MAGAZIN AMNESTY Menschenrechtserklärung: Eine Bilanz Eine grosse Idee feiert Geburtstag

Kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs stimmten die Uno-Mitgliedstaaten der Vision einer Welt zu, in der ein friedliches Zusammenleben der Menschen und Völker möglich ist. Universalität und Unteilbarkeit sind wesentliche Aspekte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die vor 60 Jahren verabschiedet worden ist.

Eleanor Roosevelt mit der AEMR © UN PhotoKurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs stimmten die Uno-Mitgliedstaaten der Vision einer Welt zu, in der ein friedliches Zusammenleben der Menschen und Völker möglich ist. Universalität und Unteilbarkeit sind wesentliche Aspekte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die vor 60 Jahren verabschiedet worden ist.

1,3 Milliarden Menschen, ein Fünftel aller ErdenbewohnerInnen, leben heute in absoluter Armut. Für den südafrikanischen Erzbischof und Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu ist absolute Armut «eine der grössten Ungerechtigkeiten und Menschenrechtsverletzungen in der Geschichte». Armut sei nicht einfach Schicksal, sondern die Folge von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen, betont auch Irene Khan, die Generalsekretärin von Amnesty International. Dieser ganzheitliche Blick auf die Menschenrechte zeichnete auch die Verfasser und Verfasserinnen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) aus. Sie legten von Anfang an grössten Wert darauf, dass die Menschenrechte überall für alle Menschen (Universalität) und in ihrer Gesamtheit (Unteilbarkeit) gelten. Diese Weitsicht hat Politikern und Politikerinnen lange Zeit gefehlt, wie ein Blick auf die Geschichte der Menschenrechte zeigt.

Unverbindliche Erklärung

Am 10. Dezember 1948 haben in Paris 48 der damals 56 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (Uno) bei 8 Enthaltungen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte angenommen. Die Gräueltaten der beiden Weltkriege und des Holocaust hatten zur Einsicht geführt, dass die Nationalstaaten als Garanten der Rechte ihrer Bürger und Bürgerinnen versagt hatten. Die Menschenrechte werden in der Präambel der Menschenrechtserklärung zum «von allen Völkern und Nationen zu erreichenden allgemeinen Ideal» – und damit zur internationalen Angelegenheit – erklärt. In Zukunft konnten Staaten ihre Staatsangehörigen nicht mehr nach eigenem Gutdünken behandeln. Das erste Mal in der Geschichte des Völkerrechts erhielten Opfer von Menschenrechtsverletzungen – auch durch den eigenen Staat – die Möglichkeit, ihre Rechte auf internationaler Ebene einzufordern. Die Menschenrechte wurden zu einem zentralen Element der internationalen Beziehungen und erhielten universelle Geltung.

Die 30 Artikel der Menschenrechtserklärung zählen umfassend die Rechte des einzelnen Menschen auf, unterteilt in zwei Bereiche: die bürgerlichen und politischen Rechte (wie das Recht auf Leben, das Folterverbot, das Recht auf freie Meinungsäusserung oder die Religionsfreiheit) sowie die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte (wie das Recht auf Nahrung und Gesundheit oder das Recht auf Bildung).

Verfasst wurde die Menschenrechtserklärung unter dem Vorsitz von Eleanor Roosevelt, der Witwe von US-Präsident Franklin D. Roosevelt, von einer Gruppe von Experten aus China, dem Libanon, Frankreich und Kanada. Die AutorInnen wehrten sich mit Erfolg gegen eine Hierarchisierung der Rechte. Alle, gleich ob bürgerlicher, wirtschaftlicher, politischer oder sozialer Natur, stehen gleichberechtigt nebeneinander.

Juristisch verbindliche Pakte

1948 war die Menschenrechtserklärung, die bis heute in 337 Sprachen übersetzt worden ist, allerdings nicht mehr als eine Absichtserklärung der Staaten, und es dauerte noch fast 30 Jahre, bis wesentliche Teile davon auch in juristisch verbindlicher Form in Kraft treten konnten: 1976 traten der Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte (Zivilpakt) sowie der Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (Sozialpakt) in Kraft, die zehn Jahre vorher verabschiedet worden waren.

Hinausgezögert wurde dieser Prozess durch den Kalten Krieg, in dem sich die beiden Blöcke um die USA und die Sowjetunion unversöhnlich gegenüberstanden. Während der kapitalistische Westen sich an den bürgerlichen und politischen Rechten orientierte, stellte der sozialistische Osten die wirtschaftlichen und sozialen Rechte in den Vordergrund. Heute haben über 150 der 192 Mitgliedstaaten der Uno die beiden Pakte ratifiziert. Damit haben sie – zumindest auf dem Papier – weltweite Unterstützung und Geltung erlangt.

Das Ende des Kalten Krieges 1989 nährte die Hoffnung, dass die Durchsetzung der Menschenrechte nun rasche Fortschritte machen werde. In den 1980er- und 1990er-Jahren traten denn auch verschiedene Konventionen in Kraft, wie das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, die Antifolter-Konvention oder die Uno-Kinderrechtskonvention. Damit wurden wirksame Instrumente zur Wahrung von Menschenrechten geschaffen.

Aber auch in anderen Bereichen waren Fortschritte zu verzeichnen: Hatten 1976 erst 16 Staaten die Todesstrafe abgeschafft, ist sie heute in 137 Staaten per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. 2006 sprachen sich an der Uno-Generalversammlung 153 von 192 Staaten für die Schaffung eines internationalen Abkommens zur wirksamen Kontrolle des Handels mit konventionellen Rüstungsgütern aus.

Rückschläge

Die Menschenrechtsbewegung musste aber auch schwere Rückschläge in Kauf nehmen. So hat die Staatengemeinschaft nicht verhindern können, dass es in den 1990er-Jahren im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda zu Völkermorden kam, denen Hunderttausende von Menschen zum Opfer fielen. In der Region Darfur führt das sudanesische Regime seit fünf Jahren Krieg gegen die eigene Bevölkerung: Hunderttausende von Menschen wurden umgebracht, Millionen vertrieben und unzählige Frauen und Mädchen wurden missbraucht und vergewaltigt.

Wichtige Schritte gegen die Straflosigkeit waren die Einrichtung der Internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda. Zahlreiche Verantwortliche für schwere Verbrechen gegen Völker- und Menschenrecht wurden in den letzten Jahren verurteilt. 2002 wurde der Internationale Strafgerichtshof als ständiges Gericht in Den Haag eingerichtet, um besonders gravierende Vergehen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu behandeln. Vor diesem Gericht muss sich der ehemalige liberianische Präsident Charles Taylor verantworten, auch dem sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir droht eine Klage.

Einen schwerwiegenden Rückschlag für die Sache der Menschenrechte bedeuteten die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA. Der von den USA erklärte «Krieg gegen den Terror» führte zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen: Die US-Regierung legalisierte Foltermethoden, Misshandlungen und «Verschwindenlassen» in Gefangenenlagern wie Guantánamo. Weltweit wurden unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung die Grundrechte beschnitten.

Zögerliche Schweiz

Die Schweiz spielt zwar als Ursprungsland des Roten Kreuzes und als Depositarstaat der Genfer Konventionen im Rahmen des humanitären Völkerrechts eine wichtige Rolle. Im Menschenrechtsbereich hat sie aber keine Vorreiterrolle gespielt, im Gegenteil: Internationalen Menschenrechtsabkommen ist die Schweiz oft erst spät und nur zögerlich beigetreten. So trat sie 1974 als letzter der damaligen Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950 bei. Sogar erst 1987 trat die erste Uno-Menschenrechtskonvention in der Schweiz in Kraft, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Erst in den 1990er-Jahren folgte der Beitritt zu weiteren wichtigen Uno-Menschenrechtsabkommen. Das jahrzehntelange Abseitsstehen der Schweiz hängt unter anderem mit den späten Beitritten zum Europarat und zur Uno zusammen.

Einfordern der Rechte

Dabei stehen heute sowohl auf internationaler wie auf nationaler Ebene zahlreiche rechtsverbindliche Instrumente zur Wahrung der Men-schenrechte zur Verfügung. Was aber 60 Jahre nach der Verabschiedung der Menschenrechtserklärung noch immer fehlt, ist die wirksame und nachhaltige Umsetzung, wie die ehemalige Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour, betonte.

Nach dem Ende des Kalten Krieges sind Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte wieder ins Bewusstsein gerückt. Diese ganzheitliche Optik hat aber auch neue Formen von Menschenrechtsproblemen ins Zentrum gerückt: Im Teufelskreis der Armut sind Menschen gefangen, denen grundlegende Menschenrechte vorenthalten werden, wie das Recht auf Nahrung, das Recht auf Bildung oder das Recht auf eine angemessene Unterkunft. Neue Aufgaben im Bereich der Menschenrechte wird auch der Klimawandel bringen: Bereits sind wegen der globalen Erwärmung Menschen auf der Flucht.

Die bestehenden rechtlichen Instrumente müssen endlich genutzt werden, um die Vision der Menschenrechtserklärung von einer friedlichen Welt zu verwirklichen. «Die Zeit ist überfällig, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wiederzuentdecken», fordert Erzbischof Desmond Tutu, «damit jeder von uns die darin enthaltenen Grundsätze in seinem täglichen Leben beachtet.»

Erschienen in «amnesty - Magazin der Menschenrechte» vom November 2008
Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion