MAGAZIN AMNESTY Brennpunkt «Zunehmend anachronistisch»

Zu den aktuellen Entwicklungen bei der Anwendung der Todesstrafe in den USA und weltweit.

«Zunehmend anachronistisch» © Florida Department of Corrections

Am 16. April 2008 hat der Oberste Bundesgerichts­hof der USA mit 7:2 Stimmen entschieden, dass Hinrich­tun­gen mit der Giftspritze nicht gegen das in der US-Ver­fas­sung festgeschriebene Verbot «grausamer und un­üblicher» Strafen verstossen.

Damit wur­­de eine Klage von Todes­kan­didaten in Kentucky abgewiesen, die die Chemi­ka­lien und ihre Verwendung bei Exe­ku­tio­nen in Frage stellte. Mit diesem Urteil wurde ein de-facto-Hinrichtungs­mora­to­rium aufgehoben, das seit der Eröffnung des Verfahrens am 25. September 2007 ge­herrscht hatte.

Seit Jahren sind in den USA nicht mehr so wenige Men­schen hingerichtet worden wie 2007, wie die im Ap­ril ver­öffentlichte To­des­­strafen­sta­tistik von Amnesty Inter­na­tional (AI) zeigt. Da­mit ist es nun vorbei: Kurz nach dem Urteilsspruch legten Ala­ba­ma, Georgia, Louisiana und Texas die ersten Hinrich­tungs­ter­mine fest.

Die Mehrheit der 35 US-Bun­des­staaten, die an der To­des­strafe festhalten, und auch die Bundesregierung, benutzen zur Exekution denselben Gift­cocktail wie Kentucky. Die 1977 eingeführte Todesspritze besteht aus drei Chemikalien: die erste betäubt den Hinrich­tungskandidaten, die zweite lähmt seine Muskulatur, die drit­te schliesslich bringt das Herz zum Stillstand. Verläuft die Injektion planmässig, wird der Verurteilte rasch bewusstlos und stirbt binnen weniger Minuten. Wird die erste Sub­stanz unsorgfältig oder in zu geringer Menge verabreicht, erstickt der Häftling langsam unter qualvollen Schmerzen und verbrennt innerlich, ohne auf seine Situation aufmerksam machen zu können.

Bemerkenswertes zur Todes­strafe war vom 87-jährigen Rich­ter John Paul Stevens zu vernehmen, der das Urteil zwar unterstützte, aber später kommentierte: «Ich bin heute überzeugt, dass dieser Fall die Kontroverse nicht abschliesst, sondern eine Auseinander­set­zung über die eigentliche Recht­fertigung der Todes­stra­fe auslösen wird.» Stevens, der seit 33 Jahren Mitglied des Obers­ten Gerichts ist, sagte, er komme aufgrund seiner Er­fah­rung zum Schluss, dass «die Verhängung der Todes­strafe eine sinnlose und unnötige Vernichtung von Leben darstellt». «Das vom Staat san­k­­tionierte Töten wird zu­neh­mend anachronistisch», stellte Stevens fest und unterstützte damit indirekt die im De­zem­ber 2007 von der Uno-Ge­ne­ralversammlung verabschiedete Resolution, die ei­nen weltweiten Hinrich­tungs­stopp im Hinblick auf die Ab­schaff­ung der Todes­strafe verlangt.

Dass dieser Hinrichtungs­stopp bitter nötig ist, zeigt die AI-Todesstrafenstatistik, die für das Jahr 2007 1252 Hin­rich­tungen in 24 Ländern do­kumentiert. Mindestens 3347 Menschen wurden in 51 Län­­dern zum Tod verurteilt, weltweit sitzen etwa 27500 Men­schen im Todestrakt und sind von der Hinrichtung be­droht. 2007 schafften Al­ba­nien, die Cook-Inseln und Ruan­da die Todesstrafe vollständig ab, Kirgisistan für ge­wöhnliche Verbrechen. Da­mit haben 135 Staaten die Todes­strafe zu­min­dest in der Praxis abgeschafft, 62 Länder oder knapp ein Drittel der Staaten­ge­mein­schaft halten an ihr fest.

Für knapp 90 Prozent aller Hin­richtungen waren 2007 fünf Staaten verantwortlich: China (470 Exekutionen), Iran (317), Saudi-Arabien (143), Pa­kistan (135) und die USA (42). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die meisten Staaten im Geheimen hinrichten lassen. Entsprechend hoch ist die Dunkelziffer – sie dürfte allein für China einen Faktor 12 oder mehr ausmachen.

Erschienen in «amnesty - Magazin der Menschenrechte» vom Mai 2008
Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion