MAGAZIN AMNESTY Menschenrechtserklärung: Eine Bilanz «Die kommenden Jahre sind kritisch»

Seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist mehr erreicht worden, als man gemeinhin annimmt, erklärt Völkerrechtsprofessor Walter Kälin. Der Uno-Sonderberichterstatter über die «kopernikanische Wende», Blockbildungen und die Frage, ob ein Durchbruch wie 1948 heute noch möglich wäre.

Walter Kälin  © privat Walter Kälin © privat

«amnesty»: Was bedeutete die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) im Jahr ihrer Entstehung?
Walter Kälin: Die Bedeutung war gross. Der Inhalt war zwar bereits vorgezeichnet durch Verfassungen in verschiedenen Staaten und einige Menschenrechtserklärungen. Dennoch kann man von einer eigentlichen «kopernikanischen Wende» sprechen: Vorher existierten im Völkerrecht nur Ansprüche von Staaten. Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat sich der Gedanke durchgesetzt, dass Menschen auf überstaatlicher Ebene Rechtsansprüche gegenüber dem Staat einfordern können.

Sie sind Uno-Sonderberichterstatter für die Rechte von intern Vertriebenen. Wie werden in diesem Rahmen die Menschenrechte verteidigt?
Meine Arbeit besteht darin, Regierungen dazu zu bringen, die Rechte der Vertriebenen zu achten und zu schützen. Das führt manchmal zu Erfolgen, manchmal nicht. Ich war letztes Jahr in der zentralafrikanischen Republik, wo eine Rebellion im Gange ist. Wurden die Regierungstruppen von den Rebellen angegriffen, brannten sie zur Vergeltung Dörfer entlang der Strasse nieder und die Bevölkerung floh in den Dschungel. Dank dem Druck der Uno zog die Regierung tatsächlich die verantwortlichen Offiziere ab, das Niederbrennen der Dörfer konnte mehrheitlich gestoppt werden. Darauf muss sich ein Staat aufgrund der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heute einlassen. Solche Massnahmen wären vor 1948 als Einmischung in die inneren Verhältnisse betrachtet worden. Manchmal behaupten das zwar Staaten noch, doch das sind heute rein politische Argumente. Das gilt auch, wenn Regierungen behaupten, nichtstaatliche Organisationen wie Amnesty International seien nicht legitimiert, sie zu kritisieren. Die Präambel der AEMR hält klar fest, dass jeder Mensch und die ganze Gesellschaft sich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen sollen.

Welche Erfolge wurden in Sachen Menschenrechte in den letzten 60 Jahren erreicht?
Es wurde mehr erreicht, als man gemeinhin denkt. Vergleicht man die heutige Lage mit jener in den 1960er-Jahren, als die Arbeit von Amnesty International begann, sehen wir grosse Unterschiede. Damals gab es sehr viele politische Gefangene; ihre Zahl ist heute stark zurückgegangen. Viele Länder kannten politische Schauprozesse, es gab Zensur. Heute sind das Ausnahmen. Damals bestanden klare Apartheidregimes; nicht nur Südafrika, auch die USA kannten die systematische Rassentrennung. Das kann sich heute kein Staat mehr leisten. Die Zahl der Staaten mit Todesstrafe ist enorm gesunken. Das alles sind Erfolge. Natürlich gibt es auch heute enorm viele Menschenrechtsverletzungen, aber gerade bei jenen Menschenrechten, für die sich Amnesty International über Jahrzehnte hinweg eingesetzt hat, gibt es Fortschritte. Seit 2001 zeichnen sich dagegen wieder mehr Schwierigkeiten ab.

Aus welchen Gründen?
Erstens hat der sogenannte «Krieg gegen den Terror» zu einer Erosion des Folterverbots geführt. Zweitens hat der Krieg im Irak, der ja neben dem Hinweis auf Massenvernichtungswaffen mit der dortigen Menschenrechtslage legitimiert wurde, einen massiven Verlust der Glaubwürdigkeit des Westens in Menschenrechtsfragen bewirkt. Dies hat die Position jener Staaten gestärkt, welche argumentieren, die Menschenrechtspolitik des Westens diene bloss dazu, militärische Interventionen zu erleichtern. Deshalb sind Menschenrechtsdiskussionen in der Uno ausgesprochen schwierig geworden. Schliesslich verlagern sich die Akteure. Während es nach 1948 diktatorische und totalitäre Regimes waren, die die schlimmsten Menschenrechtsverletzungen verursachten, sind heute oft nichtstaatliche Gruppierungen für die schlimmsten Gräueltaten verantwortlich. Ein aktuelles Beispiel ist der Kongo, wo die Zivilbevölkerung vor den Rebellen auf der Flucht ist.

Sind schlagkräftigere Instrumente für die Durchsetzung der Menschenrechte notwendig?
Die Instrumentarien für den Menschenrechtsschutz sind darauf ausgelegt, Staaten zur Verantwortung zu ziehen. Diese reagieren oft auf Druck, um ihr gutes Ansehen und damit eigene politische oder wirtschaftliche Interessen nicht zu gefährden. Auch die menschenrechtlichen Beschwerdeverfahren gehen von Staaten als Adressaten aus. Alle diese Instrumente funktionieren bei den nichtstaatlichen Gruppierungen nicht. Dieses Problem wurde in den 1990er-Jahren in Zusammenhang mit den Völkermorden in Ruanda und Bosnien erkannt. Die Reaktion darauf war die Schaffung internationaler Strafgerichte, welche Individuen für die Verletzung von Menschenrechten zur Verantwortung ziehen können.

Es gibt doch immer noch genügend Staaten, die Menschenrechte verletzen.
Ja, natürlich. Damit kann man aber besser umgehen. Allerdings beunruhigt mich die starke Gegenbewegung gewisser Länder, welche versuchen, die Relativierung der Souveränität der Staaten, welche die AEMR gebracht hat, rückgängig zu machen. Heute gibt es eine Reihe von Staaten, die wieder sehr selbstbewusst das Konzept der Souveränität von Staaten betonen und damit die Kritik an der Menschenrechtslage im eigenen Land abwehren wollen. Dazu zählen vor allem asiatische Staaten. Pakistan und China sind die Wortführer. Unterstützt werden sie von vielen anderen Staaten, die finden, die Men-schenrechtsinstrumente bedeuteten eine zu grosse Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Landes. Dazu zählen auch die USA, die sich etwa gegen den internationalen Strafgerichtshof wehren.

Auch in der Schweiz gibt es hin und wieder Bestrebungen, das Völkerrecht zu stutzen oder Abkommen zu kündigen, wenn sie politisch gerade nicht ins Konzept passen. Täuscht der Eindruck oder nimmt diese Tendenz zu?
Es gibt tatsächlich zunehmend Initiativen, die mit dem Völkerrecht nicht vereinbar sind. Das steht im Zusammenhang mit der politischen Polarisierung – es gibt nun eben diese Partei, welche offenkundig bereit ist, menschenrechtliche Vorgaben in Frage zu stellen. Von einem generellen Trend würde ich aber nicht sprechen, solange diese Initiativen an der Urne abgelehnt werden.

Wenn es die AEMR nicht schon geben würde: Wäre es denkbar, dass sie heute von einer überwältigenden Mehrheit der Staaten verabschiedet würde?
Es war damals – unter dem Schock des Zweiten Weltkriegs – bestimmt leichter als heute. Auch viele der Verträge und Konventionen würden heute kaum mehr in dieser Form zustande kommen. Eine Rolle spielte sicher, dass die Uno damals keine universelle Organisation war, sondern ein Bund von gleichgesinnten Staaten. Daneben sahen auch die Gründerstaaten nicht alle Implikationen voraus. Sie erwarteten kaum, dass künftig auf alle Staaten in sehr detaillierten Fragen äusserer Druck entsteht. Ich denke, heute würden sich nicht nur jene Staaten, die Menschenrechte generell ablehnen, um viel präzisere und einschränkendere Formulierungen bemühen.

Zum Abschluss: Wohin geht die Entwicklung beim Menschenrechtsschutz?
Die nächsten Jahre werden kritisch sein. Viele neue Verträge oder Instrumente erwarte ich nicht, denn hier hat sich einiges getan in den letzten Jahren. Die grosse Herausforderung besteht darin, ob die Menschenrechtsmechanismen am Leben erhalten werden können oder ob sie in politischen Auseinandersetzungen lahmgelegt werden. Das hängt sehr stark davon ab, wie sich die Weltpolitik insgesamt entwickelt. Wir erlebten in den letzten Jahren grosse Spannungen zwischen den verschiedenen Weltregionen. Die Gefahr besteht, dass sie die Menschenrechtsdebatten und -instrumente blockieren. Im Menschenrechtsrat bilden sich Blöcke, die einen Konsens bei grossen Fragen verhindern.

Erschienen in «amnesty - Magazin der Menschenrechte» vom November 2008
Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion