Amnesty International Report 2022/23 Regionalkapitel Europa und Zentralasien

28. März 2023
2022 wird in Europa und Zentralasien als das Jahr in Erinnerung bleiben, in dem Russland eine gross angelegte Militärinvasion in die Ukraine begann. In diesem Krieg beging Russland Kriegsverbrechen und mutmassliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit und löste die grösste Flüchtlingswelle in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg aus.

Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Rechte von Frauen und Mädchen

Recht auf Privatsphäre

Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit und Recht auf ein faires Gerichtsverfahren

Folter und andere Misshandlungen

Einschränkung von Rechten

Recht auf Versammlungsfreiheit

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Menschenrechtsverteidiger*innen

Diskriminierung

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI*)

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Klimakrise

 

Durch rechtswidrige Belagerungstaktiken  Russlands sowie Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur und ziviles Eigentum wurden Tausende Zivilpersonen ins Elend gestürzt, verletzt oder getötet.

Fast 7 Millionen Menschen wurden innerhalb der Ukraine vertrieben, 5 Millionen Ukrainer*innen flohen nach Westeuropa, und 2,8 Millionen suchten Zuflucht in Russland oder Belarus. Die in der EU eintreffenden Flüchtlinge aus der Ukraine wurden in der Regel herzlich aufgenommen, doch einigen Gruppen schlug auch Diskriminierung entgegen, so z. B. Schwarzen Menschen aus der Ukraine, nichtukrainischen Staatsangehörigen mit befristeten ukrainischen Aufenthaltsgenehmigungen sowie einigen Rom*nja. Letztere waren beim Zugang zu internationalem Schutz mit besonderen Hindernissen konfrontiert. Die grosszügige Aufnahme der meisten Menschen aus der Ukraine stand in eklatantem Gegensatz zu der oft gewaltsamen Abweisung und Misshandlung von Geflüchteten und Migrant*innen an den europäischen Aussengrenzen. Diese doppelten Standards offenbarten den Rassismus, der dem Umgang mit den EU-Aussengrenzen in Politik und Praxis inhärent ist. Zahlreiche europäische Länder führten ausserdem strenge Reisebeschränkungen für russische Staatsangehörige ein, von denen viele der Mobilmachung zu entkommen versuchten.

Die sozioökonomischen Auswirkungen des Ukrainekriegs waren weltweit spürbar. So waren im Globalen Süden viele Menschen von den Lieferunterbrechungen bei Getreide- und Düngemittelexporten betroffen. In Europa schossen die Energiepreise in die Höhe. Am Jahresende herrschten in vielen europäischen Ländern stark gestiegene Lebenshaltungskosten sowie eine Inflation in Rekordhöhe, worunter Personen aus schutzbedürftigen Gruppen ganz besonders litten. In Moldau stieg die Inflation auf über 30 Prozent und in der Türkei auf über 64 Prozent. Versuche, die Klimakrise einzudämmen, wurden durch Bemühungen konterkariert, die Abhängigkeit von russischem Öl und Gas zu vermeiden.

Der Krieg sorgte auf dem europäischen Kontinent für politische Umwälzungen. Belarus richtete seine Aussen- und Militärpolitik weitgehend an Moskau aus und war mitverantwortlich für die russische Aggression. In Belarus wie auch in Russland bedeutete der Krieg verschärfte Repressionen und wachsende Not, und er führte zu stärkerer internationaler Isolation, symbolisiert durch den Ausschluss Russlands aus dem Europarat und das Aussetzen seiner Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsrat. Der Konflikt in der Region Bergkarabach flammte abermals auf, nachdem Russlands Rolle als Friedensvermittler verblasst war.

Der Krieg und die russische Politik destabilisierten auch den Westbalkan, wo der Konflikt zwischen Serbien und dem Kosovo zu eskalieren drohte. Dies führte indirekt zu einem Kurswechsel in der EU-Erweiterungspolitik. So gewährte die EU Bosnien und Herzegowina den Status eines «bedingten» (an Reformen geknüpften) Beitrittskandidaten, obwohl das Land die Beitrittskriterien nicht erfüllte. Die EU signalisierte auch gegenüber der Ukraine und Moldau, dass man mit Beitrittsverhandlungen beginnen könne, nicht jedoch gegenüber Georgien, wo Reformen stagnierten oder rückläufig waren.

In Bezug auf internationale und regionale Menschenrechtsmechanismen lähmte Russlands Vetomacht häufig die OSZE und den UN-Sicherheitsrat und degradierte diese Organisationen zu hilflosen Beobachtern des Konflikts. Der Internationale Strafgerichtshof reagierte jedoch mit beispielloser Schnelligkeit und kündigte bereits am 2. März 2022 die Aufnahme von Ermittlungen zur Lage in der Ukraine an.

Alles in allem führte Russlands Krieg gegen die Ukraine zu einer weiteren Verschlechterung der Menschenrechtslage, da Ungleichheiten immer weiter verschärft und die Sicherheitslage immer prekärer wurde. Dies gab wiederum autoritären Kräften Auftrieb und lieferte den Vorwand für ein noch schärferes Vorgehen gegen grundlegende Freiheitsrechte. Die gleichen Kräfte fühlten sich dazu ermutigt, rassistische, frauenfeindliche und homofeindliche Massnahmen anzukündigen und häufig auch umzusetzen. Die brutale Niederschlagung von Protesten in Kasachstan und Tadschikistan stand exemplarisch für den fortgesetzten Einsatz übermässiger Gewalt durch Sicherheitskräfte.

Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht

Der russische Einmarsch in die Ukraine löste eine schwere menschenrechtliche und humanitäre Krise aus, die zur Vertreibung unzähliger Menschen führte. Ermittler*innen dokumentierten Tausende von russischen Streitkräften verübte mutmassliche Kriegsverbrechen und potenzielle Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Hierzu zählten aussergerichtliche Hinrichtungen und andere rechtswidrige Tötungen, Folter und andere Misshandlungen, Zwangsumsiedlungen, der Einsatz verbotener Waffen, sexualisierte Gewalt sowie der Beschuss von Schulen und Krankenhäusern. Dass Russland Belagerungstaktiken gegen die Zivilbevölkerung einsetzte sowie willkürliche Angriffe verübte und im Winter die ukrainische Energieinfrastruktur ins Visier nahm, schien darauf abzuzielen, das Leid der Zivilbevölkerung zu maximieren. Kriegsgefangene beider Seiten wurden Opfer von Misshandlungen und möglicherweise auch aussergerichtlichen Hinrichtungen.

Bei der Untersuchung von Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht während des bewaffneten Konflikts zwischen Armenien und Aserbaidschan im Jahr 2020 gab es keine Fortschritte, und die mutmasslich Verantwortlichen wurden nach wie vor nicht zur Rechenschaft gezogen. Menschen wurden weiterhin durch Minen getötet, die von armenischen Streitkräften in später an Aserbaidschan abgetretenen Gebieten verlegt worden waren. Gegen Ende des Jahres flammten erneut Spannungen auf, als aserbaidschanische Protestierende die Strasse blockierten, die Bergkarabach mit Armenien verbindet, und so die Versorgung mit wichtigen Gütern und Dienstleistungen unterbrachen. In den von Georgien abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien/Zchinwali gab es keine Fortschritte in Bezug auf die Rechenschaftslegung für vergangene Menschenrechtsverstösse.

Alle Vorwürfe über Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollten unparteiisch und unabhängig untersucht werden, auch mithilfe des Weltrechtsprinzips.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Die Region Europa und Zentralasien nahm eine Rekordzahl geflüchteter Menschen auf. Geflüchtete aus der Ukraine bildeten die grösste Einzelgruppe von Vertriebenen auf dem Kontinent seit dem Zweiten Weltkrieg. Die meisten Schutzsuchenden wurden in Polen (1,53 Mio.), Deutschland (1,02 Mio.) und Tschechien (468'000) erfasst. Die EU aktivierte erstmals die Richtlinie über vorübergehenden Schutz (Massenzustrom-Richtlinie) und ermöglichte dadurch Menschen, die vor dem Konflikt in der Ukraine flohen, den raschen Zugang zu Unterkünften, dem Arbeitsmarkt und Bildungsmöglichkeiten. Die Bereitschaft zur Aufnahme schutzsuchender Personen aus der Ukraine setzte in Europa neue Massstäbe und zeigte, dass die EU-Mitgliedstaaten durchaus in der Lage sind, Millionen Menschen in Würde Zuflucht zu gewähren, sofern der politische Wille dazu vorhanden ist. So wurde beispielsweise in den Niederlanden ein Notstandsgesetz für Kommunen verabschiedet, um für 60'000 Ukrainer*innen den Zugang zu Unterkünften und anderen Diensten zu gewährleisten. In der Schweiz erhielten Flüchtlinge aus der Ukraine rasche Unterstützung, während Projekte zur Verbesserung der Bedingungen in den Asylzentren aufgeschoben wurden.

Die EU-Länder verzeichneten auch die seit 2016 höchste Zahl an Asylanträgen von Menschen aus anderen Ländern der Welt. Dabei kamen immer mehr Menschen über die Westbalkanroute, die zentrale Mittelmeerroute und die östliche Mittelmeerroute. Die europäischen Grenzen waren 2022 für zahlreiche Menschen, die auf der Suche nach Schutz u. a. aus Afghanistan, Syrien oder Ländern südlich der Sahara gekommen waren, keine sicheren Orte. Vielmehr erfuhren sie hier rassistisch motivierte Ausgrenzung und liefen Gefahr, misshandelt zu werden. An Land- und Seegrenzen wurden Geflüchtete und Migrant*innen summarisch und oft gewaltsam abgeschoben, ohne dass ihre individuellen Umstände geprüft wurden. Viele Flüchtlinge und Migrant*innen bekamen die Folgen der rassistischen Grenzpolitik durch das Personal zu spüren, das diese Politik durchsetzen musste. Die spanischen Behörden wiesen weiterhin jegliche Verantwortung für die gravierenden Menschenrechtsverletzungen bei den Einsätzen ihrer Grenzpolizei in Melilla im Jahr 2021 zurück, bei denen 37 Menschen aus Ländern südlich der Sahara zu Tode gekommen und unzählige weitere verletzt worden waren. Im Zuge der Einsätze wurden darüber hinaus 470 Personen summarisch nach Marokko abgeschoben.

Staatliche Akteure, die die Seegrenzen patrouillierten, hinderten mit dem Boot eintreffende Flüchtlinge und Migrant*innen daran, an Land zu gehen. Andere Menschen, die sich bereits auf EU-Boden befanden, wurden von Angehörigen des Grenzschutzes oder der Polizei willkürlich inhaftiert, oft über lange Zeiträume hinweg. In Bulgarien und Griechenland wurden Tausende Geflüchtete summarisch und oftmals gewaltsam in die Türkei abgeschoben. Auch schob man Menschen aus der Türkei in den Iran und nach Syrien ab, aus Zypern in den Libanon, aus Spanien nach Marokko, aus Frankreich nach Italien, aus Kroatien nach Bosnien und Herzegowina, aus Ungarn nach Serbien und aus Lettland, Litauen und Polen nach Belarus.

Die einzelnen Länder reagierten unterschiedlich auf die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im Jahr 2021. Dänemark prüfte ehemals abgewiesene Asylanträge neu, Belgien jedoch nahm die Praxis der Verweigerung von internationalem Schutz für afghanische Staatsangehörige wieder auf. Deutschland sorgte zwar für die Neuansiedlung einer beträchtlichen Anzahl afghanischer Staatsangehöriger, doch das neu aufgelegte Bundesaufnahmeprogramm, das bis Ende 2025 die monatliche Aufnahme von 1000 gefährdeten Afghan*innen vorsieht, löste Bedenken in Bezug auf Fairness und Transparenz des Verfahrens aus.

Im zentralasiatischen Tadschikistan wurden afghanische Flüchtlinge inhaftiert und abgeschoben. Der russische Krieg in der Ukraine löste eine Migrationswelle russischer Staatsangehöriger nach Armenien, Georgien, Kirgistan und Kasachstan aus. Kasachstan schlug Gesetzesänderungen vor, die viele dazu zwingen könnten, nach Russland zurückzukehren. Belarus nötigte nach wie vor Geflüchtete und Migrant*innen durch Folter und andere Misshandlungen dazu, die Grenzen in EU-Länder zu überqueren.

Die Regierungen müssen garantieren, dass das Recht aller Menschen auf internationalen Schutz diskriminierungsfrei geachtet, geschützt und gewahrt wird und dass schutzsuchende Personen nicht in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen Verfolgung oder andere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Rechte von Frauen und Mädchen

Bei den Rechten von Frauen gab es sowohl Fortschritte als auch Rückschläge. In Polen schränkte eine Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen weiter ein. Gleichzeitig vermittelten NGOs etwa 44'000 Personen den Zugang zu (überwiegend im Ausland gelegenen) Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornahmen. Dies barg hohe Risiken, da die Hilfeleistung bei Schwangerschaftsabbrüchen strafbar war. Ungarn verabschiedete neue Bestimmungen, wonach diejenigen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, ein ärztliches Attest vorweisen müssen, das bestätigt, dass sie sich den «Herzschlag des Fötus» angehört haben. In der Slowakei brachten Abgeordnete Änderungsanträge in das Parlament ein, die den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen beschränken sollen.

In mehreren Ländern wurden die Einschränkungen beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gelockert. Die Niederlande schafften die obligatorische Wartezeit von fünf Tagen für einen Schwangerschaftsabbruch ab, und Deutschland strich einen Paragrafen, mit dem Ärzt*innen wegen «Werbung für Schwangerschaftsabbrüche» strafrechtlich belangt werden konnten. In Spanien verabschiedete das Parlament ein Gesetz, mit dem sowohl die bisher erforderliche elterliche Zustimmung zu einem Schwangerschaftsabbruch bei 16- und 17-Jährigen abgeschafft wurde als auch die obligatorische Beratung und Bedenkzeit. In Malta begann man darüber zu diskutieren, ob Schwangerschaftsabbrüche in Fällen erlaubt werden sollen, in denen das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist.

In den Ländern der Region war das Ausmass der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt nach wie vor hoch. So war geschlechtsspezifische Gewalt in Kirgistan weiterhin an der Tagesordnung und wurde nicht immer angezeigt, und in Georgien wurde mit Besorgnis eine steigende Zahl an Femiziden registriert. Mehrere Länder begannen die Vergewaltigungsgesetzgebung zu reformieren und das Zustimmungsprinzip gesetzlich zu verankern. Entsprechende neue Gesetze traten in Belgien, Finnland und Spanien in Kraft, während die Gesetzgeber in den Niederlanden weiter über diesbezügliche Gesetzesänderungen diskutierten.

Die Ukraine und Grossbritannien ratifizierten das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Die EU hatte die Istanbul-Konvention immer noch nicht ratifiziert, doch die Europäische Kommission schlug eine neue Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vor.

Das UN-Organ UN Women berichtete, dass mehr als ein Drittel der frauengeführten Haushalte in den vom Krieg erschütterten Regionen der Ukraine Schwierigkeiten bei der Beschaffung von genügend Lebensmitteln hatten und dass die russischen Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen die Dienste für Müttergesundheit massiv reduziert hatten. Ab April 2022 begann die Polizei in Turkmenistan neue, rechtlich jedoch unklare Vorschriften zur Förderung «traditioneller» Werte durchzusetzen. Diesen zufolge war es Frauen u. a. nicht mehr gestattet, in Autos vorne auf dem Beifahrersitz Platz zu nehmen.

Die Regierungen müssen umgehend alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, von denen Frauen und Mädchen unverhältnismässig stark betroffen sind, sowie die ihnen zugrunde liegenden Ursachen bekämpfen.

Recht auf Privatsphäre

Im Jahr 2022 stellte sich heraus, dass Spanien Journalist*innen und Oppositionspolitiker*innen mit der Spionagesoftware Pegasus ausgespäht hatte. Im Laufe des Jahres wurden ausserdem von unabhängiger Seite einige Fälle bestätigt, in denen Journalist*innen und Politiker*innen in Polen und Griechenland mithilfe von Spionagesoftware ins Visier genommen worden waren.

Einige Regierungen setzten die bedenkliche Ausweitung der Befugnisse von Polizei und Nachrichtendiensten fort. In Serbien strebte die Regierung die Einführung von Gesetzen an, die die biometrische Überwachung und Datenverarbeitung vereinfachen würden. NGOs äusserten sich auch besorgt über Gesetzentwürfe in der Schweiz und in Irland: In der Schweiz gab es Pläne, die Befugnisse von Geheimdiensten auszuweiten, und Irland wollte den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie im Gesetzesvollzug ermöglichen. In Georgien verliehen Gesetzesänderungen den Strafverfolgungsbehörden grösseren Spielraum für die Durchführung von verdeckten Überwachungen. Turkmenische Aktivist*innen wurden im Ausland ins Visier genommen, so z. B. in Istanbul, wo Mitarbeiter*innen des turkmenischen Generalkonsulats friedliche Aktivist*innen, die eine Menschenrechtspetition übergeben wollten, attackierten.

Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit und Recht auf ein faires Gerichtsverfahren

Im Juni 2022 erklärte die Venedig-Kommission des Europarats, in Georgien seien im Jahr 2021 Gesetzesänderungen, die die Gerichte des Landes betrafen, überstürzt verabschiedet worden. Zudem seien die neuen Bestimmungen zu weitreichend. Sie könnten sich «abschreckend auf die freie Meinungsäusserung von Richter*innen und die richterliche Unabhängigkeit auswirken» und hätten offenbar zum Ziel, Richter*innen «zu kontrollieren und zum Schweigen zu bringen». In Belarus erlaubten neue Gesetze in stärkerem Umfang, Ermittlungen und Verhandlungen in Abwesenheit der Angeklagten durchzuführen, und die Justiz setzte die strafrechtliche Verfolgung von Regierungskritiker*innen unvermindert fort. Die Regierungen in Ungarn und Polen griffen weiterhin auf ungerechtfertigte Disziplinarverfahren und Suspendierungen zurück, um Richter*innen und Staatsanwält*innen ins Visier zu nehmen, und ignorierten dabei jegliche internationale Kritik. In der Türkei hatte die übermässige Einflussnahme der Regierung auf die Justiz im Laufe der Jahre die richterliche Unabhängigkeit komplett ausgehöhlt, was zur Folge hatte, dass Menschenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen und Oppositionelle zur Zielscheibe unbegründeter Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen wurden.

Die Regierungen müssen die Entwicklung hin zu Überwachungsgesellschaften stoppen, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren respektieren und die Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit umgehend beenden.

Folter und andere Misshandlungen

Der russische Krieg in der Ukraine war begleitet von systematischer Folter und anderen Misshandlungen. Kriegsgefangene wurden misshandelt und möglicherweise aussergerichtlich hingerichtet. Im Rahmen eines Überprüfungsprozesses, den die russischen Behörden als «Filtration» bezeichneten, wurden einige Zivilpersonen in der Ukraine mit Elektroschocks gefoltert und mit Hinrichtung bedroht. Zudem entzog man ihnen in manchen Fällen Nahrung und Wasser und trennte Kinder von ihren Eltern. In anderen Ländern Osteuropas bzw. Zentralasiens waren Misshandlungen in Hafteinrichtungen an der Tagesordnung. Aus Kasachstan gab es Berichte über Fälle, in denen Elektroschocks angewandt und Inhaftierten mit Dampfbügeleisen Verbrennungen zugefügt worden waren. Laut offiziellen Angaben kamen sechs Personen durch «rechtswidrige Verhörmethoden» ums Leben. Folter und andere Misshandlungen waren in Tadschikistan weit verbreitet, um Menschen einzuschüchtern und «Geständnisse» zu erzwingen. In Belarus wurden Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert waren, unter unmenschlichen Bedingungen in Einzelhaft gehalten. Die Todesstrafe wurde in Kasachstan per Gesetz vollständig abgeschafft, während in Belarus mindestens eine Hinrichtung vollzogen wurde.

Grenzposten und Polizeikräfte an den EU-Aussengrenzen unterzogen Geflüchtete und Migrant*innen nach wie vor Misshandlungen, die in vielen Fällen Folter gleichkamen. In Italien wurden Gerichtsverfahren zu Folterfällen in Hafteinrichtungen fortgesetzt.

Die Regierungen müssen dringend Massnahmen ergreifen, um Folter und anderen Misshandlungen ein Ende zu setzen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.

Einschränkung von Rechten

Regierungen in der Region Europa und Zentralasien machten sich verschiedene «Krisen» zunutze, um sich neue Befugnisse anzumassen. Die Behörden in Ungarn gewährten sich unter dem Vorwand des Kriegs in der Ukraine zusätzliche Befugnisse, um den Notstand zu verhängen. Lettland, Litauen und Polen verlängerten ihre Ausnahmezustände an den Grenzen zu Belarus und beschränkten ohne Rechtfertigung den Zugang für Journalist*innen, NGOs und humanitäre Helfer*innen.

Die Behörden in der Türkei inhaftierten und verfolgten nach wie vor zahlreiche Journalist*innen, Aktivist*innen und Oppositionelle auf der Grundlage konstruierter terrorismusbezogener Anklagen. Das Parlament verabschiedete ein neues Gesetz über Desinformationen, das den Behörden mehr Möglichkeiten einräumt, Social-Media-Unternehmen zum Löschen von Inhalten und der Herausgabe von Nutzer*innendaten zu zwingen.

In Ländern des westlichen Balkans wurden Journalist*innen von den Behörden unter Druck gesetzt, schikaniert und bedroht, vor allem diejenigen, die über organisiertes Verbrechen, Korruption und Kriegsverbrechen berichteten. Beobachter*innen registrierten tätliche Angriffe auf Journalist*innen im Kosovo, in Montenegro und in Serbien. Strategische Gerichtsverfahren gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen), mit denen Journalist*innen und Umweltaktivist*innen ins Visier genommen wurden, häuften sich. Bedenklich war der Einsatz von SLAPP-Klagen in Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Griechenland und Österreich, erschreckend häufig wurden solche Klagen jedoch in Kroatien, Serbien und Slowenien angestrengt. Die Europäische Kommission legte einen Vorschlag für eine Anti-SLAPP-Richtlinie vor, über den noch diskutiert wurde.

In einigen osteuropäischen und zentralasiatischen Ländern stand das Recht auf freie Meinungsäusserung massiv unter Druck. Infolge der von der Regierung verhängten Einschränkungen blieben der russischen Bevölkerung nur wenige unabhängige Informationsquellen. Im März 2022 in Russland verabschiedete Gesetzesänderungen stellten die «Diskreditierung» der Streitkräfte und die «Verbreitung wissentlich falscher Informationen» über diese unter Strafe und verhinderten damit faktisch jede kritische Erwähnung des Kriegs gegen die Ukraine. Hunderte Strafverfahren und Tausende Verwaltungsverfahren waren die Folge. Menschen, die den Krieg kritisierten, wurden festgenommen, mit hohen Geldstrafen belegt oder zu Verwaltungshaftstrafen oder Gefängnis verurteilt. Viele prominente Kritiker*innen des Kriegs wurden zu «ausländischen Agenten» erklärt. Zahlreiche unabhängige Medien wurden geschlossen, Tausende Webseiten blockiert und der Konzern Meta, dem Facebook und Instagram gehören, wurde als «extremistische Organisation» eingestuft. Auch in Belarus wurden Hunderte Personen, die Unterstützung für die Ukraine äusserten oder die Regierung kritisierten, strafrechtlich verfolgt. Die Behörden nahmen 40 unabhängige Journalist*innen fest und erhoben neue Anklagen gegen bereits inhaftierte Journalist*innen. Hunderte Menschen wurden wegen ihrer angeblichen Verbindung zu «extremistischen» Inhalten strafrechtlich verfolgt.

Die tadschikischen Behörden gingen als Reaktion auf erneute Proteste in der autonomen Provinz Berg-Badachschan aggressiv gegen unabhängige Medien und Menschenrechtsverteidiger*innen vor und schalteten das Internet dort in den ersten Monaten des Jahres 2022 komplett ab. Turkmenistan blockierte dem Vernehmen nach 1,2 Milliarden IP-Adressen, um den Zugang zu Informationen aus dem Ausland zu unterbinden, während Aserbaidschan ein neues Mediengesetz verabschiedete, um ein lückenloses offizielles Register von Journalist*innen zu erstellen, und die Medien anwies, ausschliesslich «objektive» Informationen zu verbreiten.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Mehrere Länder verhängten willkürliche oder unverhältnismässige Verbote gegen friedliche Protestveranstaltungen. In der serbischen Teilrepublik (Republika Srpska) in Bosnien und Herzegowina verboten die Behörden in der Stadt Prijedor einen friedlichen Gedenkmarsch anlässlich des 30. Jahrestags der Verfolgung von Bosniak*innen und Kroat*innen während des Krieges. In der Türkei wurden wiederholt Pride-Paraden und Demonstrationen zum Gedenken an die Opfer des Verschwindenlassens untersagt. Häufiger jedoch griffen die Behörden zu anderen Massnahmen wie etwa Präventivhaft (Schweden), unverhältnismässiger Gewaltanwendung gegen Protestierende (Serbien), hohen Geldstrafen (Slowenien), willkürlichen Festnahmen (Griechenland) und ungerechtfertigten Entlassungen von Protestteilnehmer*innen (Ungarn).

Viele Regierungen setzten nach wie vor alles daran, Akte des zivilen Ungehorsams zu verhindern oder zu bestrafen, vor allem solche durch Klimaaktivist*innen. Hierzu bedienten sie sich verschiedener Massnahmen: In Finnland wurden beispielsweise Versammlungen rechtswidrig aufgelöst, und in Schweden lastete man Protestierenden schwere Straftaten wie z. B. Sabotage an. Grossbritannien verabschiedete ein Gesetz, das die Polizei ermächtigte, Einschränkungen von Versammlungen durchzusetzen, wenn diese ihrer Ansicht nach eine Lärmbelästigung oder Störung darstellen. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht schaffte einen Präzedenzfall mit seiner Entscheidung, dass Protestcamps durch das verfassungsmässig garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit geschützt seien.

In einigen Ländern Osteuropas und Zentralasiens gingen Sicherheitskräfte mit unverhältnismässiger Gewalt, teils auch unter Anwendung von Folter, gegen friedliche Protestierende vor, was zu Verletzten und Toten führte. Im Januar 2022 brachen in Kasachstan Massenproteste aus, in denen Reformen gefordert wurden. Die Behörden reagierten mit der Festnahme von mehr als 10'000 Personen und dem Einsatz von scharfer Munition und Gummigeschossen. Zudem wurden Protestierende als «Terroristen» bezeichnet, misshandelt und unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert. Mindestens 219 Protestierende und 19 Polizisten wurden getötet. Bis zum Jahresende waren die meisten Vorfälle noch nicht untersucht worden.

In Tadschikistan kam es zur brutalen Niederschlagung von Protesten in Berg-Badachschan. Ein «Antiterroreinsatz» führte zur Tötung von zahlreichen pamirischen Protestierenden, und über 200 Personen, darunter Aktivist*innen, Dichter*innen und Journalist*innen wurden willkürlich festgenommen.

Im usbekischen Karakalpakistan brachen im Juli als Reaktion auf Pläne für Verfassungsänderungen, die den Status des Gebiets betrafen, Proteste aus. Der anschliessende Einsatz von Sicherheitskräften hatte mindestens 21 Tote und mehr als 250 Verletzte zur Folge. Ausserdem wurden Hunderte Protestierende willkürlich festgenommen und zahlreiche Menschen gefoltert und anderweitig misshandelt.

Belarus liess friedliche Proteste gegen den russischen Angriffskrieg in der Ukraine brutal durch die Polizei auflösen. Viele Protestierende wurden in nichtöffentlichen Gerichtsverfahren zu Haft- oder Geldstrafen verurteilt. Die Behörden im kirgisischen Bischkek schränkten die Zahl der Orte ein, an denen öffentliche Versammlungen stattfinden durften. In Russland bestraften die Behörden nicht nur diejenigen, die an Protestaktionen teilnahmen, sondern auch diejenigen, die diese Veranstaltungen beobachteten.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Die Türkei und Frankreich schränkten das Recht auf Vereinigungsfreiheit ein, indem sie versuchten, Vereinigungen aufzulösen. Die türkischen Behörden wandten hierzu in überzogenem Umfang Antiterrorbestimmungen an und nahmen eine Plattform gegen Femizide, eine zivilgesellschaftliche Organisation sowie eine der wichtigsten Oppositionsparteien (die HDP) ins Visier. Die französischen Behörden missbrauchten die Bestimmungen eines neuen Gesetzes über «republikanische Werte», um eine antifaschistische Gruppierung, zwei propalästinensische Gruppen und ein Kollektiv für Umweltrechte unter Druck zu setzen.

Die usbekische Regierung zementierte ihre Kontrolle über die Zivilgesellschaft, indem sie eine Anordnung erliess, mit der NGOs verpflichtet wurden, von der Regierung ausgewählte «nationale Partner» zu akzeptieren, um Finanzhilfen aus dem Ausland annehmen zu dürfen. Kirgistan verabschiedete neue Bestimmungen für die Rechnungslegung von NGOs über Gelder aus dem Ausland, und Belarus führte Vorwürfe wegen «Extremismus» und «Terrorismus» an, um über 200 Organisationen zu schliessen.

Es muss sichergestellt werden, dass alle Menschen die Rechte auf freie Meinungsäusserung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung wahrnehmen können und vor staatlichen Übergriffen, unter welchem Vorwand sie auch erfolgen, geschützt werden.

Menschenrechtsverteidiger*innen

Die Türkei setzte ihre Attacken gegen Menschenrechtsverteidiger*innen fort. Ende 2022 liefen gegen Öztürk Türkdoğan drei Verfahren wegen der konstruierten Anklagen «Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation», «Beamtenbeleidigung» und «Verunglimpfung der türkischen Nation». In ähnlicher Weise sahen sich die Menschenrechtsanwältin Eren Keskin und die bekannte Rechtsmedizinerin Şebnem Korur Fincancı  haltlosen Vorwürfen in Verbindung mit Terrorismus ausgesetzt. Die türkischen Behörden lehnten es im Fall des Menschenrechtsverteidigers Osman Kavala  trotz eines Vertragsverletzungsverfahrens ab, eine bindende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Kassationsgericht verwarf das Urteil gegen Taner Kılıç, den früheren Vorsitzenden der türkischen Sektion von Amnesty.

Griechenland, Italien und die Türkei verfolgten allesamt Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich für die Rechte von Migrant*innen und Flüchtlingen einsetzten. Auch Verfechter*innen von Frauenrechten waren in mehreren Ländern Verfolgung ausgesetzt. In Andorra drohte Vanessa Mendoza Cortés eine hohe Geldstrafe wegen Verleumdung, weil sie sich öffentlich für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die Verbesserung der Frauenrechte ausgesprochen hatte. In Polen musste sich Justyna Wydrzynska  vor Gericht verantworten, weil sie eine Schwangere, die einen sicheren Schwangerschaftsabbruch benötigte, informiert und unterstützt hatte.

In manchen osteuropäischen Ländern wurden Menschenrechtsverteidiger*innen eingeschüchtert, gewaltsam angegriffen oder willkürlich inhaftiert. In Belarus war die Menschenrechtsorganisation Viasna das exponierteste Ziel: Ihr Mitbegründer Ales Bialiatski, der 2022 den Friedensnobelpreis erhielt, und seine Kolleg*innen waren auf der Grundlage konstruierter Anklagen inhaftiert. Marfa Rabkova und Andrei Chapiuk  wurden in einem nichtöffentlichen Verfahren zu 15 bzw. sechs Jahren Haft verurteilt. Nasta Loika  kam unter dem konstruierten Vorwurf des «minderschweren Rowdytums» in Verwaltungshaft und erhielt weder Medikamente noch warme Kleidung und auch kein Trinkwasser. In Russland standen Menschenrechtsverteidiger*innen wegen der Gesetze über «ausländische Agenten» und «unerwünschte Organisationen» unter ständigem Druck, was viele zum Verlassen des Landes zwang. Im April 2022 entzog das Justizministerium mehr als einem Dutzend ausländischen Organisationen und NGOs, darunter auch Amnesty International, die Lizenz und zwang sie dazu, ihre Niederlassungen in Russland zu schliessen. Auf der besetzten Halbinsel Krim waren Anwält*innen und Aktivist*innen, die sich für die Rechte der Krimtataren einsetzten, weiter massiven Repressionen ausgesetzt.

Die Regierungen sollten Menschenrechtsverteidiger*innen schützen und ihre wichtige Rolle anerkennen, statt ihre Aktivitäten zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.

Diskriminierung

In mehreren Ländern stieg die Zahl der Berichte über antisemitische Vorfälle auf Rekordhöhe. In Deutschland und Grossbritannien dokumentierten Beobachter*innen einen gravierenden Anstieg an antisemitischen Hassverbrechen. In der Slowakei stellte sich heraus, dass der Tatverdächtige im Fall des Mordes an zwei LGBTI* explizit antisemitische Propaganda verfasst hatte. In Lettland verabschiedete das Parlament ein Gesetz über Entschädigungszahlungen an die jüdische Gemeinde für Immobilien, die während der nationalsozialistischen und der sowjetischen Besatzung des Landes enteignet wurden.

Mehrere Länder verschärften bestehende bzw. verabschiedeten neue Massnahmen, die sich gegen muslimische Frauen richteten. Andorra verabschiedete ein Gesetz, das das Tragen auffälliger religiöser Symbole verbietet, was Musliminnen daran hindert, ein Kopftuch zu tragen. In Frankreich verboten lokale Behörden eine Protestaktion von Fussballerinnen gegen den Versuch, eine diskriminierende Regelung einzuführen, die es Musliminnen mit Kopftüchern verbietet, an Sportwettkämpfen teilzunehmen. In Grenoble wurde das Verbot von Ganzkörper-Badebekleidung – sogenannten «Burkinis» – in öffentlichen Schwimmbädern gerichtlich bestätigt. In der Schweiz debattierte das Parlament nach einem Volksentscheid im Jahr 2021 einen Gesetzentwurf zu einem Gesichtsverhüllungsverbot. Die Diskussion über diese Massnahmen war geprägt von negativen Stereotypen und islamfeindlicher Rhetorik.

Beobachter*innen in Belgien und der Schweiz fanden starke Indizien für strukturellen Rassismus gegenüber Menschen afrikanischer Herkunft. In Grossbritannien wurden Schwarze Menschen weiterhin unverhältnismässig oft von der Polizei angehalten und durchsucht. Eine Untersuchung ergab, dass im Grossraum London über einen Zeitraum von zwei Jahren 650 Minderjährige Leibesvisitationen unterzogen worden waren, bei denen sie sich nackt ausziehen mussten; 58 Prozent der Minderjährigen waren Schwarz. In Dänemark vertrieb eine Wohnungsgesellschaft zahlreiche Menschen aus ihren Wohnungen, um zu vermeiden, dass ein Stadtviertel aufgrund von Gesetzen, die eine lokale Konzentration von Menschen mit «nichtwestlichem Hintergrund» verbieten, als «Ghetto» eingestuft wird. In Deutschland stellte der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor in einer Studie fest, dass Rassismus Bestandteil des Alltags ist.

Rom*nja waren in den Bereichen Wohnen und Bildung sowie im Kontakt mit der Polizei und in anderen Lebensbereichen abwertender Sprache und systemischer Diskriminierung ausgesetzt. Unter anderem in Albanien, Kosovo, Kroatien, Nordmazedonien und der Slowakei waren Rom*nja im Bildungswesen noch immer von Segregation betroffen. Rassistisch geprägte Polizeiarbeit, Staatenlosigkeit und das Fehlen von Ausweispapieren behinderten nach wie vor Bemühungen zur Stärkung der Position der Rom*nja. Im Zuge des anhaltenden brutalen Vorgehens gegen die Ausübung der Menschenrechte gerieten in Belarus auch nationale Minderheiten ins Visier, darunter Pol*innen und Litauer*innen sowie Verfechter*innen der belarussischen Sprache und Kultur. Die Regierung verbot zwei Schulen im Westen des Landes, wo viele polnischstämmige Menschen leben, auf Polnisch zu unterrichten, und schloss eine litauische Schule in der Region Hrodsenskaja Woblasz sowie Buchhandlungen, die belarussischsprachige Literatur verkauften.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI*)

Während Diskriminierung und Gewalt gegen LGBTI* in einer Reihe von Ländern der Region fortbestanden, gab es in anderen Ländern in Justiz oder Gesetzgebung gewisse Fortschritte. Einer der schwersten gewalttätigen Angriffe gegen LGBTI* ereignete sich in der Slowakei, wo bei einem Schusswechsel vor einem Schwulenlokal zwei Personen starben und eine weitere verletzt wurde. Übergriffe oder Drohungen gegen LGBTI-Wortführer*innen gab es in Montenegro, Nordmazedonien und Polen.

In manchen Ländern gab es gerichtliche und gesetzliche Entscheidungen zur Stärkung der Rechte von LGBTI*. Gerichte in Kroatien bestätigten, dass gleichgeschlechtliche Paare unter den gleichen Bedingungen Kinder adoptieren können sollten wie andere Paare. Das Verfassungsgericht in Slowenien erklärte die Verbote von gleichgeschlechtlicher Ehe und Adoption für verfassungswidrig. In Lettland begannen die Verwaltungsgerichte 2022 damit, gleichgeschlechtliche Paare anzuerkennen, nachdem der Oberste Gerichtshof im Dezember 2021 entschieden hatte, dass die Verwaltungsgerichte bis zur Verabschiedung entsprechender Gesetze befugt seien, diese Art der Anerkennung und des Schutzes zu gewährleisten. In der Schweiz traten neue Bestimmungen zur Legalisierung der Zivilehe und des Rechts auf Adoption für gleichgeschlechtliche Paare in Kraft. Das spanische Parlament verabschiedete ein wegweisendes Gesetz, das Transgeschlechtlichen das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung zuerkennt. Die Regierungen in Finnland und Deutschland schlugen progressive Gesetze über die Änderung des amtlichen Geschlechts vor.

Dagegen organisierte die Regierung in Ungarn ein Referendum, das auf einem LGBTI-feindlichen Gesetz aus dem Jahr 2021 beruhte. In Polen waren nach wie vor zahlreiche Verwaltungseinheiten selbst erklärte «LGBT-freie Zonen», und LGBTI-Aktivist*innen drohten SLAPP-Klagen und die willkürliche Inhaftierung.

In einigen Ländern Osteuropas und Zentralasiens waren gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj versprach ein Gesetz über Lebenspartnerschaften. In Moldau fand die grösste Pride-Parade aller Zeiten statt, obwohl der Bürgermeister der Hauptstadt Chișinău mit einem Verbot gedroht hatte. Anderswo wurden die Rechte von LGBTI* jedoch noch immer massiv unterdrückt. Russland dehnte das Verbot der «Propaganda von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen, Pädophilie und Geschlechtsangleichung» von Minderjährigen auf alle Altersgruppen aus. In Turkmenistan und Usbekistan standen einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Männern nach wie vor unter Strafe. In Usbekistan wurde zudem der Entwurf für ein diskriminierendes Gesetz vorgelegt, das es der Polizei erlauben würde, obligatorische Tests an Männern vorzunehmen, die Sex mit Männern haben.

Die Regierungen müssen stärkere Anstrengungen unternehmen, um Diskriminierung zu verhindern, u. a. gegenüber jüdischen, muslimischen und Schwarzen Menschen, Rom*nja und LGBTI*.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Länder mit engen wirtschaftlichen Beziehungen zu Russland waren von dem Krieg in der Ukraine schwer betroffen. In Russland selbst stieg die allgemeine Armutsquote. Laut Weltbank erhöhte sich die Armutsquote in der Ukraine 2022 auf das Zehnfache, und mindestens eine halbe Million Kinder rutschten in die Armut ab.

Zum Jahresende waren die Lebenshaltungskosten in den meisten Ländern der Region in bedenkliche Höhen und die Inflation auf Rekordhöhe gestiegen. In 17 EU-Mitgliedstaaten lag die Inflationsrate bei über zehn Prozent. Wie immer waren in der gesamten Region die Ärmsten und Schutzbedürftigsten, darunter Menschen mit Behinderungen, Rentner*innen und Kinder, unverhältnismässig stark betroffen und nicht ausreichend sozial abgesichert.

Die Regierungen müssen sofort handeln und gegen die anhaltenden sozioökonomischen Härten vorgehen, indem sie ausreichende Mittel bereitstellen, einschliesslich einer umfassenden sozialen Absicherung, um zu gewährleisten, dass alle Menschen ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte wahrnehmen können.

Klimakrise

Die Klimakrise wurde für viele Menschen durch beispiellose sommerliche Hitzewellen spürbar, bei denen die Temperaturen mancherorts die 40-Grad-Marke überstiegen. Etwa 25'000 überzählige Todesfälle liessen sich auf die Hitze zurückführen, ebenso wie ausgetrocknete Flüsse, der Abbruch eines Gletschers in Italien, eine Dürrekatastrophe in weiten Teilen Portugals sowie Brände, die in Spanien ganze Landstriche verwüsteten. Der Dringlichkeit von Klimaschutzmassnahmen standen die Auswirkungen von Russlands Krieg in der Ukraine entgegen. In der Ukraine verschmutzten militärische Aktivitäten Luft, Wasser und Böden mit Giftstoffen, und die russischen Feindseligkeiten erhöhten die Gefahr eines Atomunfalls rund um das Kernkraftwerk Saporischschja. Die Notwendigkeit, weniger abhängig von russischem Öl und Gas zu werden, führte zu einem Wettlauf um die Sicherung alternativer Bezugsquellen für fossile Brennstoffe, zu Entscheidungen, die Lebensdauer von Kohle- und Kernkraftwerken zu verlängern, sowie zu vorübergehenden Senkungen der Kraftstoffsteuern. Turkmenistan zählte nach wie vor zu den Ländern mit den höchsten Methangasemissionen weltweit, und Frauen in den ländlichen Regionen des Landes waren unverhältnismässig stark vom Klimawandel betroffen.

Nach einigem Hin und Her im Vorfeld der UN-Weltklimakonferenz (COP27) unterstützte die EU die Schaffung eines Fonds für die Finanzierung von Schäden und Verlusten für die vom Klimawandel betroffenen Länder, was Hoffnungen auf eine Klimasolidarität weckte. Den europäischen Ländern gelang es jedoch nicht, die Emissionsreduktionsziele für 2030 ausreichend anzupassen und zu koordinieren, um das globale Ziel einer Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 °C zu erreichen.

Die Regierungen müssen ihre Emissionsreduktionsziele auf ein Niveau erhöhen, das ihre Verantwortung für die Klimakrise widerspiegelt. Sie sollten eine angemessene und menschenrechtskonforme Politik verfolgen und dabei u. a. für die Abkehr von der Nutzung und Erzeugung fossiler Brennstoffe und für einen gerechten Übergang zu einer kohlenstofffreien Wirtschaft sorgen. Sie sollten ausserdem dringend die Klimafinanzierung für einkommensschwächere Länder erhöhen und sich verpflichten, zusätzliche zweckgebundene Gelder für Schäden und Verluste bereitzustellen.