verur­teilt wurden. Er litt bereits unter chroni­schen Krankheiten wie Diabetes, Nieren­versagen, Herzproblemen, Prostataent­zündung und Asthma, als er sich im Juni im Todestrakt mit dem Coronavirus infi­zierte. Trotz seines kritischen Gesund­heitszustands verweigerten ihm die De-facto-Behörden der Huthi eine lebens­notwendige medizinische Behandlung.

Alle Konfliktparteien inhaftierten und folterten weiterhin Hunderte Personen al­lein wegen ihrer politischen, religiösen oder beruflichen Zugehörigkeit oder wegen ihres friedlichen Einsatzes für die Menschenrechte. Dazu zählten Journa­list*innen und Menschenrechtsverteidi­ger*innen, die bereits seit 2016 von den Konfliktparteien verfolgt wurden. Inhaf­tierte wurden in inoffiziellen Haftanstalten und unter gefährlichen Bedingungen fest­gehalten. So hielt der von den VAE unter­stützte STC in Aden Häftlinge in einem Wellblechgebäude und einem unterirdi­schen Raum im Lager Al-Jala in Haft. Wie die Organisation Mwatana for Human Rights mitteilte, wurden in dem Lager zwischen Mai 2016 und April 2020 min­destens 13 Menschen in willkürlicher Haft gehalten und 17 Personen gefoltert.

Nach Ansicht der UN-Gruppe regional und international angesehener Jemen-Experten war die international aner­kannte jemenitische Regierung für Miss­handlungen und in einigen Fällen Folte­rungen von Häftlingen im Sicherheitsge­fängnis von Marib verantwortlich. Die Rede war von Schlägen, Elektroschocks, Verbrennungen an den Genitalien und angedrohter Sterilisation. Häftlinge wur­den ausserdem gezwungen, über Glas­scherben zu kriechen.

Verweigerung humanitärer Hilfe

Die Corona-Pandemie stellte eine Belas­tung für das ohnehin schon geschwächte Gesundheitssystem dar. Stark reduzierte internationale Finanzmittel, eine Blo­ckade, die Behinderung von Hilfsliefe­rungen und Kraftstoffmangel sorgten dafür, dass die Krankenhäuser der Pan­demie nicht gewachsen waren. Medizini­sches Personal musste entlassen und Kliniken geschlossen werden, während sich die Infektionen in der Bevölkerung weiter ausbreiteten. Das UN-Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegen­heiten warnte, dass in mehreren Provin­zen die Bekämpfung der Corona-Pande­mie und anderer Krankheiten nicht mehr möglich sei. Dies betreffe 18 Mio. Men­schen, darunter 6 Mio. Minderjährige.

Alle Konfliktparteien behinderten hu­manitäre Hilfe. Nach Angaben der UN waren im Jahr 2020 etwa 80 Prozent der Bevölkerung auf humanitäre Hilfe und Schutz angewiesen, weil es ihnen an me­dizinischer Versorgung und sauberem Wasser mangelte. 20 Mio. Menschen lit­ten unter Nahrungsmittelknappheit.

Die Konfliktparteien verschärften die bürokratischen Hürden und mischten sich in Hilfsprojekte ein, indem sie zum Beispiel Bedarfsanalysen verhinderten. Die Eskalation der Kämpfe schränkte die Bewegungsfreiheit der Menschen weiter ein und behinderte Hilfslieferungen.

Im März 2020 hielt die US-Agentur für internationale Entwicklung (United States Agency for International Develop­ment – USAID) 73 Mio. US-Dollar von insgesamt 85 Mio. US-Dollar zurück, die sie Nichtregierungsorganisationen zuge­sagt hatte, die Hilfsgüter in Gebiete lie­ferten, die von Huthi-Rebellen kontrol­liert wurden.

Im Mai blockierten die Huthi Contai­ner der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Lieferungen mit persönlicher Schutzausrüstung, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie benötigt wurden.

Im September warnte der UN-Sonder­gesandte für den Jemen davor, dass der Öltanker FSO Safer, der in der Nähe des Hafens von Hodeida vor Anker lag, explo­dieren oder Öl verlieren könnte. Sollten die mehr als 1 Mio. Barrel Öl ins Rote Meer fliessen, würde dies zu einer ökolo­gischen, wirtschaftlichen und humanitä­ren Katastrophe führen. Im November verständigten sich die De-facto-Behörden der Huthi und die UN darauf, dass ein Expertenteam der UN Zugang bekommen soll, um den Tanker zu untersuchen. Das Team wurde für Mitte Februar 2021 vor Ort erwartet.

Diskriminierung – Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen erfuhren 2020 weiterhin Ausgrenzung, Ungleich­heit und Gewalt, weil weder die jemeniti­schen Behörden noch die humanitären Hilfsorganisationen und Geberstaaten in der Lage waren, die Rechte dieser Bevöl­kerungsgruppe zu wahren und angemes­sen auf deren Bedürfnisse zu reagieren.

Der bewaffnete Konflikt sorgte dafür, dass Menschen mit Behinderungen wei­ter verarmten und die begrenzte soziale Absicherung, die sie zuvor erhalten hat­ten, komplett verloren. Zudem mangelte es ihnen an Informationen darüber, wie sie sich vor einer Corona-Infektion schüt­zen konnten. Es wurden jedoch keine Daten erhoben, um das Ausmass der Dis­kriminierung von Menschen mit Behinde­rungen zu erfassen.

Diskriminierung – Migrant*innen

Die Corona-Pandemie verschlimmerte die Situation von Migrant*innen, die bereits zuvor unter anhaltender Diskriminierung, Stigmatisierung, Abschiebungen, sexua­lisierter Gewalt und anderen Misshand­lungen gelitten hatten.

Die Huthi-Rebellen hielten Migrant*in nen unter schlechten Bedin­gungen in Haft und verweigerten ihnen Schutz und Zugang zu Asylverfahren. Als sich die Pandemie ausbreitete, schoben die De-facto-Behörden der Huthi Tau­sende äthiopische Migrant*innen nach Saudi-Arabien ab, wo sie unter lebensbe­drohlichen Bedingungen festgehalten wurden, bevor man sie in ihr Herkunfts­land zurückschickte.

Todesstrafe

Die Todesstrafe war 2020 weiterhin in Kraft und wurde für viele Straftaten ver­hängt. Die Behörden griffen nach wie vor darauf zurück, um Andersdenkende zum Schweigen zu bringen. Alle Konfliktpar­teien vollstreckten Exekutionen. Der von den Huthi kontrollierte Sonderstrafge­richtshof verurteilte Personen in Abwe­senheit wegen Hochverrats zum Tode.