© Florida Department of Corrections
Am 16. April 2008 hat der Oberste Bundesgerichtshof der USA mit 7:2 Stimmen entschieden, dass Hinrichtungen mit der Giftspritze nicht gegen das in der US-Verfassung festgeschriebene Verbot «grausamer und unüblicher» Strafen verstossen.
Damit wurde eine Klage von Todeskandidaten in Kentucky abgewiesen, die die Chemikalien und ihre Verwendung bei Exekutionen in Frage stellte. Mit diesem Urteil wurde ein de-facto-Hinrichtungsmoratorium aufgehoben, das seit der Eröffnung des Verfahrens am 25. September 2007 geherrscht hatte.
Seit Jahren sind in den USA nicht mehr so wenige Menschen hingerichtet worden wie 2007, wie die im April veröffentlichte Todesstrafenstatistik von Amnesty International (AI) zeigt. Damit ist es nun vorbei: Kurz nach dem Urteilsspruch legten Alabama, Georgia, Louisiana und Texas die ersten Hinrichtungstermine fest.
Die Mehrheit der 35 US-Bundesstaaten, die an der Todesstrafe festhalten, und auch die Bundesregierung, benutzen zur Exekution denselben Giftcocktail wie Kentucky. Die 1977 eingeführte Todesspritze besteht aus drei Chemikalien: die erste betäubt den Hinrichtungskandidaten, die zweite lähmt seine Muskulatur, die dritte schliesslich bringt das Herz zum Stillstand. Verläuft die Injektion planmässig, wird der Verurteilte rasch bewusstlos und stirbt binnen weniger Minuten. Wird die erste Substanz unsorgfältig oder in zu geringer Menge verabreicht, erstickt der Häftling langsam unter qualvollen Schmerzen und verbrennt innerlich, ohne auf seine Situation aufmerksam machen zu können.
Bemerkenswertes zur Todesstrafe war vom 87-jährigen Richter John Paul Stevens zu vernehmen, der das Urteil zwar unterstützte, aber später kommentierte: «Ich bin heute überzeugt, dass dieser Fall die Kontroverse nicht abschliesst, sondern eine Auseinandersetzung über die eigentliche Rechtfertigung der Todesstrafe auslösen wird.» Stevens, der seit 33 Jahren Mitglied des Obersten Gerichts ist, sagte, er komme aufgrund seiner Erfahrung zum Schluss, dass «die Verhängung der Todesstrafe eine sinnlose und unnötige Vernichtung von Leben darstellt». «Das vom Staat sanktionierte Töten wird zunehmend anachronistisch», stellte Stevens fest und unterstützte damit indirekt die im Dezember 2007 von der Uno-Generalversammlung verabschiedete Resolution, die einen weltweiten Hinrichtungsstopp im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe verlangt.
Dass dieser Hinrichtungsstopp bitter nötig ist, zeigt die AI-Todesstrafenstatistik, die für das Jahr 2007 1252 Hinrichtungen in 24 Ländern dokumentiert. Mindestens 3347 Menschen wurden in 51 Ländern zum Tod verurteilt, weltweit sitzen etwa 27500 Menschen im Todestrakt und sind von der Hinrichtung bedroht. 2007 schafften Albanien, die Cook-Inseln und Ruanda die Todesstrafe vollständig ab, Kirgisistan für gewöhnliche Verbrechen. Damit haben 135 Staaten die Todesstrafe zumindest in der Praxis abgeschafft, 62 Länder oder knapp ein Drittel der Staatengemeinschaft halten an ihr fest.
Für knapp 90 Prozent aller Hinrichtungen waren 2007 fünf Staaten verantwortlich: China (470 Exekutionen), Iran (317), Saudi-Arabien (143), Pakistan (135) und die USA (42). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die meisten Staaten im Geheimen hinrichten lassen. Entsprechend hoch ist die Dunkelziffer – sie dürfte allein für China einen Faktor 12 oder mehr ausmachen.
Erschienen in «amnesty - Magazin der Menschenrechte» vom Mai 2008
Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion