Amtliche Bezeichnung: Vereinigte Mexikanische Staaten
Staats- und Regierungschef: Andrés Manuel López Obrador
Aussergerichtliche Hinrichtungen
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Sexuelle und reproduktive Rechte
Menschenrechtsverteidiger*innen
Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Folter und andere Misshandlungen
Migrant*innen, Flüchtlinge und Asylsuchende
Mitarbeiter*innen des Gesundheitswesens berichteten, dass sie keinen Zugang zu persönlicher Schutzausrüstung und weiteren, für ein sicheres Arbeitsumfeld erforderlichen Unterstützungsleistungen hatten.
Die Generalstaatsanwaltschaft gab Fortschritte bei den Ermittlungen zum Verschwindenlassen von 43 Lehramtsstudenten der Pädagogischen Hochschule Raúl Isidro Burgos in Ayotzinapa im Jahr 2014 bekannt. Der Senat erkannte die Zuständigkeit des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen für die Prüfung von Individualbeschwerden an. Der Präsident äusserte sich bei mehreren Gelegenheiten verächtlich über Menschenrechtsverteidiger*innen und Medien und spielte das Problem der Gewalt gegen Frauen herunter.
Hintergrund
Laut Angaben der Behörden wurden in Mexiko 1'426'094 Fälle von Covid-19 registriert. Im April 2020 führte die Regierung per Dekret eine Sparpolitik ein, mit der die öffentlichen Ausgaben gekürzt wurden. Ausnahmen galten für als prioritär geltende Vorhaben wie mehrere grosse Infrastrukturprojekte. Im September löste der Kongress verschiedene staatliche Treuhandfonds auf, darunter auch solche, die zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und Opfern von Menschenrechtsverletzungen sowie für Massnahmen gegen den Klimawandel eingerichtet worden waren.
Der Oberste Gerichtshof hat noch immer nicht das Nationale Gesetz zur Anwendung von staatlicher Gewalt (Ley Nacional sobre el Uso de la Fuerza) überprüft, das im Jahr 2019 Gegenstand einer von der Nationalen Menschenrechtskommission (Comisión Nacional de Derechos Humanos – CNDH) eingereichten Verfassungsbeschwerde war.
Die Regierung setzte für Aufgaben der inneren Sicherheit eine noch grössere Zahl von Militärpersonal ein als die beiden Vorgängerregierungen.
Im Mai 2020 erliess der Präsident ein Dekret, das den dauerhaften Einsatz der Streitkräfte bei Einsätzen der inneren Sicherheit bis März 2024 erlaubt. Das Dekret enthält jedoch keine substanziellen Bestimmungen, die sicherstellen, dass der Einsatz der Streitkräfte in strikter Übereinstimmung mit internationalen Standards erfolgt. Der Präsident kündigte zudem an, dass die Kontrolle der Häfen und Zollstellen in die Zuständigkeit der Streitkräfte gelegt wird.
Rechtswidrige Tötungen
Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte und zahlreiche Menschenrechtsorganisationen verurteilten den am 5. Mai 2020 erfolgten Tod des 30-jährigen Giovanni López Ramírez im Gewahrsam der Stadtpolizei (Policía Municipal) von Ixtlahuacán de los Membrillos im Bundesstaat Jalisco. Berichten der Familie von Giovanni López Ramírez zufolge war er im Rahmen der Durchsetzung von Covid-19-Massnahmen von der Polizei festgenommen worden, weil er keine Gesichtsmaske trug. Die bundesstaatlichen Behörden bestritten dies.
Am 3. Juli 2020 gelangten Videoaufnahmen eines Armeeeinsatzes in Nuevo Laredo im Bundesstaat Tamaulipas an die Öffentlichkeit, die zeigten, wie Soldaten den 19-jährigen Arturo Garza töteten. Garza war unbewaffnet und hatte kurz zuvor ein Feuergefecht zwischen den Soldaten und einer mutmasslich kriminellen Gruppe überlebt. In einem anderen Fall wurde die 35-jährige Jéssica Silva von Angehörigen der Nationalgarde getötet. Als sie sich auf dem Rückweg von einer Demonstration von Landarbeiter*innen zur Verteidigung ihres Rechts auf Wasser befand, eröffneten die Nationalgardisten in der Stadt Delicias im Bundesstaat Chihuahua das Feuer auf ihr Fahrzeug. Ihr Ehemann wurde bei dem Angriff schwer verletzt. Die Nationalgarde gab zunächst an, dass Nationalgardisten einen bewaffneten Angriff abgewehrt hätten, gestand jedoch später ein, dass der Angriff auf das Ehepaar ein »Unfall« gewesen sei. Die Generalbundesanwaltschaft inhaftierte sechs Nationalgardisten im Zusammenhang mit dem Vorfall.
Außergerichtliche Hinrichtungen
Die Generalbundesanwaltschaft versuchte, die Ermittlungen im Fall der Tötung von 22 Personen durch Soldaten in Tlatlaya im Bundesstaat Mexiko im Jahr 2014 einzustellen, obwohl sie noch nicht ordnungsgemäss untersucht hatte, wer in der Befehlskette welche Verantwortung trug. Der Versuch wurde von Vertreter*innen der Opfer gestoppt. Im Zusammenhang mit diesem Fall wurden zwei Beamte wegen Folter schuldig gesprochen (siehe unten).
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
Anfang Juni 2020 nahmen Angehörige der Polizei des Bundesstaates Jalisco bei den durch den Tod von Giovanni López Ramírez ausgelösten Protestkundgebungen in der Stadt Guadalajara mindestens 27 Personen willkürlich fest. Die Protestierenden wurden in Fahrzeugen ohne Kennzeichen verschleppt, und ihr Verbleib blieb mehrere Stunden lang unbekannt. Nach Ansicht lokaler Menschenrechtsorganisationen könnten mindestens 20 dieser Festnahmen den Straftatbestand des Verschwindenlassens erfüllen. Der Gouverneur des Bundesstaates Jalisco kündigte später an, dass gegen die beteiligten Polizist*innen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet würden.
Im März 2020 gab die Staatsanwaltschaft von Yucatán bekannt, dass sie die Ermittlungen zu den Ereignissen, die im Jahr 2016 zur willkürlichen Inhaftierung und Folter des damals 14-jährigen José Adrián geführt hatten, aus Mangel an Beweisen einstelle. Die Opferhilfekommission des Bundesstaates Yucatán (Comisión Ejecutiva Estatal de Atención a Víctimas de Yucatán) stimmte einer Entschädigungsregelung für José Adrian und seine Familie zu.
Die Verfassungsbestimmung, die Haft ohne Anklage (Arraigo) erlaubt, wurde nicht geändert.
Verschwindenlassen
Das Verschwindenlassen von Personen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure gab weiterhin Anlass zu Besorgnis; diejenigen, die im Verdacht standen, strafrechtlich dafür verantwortlich zu sein, genossen nahezu uneingeschränkte Straffreiheit. Im März 2020 wurde der Ausserordentliche Mechanismus zur Gerichtsmedizinischen Identifizierung (Mecanismo Extraordinario de Identificación Forense – MEIF) per Dekret formell eingerichtet. Aufgabe dieser unabhängigen interdisziplinären Arbeitsgruppe ist die Suche und Ausgrabung von in allen Landesteilen versteckten (Massen-)Gräbern und die Identifizierung der dort vergrabenen Opfer. Mittels forensischer Analysen sollen mehr als 38'000 unbekannte Tote identifiziert werden. Im Koordinierungsgremium des MEIF sind auch zivilgesellschaftliche Gruppen vertreten, doch haben Familienangehörige der Opfer nur Teilnahmestatus und sind nicht Mitglieder des Gremiums. Im Jahr 2020 wurden nach Angaben der Bundesbehörden 6957 Personen als vermisst gemeldet. Die Gesamtzahl der in Mexiko seit 1964 als verschwunden gemeldeten Personen betrug 82'647. Davon wurden 63'939 allein im letzten Jahrzehnt dokumentiert.
Im Juli 2020 gab der für den Fall der im Jahr 2014 verschwundenen 43 Studierenden der Lehrerausbildungsstätte in Ayotzinapa zuständige Sonderstaatsanwalt bekannt, dass die sterblichen Überreste von Christian Rodríguez Telumbre identifiziert worden seien. Sie waren im November 2019 in einer Schlucht in der Nähe der Gemeinde Cocula im Bundesstaat Guerrero entdeckt worden. Die Behörden erklärten ausserdem, dass die von der vorherigen Regierung präsentierte offizielle Version der Ereignisse von den aktuellen Ermittlungsbehörden als nicht den Tatsachen entsprechend zurückgewiesen werde. Im Verlauf des Jahres wurden zahlreiche Haftbefehle gegen Beamt*innen erlassen, die möglicherweise in den Fall verwickelt waren. Einer von ihnen war Tomás Zerón, Leiter der strafrechtlichen Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft zur Zeit des Verschwindenlassens der Studierenden. Er wurde der Folter, des Verschwindenlassens und der Manipulation des Tatorts beschuldigt. Ausserdem wurden in diesem Fall erstmals mehrere Haftbefehle gegen Militärangehörige erlassen und ein Soldat und ein Marineangehöriger festgenommen.
Im September 2020 erkannte der Senat die Zuständigkeit des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen für die Prüfung von Individualbeschwerden an.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Die Tötung einer Frau und eines Mädchens im Februar 2020 löste grosse öffentliche Empörung aus und hatte eine bisher noch nie dagewesene Beteiligung an den sozialen Protesten am Internationalen Frauentag zur Folge. Berichten zufolge war eine 25-jährige Frau von ihrem Ehemann gehäutet und verstümmelt worden. Einige Tage später wurde die Leiche eines siebenjährigen Mädchens in einem Plastiksack gefunden.
Im Jahr 2020 wurden 3752 Tötungen von Frauen gemeldet; bei 969 davon wurden Ermittlungen wegen des Straftatbestandes des Femizids eingeleitet. Der Bundesstaat Mexiko verzeichnete die höchste absolute Zahl an Femiziden, gefolgt von Veracruz. Die Bundesstaaten Colima und Morelos meldeten die höchsten Raten an Femiziden pro 100'000 Frauen. Die Zahl der Anrufe der Notrufnummer 911 zur Meldung von gewalttätigen Übergriffen auf Frauen stiegen im Laufe des Jahres an. Während im gesamten Jahr 2019 noch 197'693 Anrufe registriert worden waren, erfolgten im Jahr 2020 bis Dezember 260'067 Anrufe.
Pläne für Sparmassnahmen, die eine Kürzung der Mittel zur Unterstützung von Zentren für indigene und afro-mexikanische Frauen sowie der Nationalen Kommission zur Verhinderung und Beseitigung der Gewalt gegen Frauen (Comisión Nacional para Prevenir y Erradicar la Violencia contra las Mujeres) vorsahen, wurden nach breiten sozialen Protesten aufgegeben. Dennoch wurden im Juli 2020 die operativen Mittel des Nationalen Fraueninstituts (Instituto Nacional de las Mujeres) um 75 Prozent (MXN 151 Mio.) gekürzt. Der Präsident spielte das Thema der Gewalt gegen Frauen weiterhin herunter, indem er die Glaubwürdigkeit von Anrufen bei Notdiensten zur Meldung häuslicher Gewalt in Frage stellte und die Proteste von Frauen gegen Femizide kritisierte. Im September 2020 besetzten Angehörige ermordeter Frauen die Büros der CNDH, um gegen die ausbleibenden Fortschritte der Behörden bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu protestieren.
In 18 Bundesstaaten blieben 21 Mechanismen für Notfallmassnahmen in Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen (Alerta de Violencia de Género contra las Mujeres) aktiviert. Die mit dem Allgemeinen Gesetz über den Zugang der Frauen zu einem Leben ohne Gewalt (Ley General de Acceso de las Mujeres a una Vida Libre de Violencia) eingerichteten Mechanismen sollen Behörden in die Lage versetzen, die weitverbreitete geschlechtsspezifische Gewalt durch die Entwicklung und den Einsatz wirksamer staatlicher Gegenstrategien zu bekämpfen. Am Jahresende lag jedoch kein Nachweis dafür vor, dass die geschlechtsspezifische Gewalt durch diese Mechanismen reduziert wurde.
Die Staatsanwaltschaft von San Luis Potosí leitete neue Ermittlungen im Fall der Ermordung von Karla Pontigo im Jahr 2012 ein. In Übereinstimmung mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (Corte Suprema de Justicia de la Nación) vom November 2019, mit dem angeordnet worden war, den Fall aus einer geschlechtsspezifischen Perspektive zu untersuchen, wurde der Fall nunmehr als Straftatbestand des Femizids behandelt. Im November 2020 fällte ein Gericht im Bundesstaat Jalisco im Fall von Alondra González Arias einen Schuldspruch wegen Mordes. Sie war im März 2017 tot aufgefunden worden, kurz nachdem sie ihren Partner wegen Gewaltanwendung angezeigt hatte.
Sexuelle und reproduktive Rechte
Im Juli 2020 wies der Oberste Gerichtshof das Urteil eines Gerichts in Veracruz zurück, mit dem Schwangerschaftsabbrüche in diesem Bundesstaat legalisiert werden sollten. Im Mai 2020 stimmte der Kongress des Bundesstaates Guanajuato gegen einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in diesem Bundesstaat.
Menschenrechtsverteidiger*innen
Menschenrechtsverteidiger*innen wurden weiterhin angegriffen und schikaniert. Angaben zivilgesellschaftlicher Organisationen zufolge wurden 24 von ihnen getötet. Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich für Umweltbelange und Menschenrechte indigener Bevölkerungsgruppen einsetzen, äusserten Besorgnis über das Grossprojekt Tren Maya. Der Präsident reagierte auf ihre Einwände, indem er sie beschuldigte, »falsche Umweltschützer« zu sein. Sechs UN-Sonderberichterstatter*innen äusserten in einem an die Regierung gerichteten gemeinsamen Schreiben eine Reihe von Bedenken über das Projekt Tren Maya, unter anderem im Hinblick auf die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen auf ihr Land und ihre Gesundheit sowie mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt.
Im November 2020 ratifizierte Mexiko das Regionale Abkommen über den Zugang zu Informationen, Teilhabe und Gerechtigkeit in Umweltangelegenheiten in Lateinamerika und der Karibik (Abkommen von Escazú), das strenge Schutzbestimmungen für Menschenrechtsverteidiger*innen enthält, die sich für den Schutz der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen und den Schutz der Umwelt einsetzen. Der Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen (Mecanismo de Protección para Personas Defensoras de Derechos Humanos y Periodistas) gewährte weiterhin 1313 Personen (887 Menschenrechtsverteidiger*innen und 426 Journalist*innen) Schutzmassnahmen. Der staatliche Treuhandfonds, aus dem diese Schutzmassnahmen unterstützt wurden, wurde im Oktober aufgelöst und seine Mittel wurden in den allgemeinen öffentlichen Haushalt überführt.
Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Medienschaffende wurden nach wie vor bedroht, schikaniert und tätlich angegriffen. Offiziellen Daten vom November 2020 zufolge wurden mindestens 19 Journalist*innen getötet.
Im Mai 2020 tauchten Informationen auf, die zeigten, dass die staatliche Nachrichtenagentur Notimex in eine Verleumdungskampagne verwickelt war. Notimex hatte ein Netzwerk von automatischen Computerprogrammen (Bots) und falschen Konten in den Sozialen Medien aufgebaut, das mutmasslich mit öffentlichen Mitteln finanziert wurde und sich gegen mehrere Journalist*innen und Medienunternehmen richtete, die regierungskritische Informationen veröffentlichten.
Im August 2020 verhängte ein Bundesrichter eine 50-jährige Gefängnisstrafe gegen den Mörder der Journalistin Miroslava Breach. Sie war im Jahr 2017 von Unbekannten vor ihrem Haus in Chihuahua getötet worden.
Im September 2020 wurde der Präsident in einem von 650 Journalist*innen und Intellektuellen unterzeichneten Offenen Brief beschuldigt, durch eine ganze Reihe von Massnahmen die Meinungsfreiheit beeinträchtigt zu haben. Dazu zählten mehrere öffentliche Äusserungen zur Untergrabung der Pressefreiheit und die Förderung eines Klimas der Pressezensur, administrativer Sanktionen sowie des Missbrauchs gesetzlicher Bestimmungen zur Einschüchterung der Presse.
Im Jahr 2020 kam es in mehreren Städten zu Massenprotesten von Frauen gegen Femizide und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Polizei reagierte darauf in mehreren Fällen mit exzessiver Gewaltanwendung, willkürlichen Festnahmen, Konfiszierung von Mobiltelefonen und physischen, psychischen und sexualisierten Übergriffen sowie weiteren Menschenrechtsverletzungen. Vertreter*innen von Bundes- und bundesstaatlichen Behörden stigmatisierten die demonstrierenden Frauen zudem in öffentlichen Erklärungen. Im August 2020 nahm die Polizei in der Stadt León im Bundesstaat Guanajuato 22 Frauen willkürlich fest, schlug sie und belästigte mehrere Frauen und Mädchen sexuell. Im November setzte die Polizei in Cancún bei mehreren zumeist friedlich verlaufenden Demonstrationen von Frauen, die gegen Femizide protestierten, scharfe Munition ein.
Folter und andere Misshandlungen
Folter und andere Misshandlungen gaben nach wie vor Anlass zu grosser Besorgnis. Die Ermittlungen bei Anzeigen von Folter waren im Allgemeinen fehlerhaft, und die mutmasslichen Täter*innen wurden nur selten vor Gericht gestellt. Das Nationale Programm zur Verhütung und Bestrafung von Folter und anderen Misshandlungen (Programa Nacional para Prevenir y Sancionar la Tortura y Otros Tratos o Penas Crueles, Inhumanos o Degradantes) war bis zum Jahresende noch immer nicht veröffentlicht worden.
Zwei Polizisten aus dem Bundesstaat Mexiko wurden zu jeweils sieben Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie drei Frauen, die das Massaker von Tlatlaya im Jahr 2014 überlebt haben, durch Folter zur Abgabe falscher Geständnisse gezwungen hatten.
Mónica Esparza, die Folter und sexualisierte Gewalt überlebte, wurde im März 2020 aus der Haft entlassen. Sie hatte mehr als sieben Jahre im Gefängnis verbracht, nachdem sie in der Stadt Torreón im Bundesstaat Coahuila willkürlich von der Polizei inhaftiert und gefoltert worden war. Sie wurde von den gegen sie erhobenen Vorwürfen freigesprochen, die auf falschen, unter Folter erpressten Geständnissen beruhten. Jedoch wurde kein Beamter wegen der gegen sie verübten Verbrechen zur Verantwortung gezogen.
Adrián Vásquez Lagunes erhielt bislang noch keine Entschädigung vom Bundesstaat Baja California, obwohl die Ombudsstelle für Menschenrechte und Bevölkerungsschutz von Baja California (Procuraduría de los Derechos Humanos y Protección Ciudadana de Baja California) im Jahr 2015 entschieden hatte, dass ihm eine Entschädigung zustehe, weil er im Jahr 2012 von der Polizei von Tijuana gefoltert worden war. Adrián Vásquez Lagunes infizierte sich im Juni 2020 mit dem Corona-Virus und musste mit einem geringen Einkommen und fast ohne staatliche Unterstützung mit seiner Krankheit zurechtkommen.
Migrant*innen, Flüchtlinge und Asylsuchende
Migrant*innen, Flüchtlinge und Asylsuchende waren weiterhin exzessiver Gewaltanwendung und willkürlicher Inhaftierung durch die Behörden sowie Entführungen, Angriffen und Tötungen durch nichtstaatliche Akteure ausgesetzt.
Während eines Einsatzes im Januar 2020 zur Festnahme Hunderter Migrant*innen, die die südliche Grenze Mexikos überquert hatten, setzten Angehörige der Nationalgarde Tränengas ein. Im März stiessen und schlugen sie Migrant*innen, die an einem Protest in einer Hafteinrichtung für Asylsuchende in Tapachula teilnahmen.
Gleichfalls im März kam ein guatemaltekischer Asylbewerber ums Leben, als ein Protest inhaftierter Migrant*innen, die ihre Freilassung forderten, zu einem Brand in der Haftanstalt Tenosique führte.
Im April und Mai 2020 entliessen die Einwanderungsbehörden wegen des Risikos einer Corona-Infektion Hunderte von Migrant*innen aus Hafteinrichtungen. Es waren jedoch nur spärliche Daten über diese Freilassungen verfügbar, und es gab Befürchtungen, dass in diesem Zusammenhang unrechtmässige Abschiebungen oder Zurückweisungen in ein Land, in dem Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen (Refoulement), stattgefunden haben könnten.
Die Mexikanische Kommission für Flüchtlingshilfe (Comisión Mexicana de Ayuda a Refugiados COMAR) erhielt im Jahr 2020 insgesamt 41'227 Asylanträge gegenüber 70'427 im Jahr 2019. Die grösste Anzahl der Asylsuchenden kam aus Honduras, gefolgt von Haiti, Kuba und El Salvador. Die Migrationsbehörden nahmen 87'260 Migrant*innen ohne reguläre Aufenthaltserlaubnis in Gewahrsam, darunter mehr als 11'000 Kinder. 53'891 Personen wurden abgeschoben – ein Rückgang gegenüber 2019. Die grosse Mehrheit der Abgeschobenen stammte aus Zentralamerika.
Zivilgesellschaftliche Organisationen reichten im Zeitraum von April 2020 bis zum Jahresende mehrere Anträge auf einstweilige Verfügung ein, in denen sie wegen des Risikos von Corona-Infektionen die Freilassung aller Personen in Hafteinrichtungen für Asylsuchende und ein Ende derartiger Inhaftierungen forderten. Ein Bundesrichter in Mexiko-Stadt entschied, dass alle Personen, die sich in Hafteinrichtungen für Asylsuchende befanden, freigelassen werden sollten. Die Behörden hielten sich jedoch nicht an das Urteil, so dass die Migrant*innen in Haft blieben. Damit wurde ihnen nicht nur ihr Recht auf Gesundheit, sondern auch ihr Recht auf Freiheit vorenthalten.
Recht auf Gesundheit
Mitarbeiter*innen des Gesundheitswesens in Mexiko äusserten Besorgnis angesichts des Mangels an persönlicher Schutzausrüstung, die ihnen bei ihrer Arbeit Schutz vor Ansteckung bieten würde. In Mexiko starben mindestens 2.397 Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen an Covid-19.
Mehrere Angehörige des medizinischen Personals wurden auf öffentlichen Plätzen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln tätlich angegriffen. Die Regierung initiierte daraufhin eine Kampagne gegen die Stigmatisierung dieser Berufsgruppe, die das Bewusstsein in der Bevölkerung für deren wichtige Rolle stärken sollte. Eine Reihe von Beschäftigen im Gesundheitswesen beklagte sich über vorschriftswidrige Verträge und das Fehlen von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie anderer Sozialleistungen. In einigen Fällen wurden sie daraufhin abgestraft. Beispielsweise wurde der 70-jährige Jorge Pérez, der im Auftrag eines Subunternehmens als Reinigungskraft in einem öffentlichen Krankenhaus gearbeitet hatte, entlassen, nachdem er sich kritisch über seine schlechten Arbeitsbedingungen geäussert hatte.